Ausschreibung 1303741: (22127) 606 – LSVA III / ESTR

Publiziert am: 14. Dezember 2022

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

Zukünftig wird die Erhebung der LSVA über unterschiedliche Erfassungsservices, die parallel zueinander die in- und ausländischen Fahrzeuge bedienen, erfasst. Dies sind:
- National Electronic Toll Service (NETS)
- European Electronic Toll Service (EETS)
- National Manual Toll Service (NMTS)
Für die Überwachung der verschiedenen Erfassungsservices wird das Erfassungssystem Strasse (ESTR) eingesetzt. Als zentrale Systemkomponente für die LSVA Erhebung, welche alle Systemteile verbindet, dient das IT-System Camiuns des BAZG.
Das neue Erfassungssystem Strasse (ESTR) wird darüber hinaus auch für die automatisierte Kontrolle anderer Strassengebühren (wie z.B. der Pauschalen Schwerverkehrsabgabe PSVA) sowie zur Unterstützung der Kontrollaufgaben anderer Schweizer Behörden eingesetzt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72313000: Datenerfassung
  • 63000000: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
  • 63712000: Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
  • IT: IT
  • T: Transport
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
  • IT-SV: IT Services
  • T-T: Transport
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. Dezember 2022 Publikationsdatum
14. Dezember 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

11. Januar 2023 Frist für Fragen

Fragerunde 1: 11.01.2023, 23:59
Fragerunde 2: 03.02.2023, 23:59

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Unabhängig von den tieferstehend beschriebenen Fragerunden behält sich der Auftraggeber vor, jederzeit via dem Frageforum Klarstellungen zum Ausschreibungsgegenstand zu treffen oder bis spätestens 10 Kalendertage vor dem unter Ziff. 1.4 genannten Termin revidierte Ausschreibungsdokumente zu publizieren. Erachtet er die Klarstellungen oder Ergänzungen im Verhältnis zur verbleibenden Angebotsfrist für wesentlich, wird er den unter Ziff. 1.4 genannten Termin entsprechend anpassen.

Der Aufraggeber ist nicht verpflichtet, alle im Forum gestellten Fragen zu beantworten und er behält sich insbesondere vor, gleichlautende oder ähnliche Fragen zusammen zu fassen und/oder nur einmal zu beantworten. Anbieterfragen und die zugehörigen Antworten des Auftraggebers werden erst dann Bestandteil der Verfahrens- oder Vertragsbestimmungen (einschliesslich der technischen Spezifikationen im Sinne des BöB), wenn der Auftraggeber die davon betroffene(n) Ausschreibungsunterlage(n) auch entsprechend adaptiert hat.

Fragerunde 1
Anbieterfragen der Fragerunde 1 sind bis spätestens 11.01.2023, 23:59 einzureichen. Sie dient primär dazu, die Ausschreibungsunterlagen und den Ausschreibungsgegenstand zu erläutern und soll mögliche Unklarheiten bei den Anbietern eliminieren.
Sollten Anbieter in den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen Fehler, Lücken, Widersprüche oder Inkonsistenzen zu erkennen glauben, welche die Erstellung eines ausschreibungskonformen Angebotes verunmöglichen, so müssen sie die entsprechenden Punkte jedenfalls im Rahmen dieser ersten Fragerunde einbringen.

Fragerunde 2
Anbieterfragen der Fragerunde 2 sind bis spätestens 03.02.2023, 23:59 einzureichen. Sie dient vor allem dazu, allfällige Anschlussfragen auf die vom Auftraggeber publizierten Antworten oder revidierten Ausschreibungsunterlagen zu stellen oder Detailfragen zu klären, die sich erst aus der Erstellung der Angebote ergeben haben.

24. Februar 2023 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 10.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

3. März 2023 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 10.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. Mai 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2033 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35% ZK 1 Angebotspreis für das Zuschlagskriterium Preis entsprechend E-270 Preisverzeichnis
25% ZK 2 Systemkonzept
12% ZK 3 Realisierungskonzept
18% ZK 4 Betriebs- & Wartungskonzept
10% ZK 5 Terminplan

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der ANBIETER verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Für ANBIETER mit Firmensitz in der Schweiz ist ein Auszug aus dem Betreibungsregister, der nicht älter als 3 Monate, gerechnet vom Datum des Angebotes ist, vorzulegen.
Von ANBIETERN mit Firmensitz im Ausland ist eine inhaltlich vergleichbare Urkunde (z.B. eine aktuelle, d.h. maximal 3 Monate alte Bonitätsauskunft einer im Land, in dem der ANBIETER seinen Sitz hat, anerkannten Rating-Agentur) vorzulegen.
Hinweis: für Schweizer ANBIETER überprüft die Vergabestelle elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei ANBIETERN aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.

EK02 Firmengrösse (Jahresumsatz und Personalstand)
Der ANBIETER muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die vor dem Datum des Angebots liegen, im Geschäftsfeld, das sich mit der Errichtung und dem Betrieb bzw. der Wartung von Einrichtungen der Verkehrstelematik befasst,
• einen Umsatz von zumindest CHF 50 Mio pro Jahr erzielt
und
• im Durchschnitt eines jeden Jahres zumindest 30 Personen (FTEs: full time equivalents) beschäftigt
haben.
Bei der Berechnung der vorgenannten Kennzahlen können die Werte aller Unternehmen zusammengezogen werden, die dem Konzernverbund, dem auch der ANBIETER angehört, zuzurechnen sind, sofern diese Zahlen das vorgenannte Geschäftsfeld betreffen und das/die einbezogene(n) Unternehmen auch in die Vertragserfüllung mit einbezogen werden.
Nachweis
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage attestierter Geschäftsberichte, Bilanzen, oder vergleichbarer Dokumente oder durch ein entsprechendes Attest eines beeideten Wirtschaftsprüfers für die betroffenen Geschäftsjahre.

EK03 Qualitätsmanagement – System
Der ANBIETER muss eine gültige Zertifizierung nach dem Qualitätsmanagement-System ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) nachweisen. Ist das Unternehmen des ANBIETERS nach einem anderen Qualitätsmanagementsystem als ISO 9001 zertifiziert, muss der Anbieter auch die Gleichwertigkeit dieser anderen Zertifizierung nachweisen.
Nachweis
Vorlage einer Kopie des entsprechenden Zertifikats.

EK04 Charakteristische Leistungen sind von der Anbieterin selbst zu erbringen
Mindestens die nachfolgenden Leistungen sind im Grundsatz durch die Anbieterin selbst zu erbringen: Erfassung der Fahrzeuge, Erkennung deren Eigenschaften und Erstellung sowie Übertragung der Detektions- und Erfassungsdatensätze. Sie dürfen nicht zur Gänze durch einen Subunternehmer erbracht werden. (E-100 Ziff. 10.3.6)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Deklaration unter Angaben Subunternehmer im Anforderungskatalog Ziff. 2.2

EK05 Akzeptanz des Vertragsentwurfes
Der ANBIETER akzeptiert den Vertragsentwurf (E-300) vorbehaltlos.
Nachweis
Bestätigung durch ankreuzen im Anforderungskatalog.

EK06 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
• für Totalunternehmerleistungen KBOB (Tiefbau) (Version 2022 (2.0) deutsch)
Für das vorliegende Beschaffungsvorhaben gelten die oben aufgelisteten AGB (E-302 und E-303), sofern deren Bestimmungen im Einzelnen nicht durch die Ausschreibungsdokumente und insbesondere den Vertrag (E 300) abgeändert werden.
Nachweis
Bestätigung durch ankreuzen im Anforderungskatalog.

EK07 Terminplan vs. Meilensteinplan
Der ANBIETER akzeptiert vorbehaltlos die im Meilensteinplan des AUFTRAGGEBERS (E 600) ausgewiesenen Meilensteine und bestätigt deren Einhaltung durch die entsprechende Darstellung der dazu erforderlichen Abläufe und Zusammenhänge in seinem Terminplan (E 270/271).
Nachweis
Bestätigung durch ankreuzen im Anforderungskatalog.

EK08 Referenzprojekt
Der ANBIETER muss seine Erfahrung mit der erfolgreichen Realisierung von Projekten im Bereich der Verkehrstelematik – und zwar konkret anhand zumindest eines Referenzprojektes betreffend die Kontrolle der Einhebung von Strassengebühren – nachweisen.
Das als Referenzprojekt eingereichte System muss:
• zum Zeitpunkt der Angebotseingabe in produktivem Betrieb sein,
und
• der ANBIETER muss den Betrieb des Systems zumindest auf technischer Ebene führen, oder
• er muss zumindest den technischen Support und/oder die WARTUNG dafür leisten,
und
• seine Realisierung oder zumindest seine letzte umfassende Erneuerung (erkennbar an der öffentlichen Ausschreibung der damit verbundenen Lieferungen und Leistungen oder ähnlich vergleichbaren Merkmalen) muss im Jahr 2014 oder danach erfolgt sein.
Das Referenzprojekt muss des Weiteren zumindest folgende Eigenschaften aufweisen, wobei sich der ANBIETER bei dessen Realisierung, Erneuerung und/oder Betrieb durchaus fachspezifischer Subunternehmer hat bedienen können (oder auch noch bedient), die unter seiner Gesamtverantwortung tätig (geworden) sind:
1) Die Rolle des ANBIETERS muss die eines Generalunternehmers oder eine gleichwertige sein, d.h. der ANBIETER war (ist) für die vertragskonforme Errichtung und den vertragskonformen Betrieb (oder zumindest die Wartung) des als Referenzprojekt vorgestellten Systems verantwortlich.
2) Der Liefer- und Leistungsumfang des ANBIETERS
(einschliesslich seiner Subunternehmer) umfasst zumindest:
• das Systemdesign;
• die Lieferung, Installation, Test und Inbetriebnahme der Erfassungstechnik;
• den Betrieb des Systems auf (zumindest) technischer Ebene oder zumindest die Wartung der Erfassungstechnik;
• die Planung und Steuerung der Errichtung der baulichen Infrastruktur zumindest an ausgewählten Standorten.
3) Systemparameter
• Es muss sich um ein zumindest auch auf Bild- und/oder Videoerfassung basierendes System zur Erfassung von Fahrzeugen im freifliessenden Verkehr («multi lane free flow») am Strassennetz eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz zur Kontrolle der Einhebung von Strassenbenützungsgebühren (zumindest von Schwerfahrzeugen) handeln.
• Dieses System muss aus stationären und mobilen und/oder transportablen Erfassungseinrichtungen beliebiger Anzahl bestehen, die zumindest
o den Zeitpunkt und Ort einer Fahrzeugpassage erfassen,
o das FAHRZEUGKENNZEICHEN FRONT und/oder HECK samt dessen Nationalität automatisiert lesen,
o die Fahrzeugarten wie z.B. Motorrad, PKW, LKW, Bus, usw. unterscheiden und optional auch weitere Fahrzeugmerkmale wie z.B. Mautpflicht, Achszahl, oder weitere (Sub )Fahrzeugklassen erkennen
können, die erfassten Daten in der Folge automatisiert auswerten und die Ergebnisse dieser Auswertungen sowie die Fahrzeugpassage selbst durch signiertes Bild- und Datenmaterial belegen. Dabei muss ein Betrieb zu jeder Tages- und Nachtzeit ohne nennenswerte Einschränkungen sichergestellt sein.
Nachweis
Die Angaben über das Referenzprojekt erfolgen über das Formblatt E-203, welches als Nachweis der Referenz dem Angebot beizulegen und vom ANBIETER rechtsgültig zu unterzeichnen ist.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- KBOB für Totalunternehmerleistungen (Tiefbau) (Version 2022 (2.0))

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Zu beachten ist, dass die Rechtsgrundlagen und die Finanzierung zu vorliegendem Projekt noch durch das Parlament zu genehmigen sind (vgl. auch Ziff. 9.4 in Dokument E-100 – "ESTR-Pflichtenheft"). Der Vertragsabschluss nach erfolgtem Zuschlag kann erst erfolgen, wenn die Revisionsvorlage zu den Rechtsgrundlagen vom Parlament angenommen wurde und die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist.

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Preise können gemäss Ziff. 8.3 des Dokumentes E-300 "ESTR Vertragsentwurf" angepasst werden.

Sprachen für Angebote: Deutsch
Produktdatenblätter und produktspezifische technische Dokumente können dem Angebot auch in englischer Sprache beigefügt werden.
Nachweisdokumente (wie beispielsweise Firmenauszüge, Geschäftsberichte, Zertifikate, usw.) in anderer als der deutschen Sprache sind in ihrer Ursprungsfassung mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen, sofern die Originalsprache dieser Dokumente nicht das Englische ist.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1303741 (22127) 606 – LSVA III / ESTR