Ausschreibung 1304319: HAL Schulzentrum Halde - BKP 233 Lampen- und Leuchtenlieferung
Publiziert am: 16. Dezember 2022
Einwohnergemeinde Wohlen, Planung, Bau und Umwelt Kapellstrasse 1
BKP 233 Leuchten- und Lampenlieferung
Leuchten- und Lampenlieferung für 5 Schulhäuser und Umgebung, 2 Neubauten und 3 Sanierungen
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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16. Dezember 2022 | Publikationsdatum | |
16. Dezember 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
13. Januar 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind schriftlich via Frageforum auf www.simap.ch bis zum obenerwähnten Datum einzureichen. Die beantworteten Fragen werden allen teilnehmenden Unternehmern bis spätestens am 18.01.2023 via Frageforum zugestellt. |
3. Februar 2023 | Abgabetermin 00:00 | Beim Eingabetermin ist das Datum des Poststempels massgebend (A-Poststempel. Der Poststempel muss von einer offiziellen schweizerischen Poststelle erfolgen; keine Firmenstempel). |
8. Februar 2023 | Offertöffnung | Beim Eingabetermin ist das Datum des Poststempels massgebend (A-Poststempel. Der Poststempel muss von einer offiziellen schweizerischen Poststelle erfolgen; keine Firmenstempel). |
28. Februar 2023 | Geplanter Projektstart | |
1. August 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | Preis |
50% | Produkteanforderungen |
Zulassungsbedingungen
Sind nicht zugelassen
siehe Unterlagen
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Kapellstrasse 1
5610 Wohlen
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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