Zuschlag 1305143: Analogfunk-Infrastruktur für Tunnel

Publiziert am: 12. Januar 2023

SBB AG Einkauf Infrastruktur

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend waren insbesondere das Zuschlagskriterium ZK1 - Angebotspreis, ZK2 – Erfüllung der Anforderungen und ZK 3 – Anbieterpräsentation, bei dem die Zuschlagsempfängerin jeweils die höchste Punktzahl erreicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 32570000: Kommunikationsanlage
  • 51300000: Installation von Kommunikationsgeräten
  • 32200000: Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen
  • 32233000: Funkfrequenzverstärker
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK 1 Angebotspreis
30% ZK 2 Erfüllung der Anforderungen
25% ZK 3 Anbieterpräsentation- Verifikation der Leistungsfähigkeit der Anbieterin
5% ZK 4 Nachhaltigkeit

Berücksichtigte Anbieter

Axpo WZ-Systems AG, Lupfig
CHF 895,394 exkl. MwSt., Die Vergabesumme umfasst den Gesamtpreis gemäss Zusammenfassung Preisblatt zuzüglich Ersatzteile (Pos. Buchstabe I Preisblatt)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 22.08.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 143 Tage

Datum des Zuschlags:

12.01.2023


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

SBB AG Einkauf Infrastruktur
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:  
kevin.scherrer@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1305143 Analogfunk-Infrastruktur für Tunnel