Ausschreibung 1302347: (22064) 104 FEDLEX 2023-2032

Publiziert am: 6. Dezember 2022

Bundeskanzlei BK

In Los 1 wird mittels eines Einzelzuschlags ein kompetenter, zuverlässiger und leistungsstarker Anbieter gesucht, welcher die benötigte Service-Organisation in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bereitstellt und betreibt.

In Los 2 werden drei Zuschlagsempfänger gesucht, welche die Fachanwendung Fedlex weiterentwickeln und entsprechende Beratungs- und (Weiter)-Entwicklungsleistungen im Auftrag des Auftraggebers erbringen können.

In Los 3 werden drei Zuschlagsempfänger gesucht, welche als RDF-Spezialisten Beratungs- und (Weiter)-Entwicklungsleistungen im Bereich RDF-Datenaufbereitung, modellieren und pflegen von Ontologien und der Software-Entwicklung im Bereich RDF-Datenbanken und Webservices im Auftrag des Auftraggebers erbringen können.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Dienstleistungserbringung erfolgt primär am Standort des künftigen Auftragnehmers. Der Erfüllungsort an welchem Nutzen und Gefahr des Leistungsgegenstandes auf den Auftraggeber übergeht, ist an folgender Adresse: Bundeskanzlei BK, Bundeshaus West, 3003 Bern.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Betrieb, Wartung, Support & Anwendungsverantwortung Fedlex

  • Lot 2:

    Weiterentwicklung Fedlex

  • Lot 3:

    Data Fedlex

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. Dezember 2022 Publikationsdatum
6. Dezember 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

20. Dezember 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

25. Januar 2023 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 11.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

31. Januar 2023 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 11.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. April 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Betrieb, Wartung, Support & Anwendungsverantwortung Fedlex
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.04.2023 bis 31.12.2025

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3‘000 Punkte (30%) ZK1 Preis und Kosten
6‘000 Punkte (60%) ZK2 Qualitätsanforderungen
1‘000 Punkte (10%) ZK3 Lösungspräsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in Ziffer 8 des Pflichtenhefts und in den Anhängen A2a und A3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Weiterentwicklung Fedlex
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.04.2023 bis 31.12.2032

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3‘000 Punkte (30%) ZK1 Preis und Kosten
6‘000 Punkte (60%) ZK2 Qualitätsanforderungen
1‘000 Punkte (10%) ZK3 Lösungspräsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in Ziffer 8 des Pflichtenhefts und in den Anhängen A2b und A3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Data Fedlex
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.04.2023 bis 31.12.2032

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3‘000 Punkte (30%) ZK1 Preis und Kosten
6‘000 Punkte (60%) ZK2 Qualitätsanforderungen
1‘000 Punkte (10%) ZK3 Lösungspräsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in Ziffer 8 des Pflichtenhefts und in den Anhängen A2c und A3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren (Projektabschluss) nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes und vom Anbieter rechtsgültig unterzeichnetes Referenzformular (Anhang 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Angabe eines Stellvertreters.

EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter setzt ein Schlüsselteam bestehend aus mindestens 2 Fachpersonen (Schlüsselperson) ein und verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft (gemäss Ziffer 6.1/6.2/6.3) umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung sowie aufführen von Vornamen, Namen, der vorgesehenen Fachpersonen sowie deren wahrzunehmende Rolle.

EK05
Sprachkenntnisse Schlüsselteam
Die Anbieterin ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in einer Amtssprache (DE, FR, IT) kommunizieren (Sprachniveau B2 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können (Sprachniveau C1 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen für Sprachen).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung sowie nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse (Sprachzertifikate, Bestätigung Sprachaufenthalte etc.) der Schlüsselpersonen, woraus die geforderten Sprachkenntnisse / Niveaus nachvollziehbar nachgewiesen werden können.

EK06
Personensicherheitsprüfung
Die Anbieterin ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft (Ziffer 6.1 /6.2/6.3) und dem Anhang 2a/2b/2c festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Informatiksicherheit und Datenschutz
Die Anbieterin garantiert im Rahmen der gesamten Leistungserbringung die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Informatiksicherheit und des Datenschutzes des Bundes gemäss:
- dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz [DSG; SR 235.1];
- der Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG [VDSG; SR 235.11];
- Verordnung über die Koordination der digitalen Transformation und die IKT-Lenkung in der Bundesverwaltung [VDTI; SR 172.010.58];
- Verordnung vom 27. Mai 2020 über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung [CyRV; SR 120.73];
- Weisungen des Bundesrates vom 16. Januar 2019 über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung (WIsB) [BBl 2019 1303];
- Vorgaben des NCSC vom 1. März 2022 zum IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung (Si001 - IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung);
Die Anbieterin garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer und beigezogene Dritte zu überbinden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09
Schutzrechte
Der Anbieter erklärt sich bereit, sämtliche für den Bedarfsträger erstellten Quellcodes sowie deren Dokumentationen dem Auftraggeber abzutreten (nicht davon betroffen sind Softwarekomponenten, wo dies aufgrund bestehender Nutzungsrechte nicht möglich ist). Dies hat ohne Kostenfolge für den Auftraggeber zu erfolgen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 1a/1b/1c des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12
Sitzungs- und Arbeitsort
Der Anbieter ist bereit, sämtliche Sitzungen und Arbeiten an den Standorten der Bundeskanzlei in Bern zu erbringen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13
Charakteristische Leistung
Der Ansprechpartner für die charakteristischen Leistungen, gemäss dem eingereichten Angebot / Los, ist immer der Anbieter selbst. Dieser übernimmt über den gesamten Leistungsbezug die Gesamtverantwortung.
Den allfälligen Beizug eines Subunternehmers muss der Anbieter im Anforderungskatalog auf Seite 1 deklarieren und jeweils im Vorfeld mit dem Auftraggeber abklären.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Deklaration unter Angaben Subunternehmer im Anforderungskatalog auf Seite 1.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Sprachen für Angebote: Deutsch oder Französisch oder Italienisch. Für Los 3 werden zusätzlich Angebote in Englisch entgegengenommen.

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundeskanzlei BK
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1302347 (22064) 104 FEDLEX 2023-2032