Zuschlag 1300563: LEM-GGE/Fanny Forter/Intégrateur en système ferroviaire

Publiziert am: 24. November 2022

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastuktur

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium (A1: Analyse des Auftrags bezüglich der Hauptachsen), eine hohe Punktzahl erreicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
42% A1: Analyse des Mandats in Bezug auf die Schwerpunkte
18% A2: Ausreichende Qualifikation der Kontaktpersonen, die für die technischen Bereiche Niederspannung, Entrauchung und Erdung zuständig sind
10% A3: Glaubwürdigkeit des angebotenen Gesamtstundenvolumens (einschließlich aller Leistungen dieser Ausschreibung)
30% A4: Preis

Berücksichtigte Anbieter

BG Ingénieurs Conseils SA, Marin-Epagnier
CHF 15,054,745 exkl. MwSt., Montant net de l'adjudication

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 07.02.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 289 Tage

Datum des Zuschlags:

23.11.2022


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastuktur
Rue de la Gare de Triage 5
1020 Renens
E-Mail-Adresse:  
fanny.forter@cff.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1300563 LEM-GGE/Fanny Forter/Intégrateur en système ferroviaire