Ausschreibung 1303257: (22249) 620 Fachapplikation Erhaltungs- und Investitionsplanung
Publiziert am: 8. Dezember 2022
Bundesamt für Bauten und Logistik BBL und Bundesamt für Strassen ASTRA
Mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben soll ein Anbieter gefunden werden, welcher für die beiden Ämter BBL und ASTRA die gewünschte Standardsoftware als «Software as a Service» anbietet.
Die gesuchte Leistung wird in einen Grundauftrag und in optionale Leistungen aufgeteilt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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8. Dezember 2022 | Publikationsdatum | |
8. Dezember 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
6. Januar 2023 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
23. Januar 2023 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt. |
26. Januar 2023 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt. |
1. Mai 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2033 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | ZK1 Zusatznutzen Fachapplikation |
35% | ZK2 Preisangebot |
30% | ZK3 Präsentation Fachapplikation sowie Demo Anwendungsfälle mit Testdaten |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Erfahrung des Anbieters (Firmenreferenz)
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach.
Mit den Referenzen sind jeweils folgende Aspekte nachzuweisen:
- Parametrisierung und Bereitstellung der vorliegend offerierten Fachapplikation
- Übernahme von Betrieb und Support während mind. 12 Monaten
- Portfoliogrösse: mindestens 100 Objekte
(Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben)
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 2) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen qualifizierten und gut ausgebildeten personellen Ressourcen (mindestens jedoch eine Ressource pro Rolle, nicht in Personalunion und die Stellvertretung von weiterem, für den Auftrag qualifiziertem Personal, um den Auftrag zu den geplanten Terminen zu erfüllen, muss zugesichert werden), Kompetenzstufe Professional, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Dies sind gemäss ICT-Berufen (https://www.berufe-der-ict.ch/) die nachfolgend aufgeführten personellen Ressourcen auf der Kompetenzstufe Professional oder höher:
- Projektleiter
- ICT-Requirements-Engineer
- ICT-System-Engineer
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation (inkl. Kurz-CV, max. 1 A4-Seite) der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK05
Sprachkenntnisse Personal im Support
Der Anbieter bestätigt, dass er für den Support Personal einsetzt, welches die Kommunikation auf Deutsch mind. in Niveau B2 (mündlich) erbringen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname und Hinweis auf Muttersprache Deutsch oder einen Nachweis (Sprachdiplom oder Bestätigung Sprachaufenthalt), dass Sprachkenntnisse in Deutsch mit Niveau B2 vorhanden sind.
EK06
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts, vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10
Zusicherung End-of-Life Service
Der Anbieter sichert seine Kooperationsbereitschaft gemäss Pflichtenheft, Ziffer 4.1.7 zu, bei einer Systemablösung den Auftraggeber bei der Übertragung sämtlicher Leistungen, Aufgaben und Dokumentationen an einen allfälligen Nachfolger oder an den Auftraggeber selbst zu unterstützten. Er bestätigt schriftlich mit dem Auftraggeber, dem technischen Betreiber des Systems sowie weiteren Dritten zusammenzuarbeiten.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK11
Einhaltung der Service Levels
Der Anbieter bestätigt, dass er die Bedingungen der Service Levels gemäss Anhang 6 vorbehaltlos einhalten wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK12
Charakteristische Leistungen sind vom Anbieter selbst zu erbringen
Sämtliche Leistungen gemäss Pflichtenheft Ziffer 4 sind durch den Anbieter selbst zu erbringen.
Den allfällige Beizug eines Subunternehmers muss der Anbieter im Anforderungskatalog auf Seite 1 deklarieren und jeweils im Vorfeld mit dem Auftraggeber abstimmen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Deklaration unter Angaben Subunternehmer im Anforderungskatalog auf Seite 1.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Die Bedarfsstellen BBL, ASTRA schliessen mit dem Zuschlagsempfänger getrennte Einzelverträge – basierend auf dem Rahmenvertrag - ab.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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