Ausschreibung 1311043: (23033) 609 Individualentwicklungen Google Go (Einzelleistungen)

Publiziert am: 20. Januar 2023

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Die Auftragnehmerin erbringt als Spezialistin und in Kenntnis des Vertragszwecks Entwicklungsleistungen, welche im Wesentlichen die Beratung, Architektur, UI/UX Design, Entwicklung, Testing, Integration, Scrum Master und Wartung im Bereich von Individualentwicklungen mit Google Go umfasst.
Es soll mit der dieser Ausschreibung eine Zuschlagsempfängerin gefunden werden, welche eine hohe Kompetenz in der Softwareentwicklung mit Google Go aufweist.
- Grundauftrag 1 Jahr, vom 01.05.2023 bis 30.04.2024: 7‘200 Stunden Softwareentwicklung Go
- Option 3 Jahre, vom 01.05.2024 bis 30.04.2027: 21‘600 Stunden Softwareentwicklung Go


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Region Bern und Umgebung.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
  • 72500000: Datenverarbeitungsdienste
  • 72510000: Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
20. Januar 2023 Publikationsdatum
20. Januar 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

10. Februar 2023 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

8. März 2023 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziffer 1.2 vorstehend.

Das vollständige Angebot (vgl. Anhang 4 und Vorgaben in Anhang 1, Anforderungskatalog, ZK02 Qualität des Angebots) ist bis spätestens 08.03.2023 in 3-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick* unverschlüsselt) an die unter Ziffer 1.2 aufgeführte Adresse zuzustellen.
* USB-Stick: Bitte beachten Sie, dass einerseits das gesamte Angebot auf dem USB-Stick enthalten sein muss und andererseits die Dokumente auf dem USB-Stick mit der Papierversion identisch sein müssen.

a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

14. März 2023 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziffer 1.2 vorstehend.

Das vollständige Angebot (vgl. Anhang 4 und Vorgaben in Anhang 1, Anforderungskatalog, ZK02 Qualität des Angebots) ist bis spätestens 08.03.2023 in 3-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick* unverschlüsselt) an die unter Ziffer 1.2 aufgeführte Adresse zuzustellen.
* USB-Stick: Bitte beachten Sie, dass einerseits das gesamte Angebot auf dem USB-Stick enthalten sein muss und andererseits die Dokumente auf dem USB-Stick mit der Papierversion identisch sein müssen.

a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
2000 Punkte ZK 1.1 Backend Google Go
1500 Punkte ZK 1.2 Frontend Angular
1200 Punkte ZK 1.3 Bildungsabschluss Informatik
1000 Punkte ZK 1.4 Qualitätsmanagement
300 Punkte ZK 02 Qualität des Angebots
3000 Punkte ZK 03 Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis:
Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02
Erfahrung Google Go
Der Anbieter verfügt über Erfahrung mit Software-Entwicklungsprojekten, die Backend auf Google Go basieren. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach.
Es ist keine Referenz von Subunternehmer oder Konzerngesellschaften zugelassen.
Die eingereichten Referenzen müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:
- Backend-Entwicklung Google Go
- der Entwicklungsaufwand mit Google Go muss mindestens 1000 Stunden betragen
Nachweis:
Für den Nachweis ist das Referenzformular Anhang 3 zu verwenden. Die formellen Anforderungen aus dem Referenzformular (Tabellenblatt Anleitung) sind zu beachten.
Wichtiger Hinweis: Die zwei Referenzprojekte sind mit jeweils einem vollständig ausgefüllten Referenzformular einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.

EK 03
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung von SPOC und Stellvertretung im Bemerkungsfeld im Anhang 1 unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK 04
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Mitarbeitende einzusetzen, die entweder in deutscher und englischer Sprache oder in französischer und englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder englischer Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung und nachvollziehbare Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.

EK 05
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 06
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 07
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 08
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5 vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 09
Bereitschaft für Leistungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit
Der Anbieter ist bereit, auf Verlangen der Bedarfsstelle, Pikett und Leistungen ausserhalb der regulären Geschäftszeiten (Abend, Nacht sowie Samstag und Sonntag) gemäss den Bedingungen in Anhang 5 Vertragsentwurf, Ziffer 8, zu erbringen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 10
Informationssicherheit in der Bundesverwaltung
Die Anbieterin verpflichtet sich, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten. Sie verpflichten sich, die wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden, für die korrekte Vertragserfüllung verfügbar gemachten oder bei ihnen entstandenen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um sicherheitsrelevante oder personenbezogene Daten handelt. Es sind dabei alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Anforderungen und Vorgaben des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) einschliesslich Ausführungsverordnung, der Verordnung
über den Schutz von Cyberrisiken in der Bundesverwaltung (Cyberrisikenverordnung, CyRV, SR 120.73) und der Informationsschutzverordnung (ISchV, SR 510.411) einzuhalten.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Bei dieser Ausschreibung besteht kein Pflichtenheft mit weitergehenden Informationen. Die notwendigen Informationen entnehmen Sie den verfügbaren Dokumenten wie auch vorliegender SIMAP-Publikation. Den detaillierten Leistungsbeschrieb wie auch das Mengengerüst in Stunden entnehmen Sie bitte dem Vertragsentwurf in der Ziffer 4, Leistungen der Auftragnehmerin. Die Struktur des einzureichenden Angebots entnehmen Sie bitte dem Anhang 1, Anforderungskatalog, ZK02 Qualität des Angebots. Die jeweiligen Unterlagen sind gemäss deren Beschreibungen auszufüllen und zu unterzeichnen

Dieses Verfahren erfolgt nach dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Dies bedeutet, dass während des Verfahrens keine Kommunikation zwischen dem Anbieter und den Bedarfsstellen geführt werden darf. Für Fragen wenden Sie sich ausschliesslich an das BBL, Dienst öffentliche Ausschreibungen. E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes für Verfahren innerhalb des Staatsvertragsbereichs, gemäss dem Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1) sowie der Verordnung vom 12. Februar 2020 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB, SR 172.056.11).

Erfüllung des Anforderungskatalogs
Die im Anhang 1 Anforderungskatalog aufgeführten Anforderungen müssen vollständig, detailliert und klar verständlich formuliert und beantwortet sein. Wo verlangt, sind die entsprechenden Dokumente und Nachweise beizulegen. Allfällige Referenzierungen auf weiterführende Unterlagen sind erlaubt, müssen jedoch exakt auf die relevanten Textabschnitte/-stellen der Unterlagen verweisen. Ist eine Anforderung in Einzelpunkte untergliedert, muss auf all diese Einzelpunkte detailliert eingegangen werden. Die im Anhang 1 Anforderungskatalog geforderten Angaben sind vollständig und nachvollziehbar auszufüllen.
Wichtig: Die Beschaffungsstelle behält sich vor, die von Seiten der Anbieter im Angebot aufgeführten Dokumentationen und/oder referenzierten Informationen inhaltlich zu verifizieren und bei Bedarf vom Anbieter dazu zusätzliche Informationen einzufordern. Sind die Antworten nicht nachvollziehbar oder unverständlich, die geforderten Angaben oder Unterlagen nicht vorhanden oder mangelhaft, so kann dies zu einer tieferen Bewertung der Antwort des Anbieters führen.

Wichtige Information zur Angebotseinreichung
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass vorliegend keine Anbietenden im Sinne von personalverleih-rechtlichen Ausschreibungen gesucht werden. Die Auftragnehmerin übernimmt die alleinige Verantwortung für die anhand der Auftragserteilung übertragene Leistungserbringung und die entsprechende Haftung.
Angebote als Personalverleih sind somit von dieser Ausschreibung ausgeschlossen.

Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch