Zuschlag 1305029: F22306 - Betrieb, Wartung und Support der Spezialitätenliste
Publiziert am: 14. Dezember 2022
Bundesamt für Gesundheit BAG
Auf Grundlage der öffentlichen Ausschreibung vom 28.05.2014 wurde der Firma HCI Solutions AG mit Publikation Nr. 836709 am 22.09.2014 der Zuschlag im Umfang von CHF 640'816.00 für den Betrieb, Wartung und Support der Spezialitätenliste der pharmazeutisch konfektionierten Arzneimittel sowie damit verbundene Dienstleistungen erteilt. Aufgrund der Arbeitsauslastung im gesamten BAG, insbesondere auch durch die Covid-19 Pandemie verursacht, konnte das Vorhaben zur Ablösung der bestehenden Fachanwendung Spezialitätenliste nicht im geforderten Umfang angegangen werden. Damit der gesetzliche Auftrag sichergestellt und eine ordentliche Ablösung durchgeführt werden kann, soll der bestehende Vertrag für die Fachanwendung gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB um maximal 4 Jahre (zwei davon optional) verlängert werden. Dies entspricht der wirtschaftlich günstigsten Lösung mit dem kleinsten betrieblichen Risiko. Ein Anbieterwechsel wäre mit unabwägbaren betrieblichen Risiken, beispielsweise ein instabiler Betrieb oder fehlendes Fachwissen insbesondere im pharmazeutischen Bereich verbunden. Dadurch wäre die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages des BAG für den Übergangszeitraum gefährdet.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
06.12.2022
-
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 206‘788.30
- Optionen: CHF 142‘168.30
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...