Ausschreibung 1302347: (22064) 104 FEDLEX 2023-2032
Publiziert am: 6. Dezember 2022
Bundeskanzlei BK
In Los 1 wird mittels eines Einzelzuschlags ein kompetenter, zuverlässiger und leistungsstarker Anbieter gesucht, welcher die benötigte Service-Organisation in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bereitstellt und betreibt. In Los 2 werden drei Zuschlagsempfänger gesucht, welche die Fachanwendung Fedlex weiterentwickeln und entsprechende Beratungs- und (Weiter)-Entwicklungsleistungen im Auftrag des Auftraggebers erbringen können. In Los 3 werden drei Zuschlagsempfänger gesucht, welche als RDF-Spezialisten Beratungs- und (Weiter)-Entwicklungsleistungen im Bereich RDF-Datenaufbereitung, modellieren und pflegen von Ontologien und der Software-Entwicklung im Bereich RDF-Datenbanken und Webservices im Auftrag des Auftraggebers erbringen können.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die Dienstleistungserbringung erfolgt primär am Standort des künftigen Auftragnehmers. Der Erfüllungsort an welchem Nutzen und Gefahr des Leistungsgegenstandes auf den Auftraggeber übergeht, ist an folgender Adresse: Bundeskanzlei BK, Bundeshaus West, 3003 Bern. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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6. Dezember 2022 | Publikationsdatum | |
6. Dezember 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
20. Dezember 2022 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
25. Januar 2023 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 11.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
31. Januar 2023 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 11.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
1. April 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.04.2023 bis 31.12.2025
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3‘000 Punkte (30%) | ZK1 Preis und Kosten |
6‘000 Punkte (60%) | ZK2 Qualitätsanforderungen |
1‘000 Punkte (10%) | ZK3 Lösungspräsentation |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in Ziffer 8 des Pflichtenhefts und in den Anhängen A2a und A3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.04.2023 bis 31.12.2032
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3‘000 Punkte (30%) | ZK1 Preis und Kosten |
6‘000 Punkte (60%) | ZK2 Qualitätsanforderungen |
1‘000 Punkte (10%) | ZK3 Lösungspräsentation |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in Ziffer 8 des Pflichtenhefts und in den Anhängen A2b und A3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.04.2023 bis 31.12.2032
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3‘000 Punkte (30%) | ZK1 Preis und Kosten |
6‘000 Punkte (60%) | ZK2 Qualitätsanforderungen |
1‘000 Punkte (10%) | ZK3 Lösungspräsentation |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in Ziffer 8 des Pflichtenhefts und in den Anhängen A2c und A3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren (Projektabschluss) nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes und vom Anbieter rechtsgültig unterzeichnetes Referenzformular (Anhang 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Angabe eines Stellvertreters.
EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter setzt ein Schlüsselteam bestehend aus mindestens 2 Fachpersonen (Schlüsselperson) ein und verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft (gemäss Ziffer 6.1/6.2/6.3) umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung sowie aufführen von Vornamen, Namen, der vorgesehenen Fachpersonen sowie deren wahrzunehmende Rolle.
EK05
Sprachkenntnisse Schlüsselteam
Die Anbieterin ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in einer Amtssprache (DE, FR, IT) kommunizieren (Sprachniveau B2 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können (Sprachniveau C1 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen für Sprachen).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung sowie nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse (Sprachzertifikate, Bestätigung Sprachaufenthalte etc.) der Schlüsselpersonen, woraus die geforderten Sprachkenntnisse / Niveaus nachvollziehbar nachgewiesen werden können.
EK06
Personensicherheitsprüfung
Die Anbieterin ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft (Ziffer 6.1 /6.2/6.3) und dem Anhang 2a/2b/2c festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Informatiksicherheit und Datenschutz
Die Anbieterin garantiert im Rahmen der gesamten Leistungserbringung die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Informatiksicherheit und des Datenschutzes des Bundes gemäss:
- dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz [DSG; SR 235.1];
- der Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG [VDSG; SR 235.11];
- Verordnung über die Koordination der digitalen Transformation und die IKT-Lenkung in der Bundesverwaltung [VDTI; SR 172.010.58];
- Verordnung vom 27. Mai 2020 über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung [CyRV; SR 120.73];
- Weisungen des Bundesrates vom 16. Januar 2019 über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung (WIsB) [BBl 2019 1303];
- Vorgaben des NCSC vom 1. März 2022 zum IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung (Si001 - IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung);
Die Anbieterin garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer und beigezogene Dritte zu überbinden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09
Schutzrechte
Der Anbieter erklärt sich bereit, sämtliche für den Bedarfsträger erstellten Quellcodes sowie deren Dokumentationen dem Auftraggeber abzutreten (nicht davon betroffen sind Softwarekomponenten, wo dies aufgrund bestehender Nutzungsrechte nicht möglich ist). Dies hat ohne Kostenfolge für den Auftraggeber zu erfolgen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK11
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 1a/1b/1c des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK12
Sitzungs- und Arbeitsort
Der Anbieter ist bereit, sämtliche Sitzungen und Arbeiten an den Standorten der Bundeskanzlei in Bern zu erbringen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK13
Charakteristische Leistung
Der Ansprechpartner für die charakteristischen Leistungen, gemäss dem eingereichten Angebot / Los, ist immer der Anbieter selbst. Dieser übernimmt über den gesamten Leistungsbezug die Gesamtverantwortung.
Den allfälligen Beizug eines Subunternehmers muss der Anbieter im Anforderungskatalog auf Seite 1 deklarieren und jeweils im Vorfeld mit dem Auftraggeber abklären.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Deklaration unter Angaben Subunternehmer im Anforderungskatalog auf Seite 1.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Sprachen für Angebote: Deutsch oder Französisch oder Italienisch. Für Los 3 werden zusätzlich Angebote in Englisch entgegengenommen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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