Abbruch 1308221: WP2024, M365

Publiziert am: 5. Januar 2023

Kanton St.Gallen

Es werden ein oder mehrere Partner für die Integration von M365 beim Kanton St.Gallen gesucht. Es geht um die Integration von ca. 5000 Benutzeraccounts. Die Ausschreibung gliedert sich in drei Lose. Zunächst wird ein Integrationspartner gesucht, der für den Kanton die sichere, benutzergerechte Implementation der M365 Services umsetzt und die M365-Cloudservices später auch betreibt. Ergänzend wird ein Partner gesucht, der die Benutzeranforderungen und Sicherheitsanforderungen des Kantons konzeptionell aufnimmt und in Koordination mit dem Integrationspartner umsetzt. Zuletzt benötigt es noch einen Schulungspartner, der den Kanton bei den Schulungen und Trainings für die Mitarbeitenden unterstützt.
Der Kanton St.Gallen behält sich Verzögerungen oder den Abbruch des Projektes vor, falls aufgrund von datenschutzrechtlichen Abklärungen weitere Massnahmen nötig sind.
Die Ausschreibung gilt vorbehältlich des Kantonsratsbeschlusses zum Sonderkredit Ende November 2022.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
  • 72227000: Beratung im Bereich Software-Integration
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 3:

    User Adoption & Schulung: Durchführung von Schulungen und die Gestaltung der Transitionsphase, um einen für die Mitarbeitenden des Kanton St.Gallen möglichst angenehmen und effizienten Wechsel zu den neuen Systemen zu ermöglichen.


Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
24. Oktober 2022

Offizielles Publikationsorgan:
SIMAP

Reasons:
  • Kein Anforderungsgerechtes Angebot ist eingegangen.

Bemerkung:

Für Los 3 ist kein Angebot eingegangen.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung/Publikation kann innert zehn Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 15 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.32] i.V.m. Art. 5 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.1]). Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Publikation ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.


Kontakt

Kanton St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen
E-Mail-Adresse:  
jana.zaumseil@sg.ch

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