Zuschlag 1301215: F22303 - Wartungs- und Supportleistungen IBM Passport Advantage

Publiziert am: 29. November 2022

Mehrere Bundesämter

Den Zuschlag nach Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma IBM Schweiz AG, da die Wartung bzw. Pflege und der Support für die im Einsatz befindliche Standardsoftware (Zusatzlizenzen) für weitere 3 Jahre sichergestellt werden muss. Die nachgefragten Leistungen beinhalten PPA und zIPLA Software. Zur Sicherstellung des technischen Betriebes in bestehenden risikoanfälligen Leistungsbereichen der Bundesverwaltung und insbesondere damit verbundenen sicherzustellenden Kompatibilitäten mit Umsystemen in verschiedenen Anwendungen und Leistungen von IBM nutzenden Verwaltungseinheiten, ist der Leistungsbezug bei IBM zwingend erforderlich. IBM verfügt auch über das hierfür erforderliche Know-How. Das Eigentum an den Immaterialgüterrechten an der eingesetzten Standardsoftware ist bei IBM. Auch aus wirtschaftlichen Gründen (insb. Investitionsschutz und zu gewärtigende Mehraufwände) besteht keine angemessene Alternative.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

IBM Schweiz AG, Zürich
CHF 24,257,266 , Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

24.11.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 14'995'065.65
- Optionen: CHF 9‘262‘200.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.


Kontakt

Mehrere Bundesämter
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch