Ausschreibung 1312099: (23014) 806 IT-DL Backend ASTRANA
Publiziert am: 27. Januar 2023
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Digital Services
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein fachlich versierter, bestens ausgewiesener externer Leistungserbringer im Bereich Business Intelligence Backend gefunden werden. Dieser Anbieter wird die Neu- und Weiterentwicklung des Backend der ASTRA- BI-Lösung gemäss Pflichtenheft Kapitel 3.2.5 und 3.2.6 für das ASTRA erbringen. Anzahl Zuschlagsempfänger: 1
Maximales Beschaffungsvolumen Grundauftrag: max. 17'600 Std.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Der Erbringungsort der Leistungen wird im jeweiligen Abruf bzw. Einzelvertrag geregelt. Auf Verlangen sind die Leistungen vor Ort zu erbringen (vgl. EK Arbeitsort ASTRA), d. h. in den Räumen der Bundesverwaltung. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung im Bundesamt für Strassen ASTRA in Ittigen. Zusätzliche Bestimmungen für etwaige Remote-Arbeiten werden in Kap. 3.2.7 Pflichtenheft weiterführend präzisiert. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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27. Januar 2023 | Publikationsdatum | |
27. Januar 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
16. Februar 2023 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
20. März 2023 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt. |
23. März 2023 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK01 Preis |
10% | ZK02 Qualifikation Applikations-Entwickler DWH S3 |
10% | ZK03 Qualifikation ICT-Architekt DWH S3 |
20% | ZK04 Fachkenntnisse und Erfahrungen der Schlüsselperson Applikations-Entwickler DWH S3 |
10% | ZK05 Fachkenntnisse und Erfahrungen der Applikations-Entwickler DWH S2 |
10% | ZK06 Fachkenntnisse und Erfahrungen der Schlüsselperson ICT-Architekt DWH S3 |
5% | ZK07 Weiterbildung HERMES |
5% | ZK08 Erfahrung in agilen Methoden |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Erfahrung des Anbieters im Bereich Business Intelligence (BI) mit WhereScape
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen im Bereich Datenbank-Entwicklung und Support mit folgender Technologie:
- WhereScape 3D und RED
Als vergleichbare Erfahrungen gelten Referenzen, die nachfolgende Anforderungen erfüllen:
- Referenzen müssen die Technologie «WhereScape 3D und RED» abdecken
- Das Ende des Projekts/ Auftrags darf nicht länger als 2015 zurückliegen
- Der Entwicklungsaufwand muss über alle Referenzen zusammengezählt mindestens 1’000 Stunden betragen.
- Die Applikation befindet sich im produktiven Einsatz.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis von 3 Referenzen (Anhang 2 des Pflichtenhefts).
EK03
Erfahrung des Anbieters im Bereich Business Intelligence (BI) mit Technologien im Zusammenhang mit MS SQL-Server
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen im Bereich Datenbank-Entwicklung und Support mit folgenden Technologien:
- MS SQL (mindestens Generation 2016) inkl. MS Information Services (SSIS)
- MS Master Data Services (MDS)
Als vergleichbare Erfahrungen gelten Referenzen, die nachfolgende Anforderungen erfüllen:
- Referenz müssen die Technologie «MS SQL» und «MS Master Data Services (MDS)» abdecken
- Referenzen von Subunternehmer inkl. Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen
- Das Ende des Projekts/ Auftrags darf nicht länger als 2015 zurückliegen.
- Der Entwicklungsaufwand muss über alle Referenzen zusammengezählt mindestens 1’000 Stunden betragen.
- Die Applikation befindet sich im produktiven Einsatz.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis von 2 Referenzen, (Anhang 2 des Pflichtenhefts).
EK04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen im Rahmen der Erbringung des Auftrags zuständig ist und seitens Anbieter den vom Auftraggeber benötigten Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. Dieser ist zusätzlich in vorliegendem Anhang 1 (Anforderungskatalog, S.1) zu benennen.
EK05
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK06
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Schlüsselpersonen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter sorgt dafür, dass die neu eingesetzten Schlüsselpersonen das notwendige Know-How mitbringen. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf in Anhang 6a des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09
Partnerschaft WhereScape
Nachweis, dass der Anbieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe anerkannter Partner der Firma «WhereScape Inc.» ist.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation und entsprechendes Zertifikat.
EK10
Personelle Ressourcen (Schlüsselpersonen S3)
Der Anbieter bestätigt, dass
- die zu erbringenden Dienstleistungen die zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Er übernimmt die Verantwortung aus der Leistungserbringung für alle Rollen bzw. personellen Ressourcen.
- Der Anbieter weisst zudem nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter, ungekündigter Stellung) verfügt, welche im Umfang von mindestens 80 Stellenprozenten verfügbar sind, um die Leistungen (gem. Kap. 3.2.1, 3.2.5, 3.2.6 des Pflichtenhefts) zu erfüllen.
Mindestanforderungen an die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen inkl. Stellvertreter
- Applikations-Entwickler DWH S3 im Umfang von insgesamt 50 Stellenprozenten (inkl. Stellvertretung gerechnet)
- ICT-Architekt DWH S3 im Umfang von insgesamt 30 Stellenprozenten (inkl. Stellvertretung gerechnet)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung (für den Nachweis ist das Blatt Personelle Ressourcen Anhang 3c zu verwenden).
EK11
Arbeitsort ASTRA
Der Anbieter bestätigt, dass er den Raum Bern (Bürostandort ASTRA) als Arbeitsort akzeptiert. Bei Bedarf und auf Wunsch des Auftraggebers, Arbeiten im Rahmen des Auftrags an denen vom ASTRA bereitgestellten Arbeitsplätzen erbringt sowie auf Anforderungen durch den Auftraggeber an Sitzungen im ASTRA resp. im Raum Bern teilnimmt.
In Bezug auf ortsunabhängige Arbeit akzeptiert der Anbieter die Bestimmungen gem. Kap. 3.2.7 und Kap. 9.2.2 Pflichtenheft
(«23014_WTO_IT-DL Backend_Pflichtenheft_V 1.0»)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK12
Charakteristische Leistungen sind von der Anbieterin selbst zu erbringen
Mindestens die nachfolgenden Leistungen sind durch die Anbieterin selbst zu erbringen: Leitung und Koordination der Neu- und Weiterentwicklung Backend, Führen des Entwicklungsteams, Ansprechperson der Bedarfsstelle. Sie dürfen nicht durch einen Subunternehmer erbracht werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Deklaration in der Rubrik «Subunternehmer» (Zugewiesene Rolle) im Anhang 1 (Anforderungskatalog).
EK13
Akzeptanz der Geheimhaltungsverpflichtung für Vertragserfüllung
Der Anbieter ist bereit, die Geheimhaltungsverpflichtung in Anhang 6b des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
a) Schriftliche Bestätigung und
b) Rechtsgültige Unterzeichnung der ausgefüllten Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang Nr. 6b).
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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