Abbruch 1312969: (22010) 307 Infrastruktur Pre-Ingest und Access

Publiziert am: 21. März 2023

Bundesamt für Kultur BAK, Schweizerische Nationalbibliothek NB

Der Anbieter für Los 1 stellt der Bedarfsstelle die Betriebsumgebungen für Pre-Ingest und Access in Form einer Dienstleistung bereit und betreibt sie. Die Betriebsumgebungen umfassen zwei virtuelle Umgebungen, einen Kubernetes-Cluster, File- und Objectstorage sowie die Netzanbindung.

Der Anbieter für Los 2 stellt der Bedarfsstelle einen File-Storage in den Räumlichkeiten der Bedarfsstelle zur Verfügung, den diese käuflich erwirbt. Zudem betreibt und erweitert er diesen nach Vorgaben der Bedarfsstelle.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 30234000: Speichermedien
  • 72317000: Datenspeicherung
  • 48823000: Dateiverwalter
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 2:

    On-Premise-Speicherlösung für Pre-Ingest

Andere Sprachen:

Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
19. Oktober 2022

Offizielles Publikationsorgan:
www.simap.ch

Reasons:

Bemerkung:

Die Vergabestelle sieht sich gezwungen, einen Abbruch nach Art. 43 Abs. 1 Bst. b BöB vorzunehmen, da keines der drei Angebote die zwingenden Anforderungen erfüllt. Somit kann im Rahmen dieses Verfahrens kein Zuschlag erteilt werden. Die Vergabestelle wird für Los 2 eine neue beschaffungsrechtliche Grundlage schaffen.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Kultur BAK, Schweizerische Nationalbibliothek NB
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch