Ausschreibung 1296559: Übergangsphase Impuls-Landschaftsberatung 2022-24

Publiziert am: 29. November 2022

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Biodiversität und Landschaft, Worblentalstrasse 68, Ittigen, CH-3003 Bern

Gesucht sind Expertinnen und Experten, die motiviert sind, Gemeinden dabei zu unterstützen Landschaftsqualität zu erkennen, sie bei räumlichen Abstimmungen zu berücksichtigen und aktiv weiter zu entwickeln. Sie verfügen über ausgewiesenes Landschaftsfachwissen und entsprechende Berufserfahrung, kennen die Landschafts- und Raumplanungsinstrumente sowie die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und verfügen über Erfahrungen in den Bereichen Grün- und Freiraumplanung, Biodiversität, Klimaanpassung, Baukultur, Städtebau, Denkmalpflege, Heimatschutz sowie Langsamverkehr und öffentlicher Verkehr. Darüber hinaus sind sie in der Lage zwischen unterschiedlichen Akteuren (Bauherrschaften, Planungsämter etc.) zu vermitteln sowie mit politischen Instanzen in einen Dialog zu treten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 90720000: Umweltschutz
Gruppen:
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Los A - italienische Schweiz: 3 Fachpersonen, voraussichtlich ca. 5 Impuls-Landschaftsberatungen

  • Lot 2:

    Los B - französische Schweiz: 4 Fachpersonen, voraussichtlich ca. 15 Impuls-Landschaftsberatungen

  • Lot 3:

    Los C - Ostschweiz: 5 Fachpersonen, voraussichtlich ca. 15 Impuls-Landschaftsberatungen

  • Lot 4:

    Los D - Nordwestschweiz/Mittelland: 5 Fachpersonen, voraussichtlich ca. 15 Impuls-Landschaftsberatungen


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. November 2022 Publikationsdatum
29. November 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt. Die Prüfung der Angebote erfolgt gemäss Art. 38 BöB. Eine Bereinigung der Angebote erfolgt ausschliesslich unter den Voraussetzungen und nach Massgabe von Art. 39 BöB sowie auf explizite Aufforderung der Vergabestelle hin.

18. Januar 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
9. Januar 2023 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.

18. Januar 2023 Abgabetermin 00:00

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 18.01.2023 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf USB-Stick unverschlüsselt) an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.

c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die unter Ziffer 8.1.2 aufgeführte Adresse zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

23. Januar 2023 Offertöffnung

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 18.01.2023 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf USB-Stick unverschlüsselt) an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.

c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die unter Ziffer 8.1.2 aufgeführte Adresse zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1. Mai 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2028 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Los A - italienische Schweiz: 3 Fachpersonen, voraussichtlich ca. 5 Impuls-Landschaftsberatungen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Damit die Gemeinden die Landschaftsberatungen zielorientiert abrufen können, sind die Impuls-Landschaftsberatungen in vier regionale Lose unterteilt. Die vorliegende Ausschreibung hat zum Zweck, geeignete Anbieter zu evaluieren, welche die nachfolgend beschriebenen Leistungen als Auftragnehmer ausführen können. Dauer aller Lose: ca. 50 jeweils maximal vier Arbeitstage dauernden Impuls- Landschaftsberatungen in den Jahren 2023 und 2024.
  • Projektdauer von 01.05.2023 bis 31.12.2028
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Verlängerung des Auftrags je um 2 x 2 Jahre

    Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK01 Erfahrung / Beratungskompetenzen
30% ZK02 Aufgabenbeschrieb
20% ZK03 Preis



2: Los B - französische Schweiz: 4 Fachpersonen, voraussichtlich ca. 15 Impuls-Landschaftsberatungen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Damit die Gemeinden die Landschaftsberatungen zielorientiert abrufen können, sind die Impuls-Landschaftsberatungen in vier regionale Lose unterteilt. Die vorliegende Ausschreibung hat zum Zweck, geeignete Anbieter zu evaluieren, welche die nachfolgend beschriebenen Leistungen als Auftragnehmer ausführen können. Dauer aller Lose: ca. 50 jeweils maximal vier Arbeitstage dauernden Impuls- Landschaftsberatungen in den Jahren 2023 und 2024.
  • Projektdauer von 01.05.2023 bis 31.12.2028
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Verlängerung des Auftrags je um 2 x 2 Jahre

    Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK01 Erfahrung / Beratungskompetenzen
30% ZK02 Aufgabenbeschrieb
20% ZK03 Preis



3: Los C - Ostschweiz: 5 Fachpersonen, voraussichtlich ca. 15 Impuls-Landschaftsberatungen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Damit die Gemeinden die Landschaftsberatungen zielorientiert abrufen können, sind die Impuls-Landschaftsberatungen in vier regionale Lose unterteilt. Die vorliegende Ausschreibung hat zum Zweck, geeignete Anbieter zu evaluieren, welche die nachfolgend beschriebenen Leistungen als Auftragnehmer ausführen können. Dauer aller Lose: ca. 50 jeweils maximal vier Arbeitstage dauernden Impuls- Landschaftsberatungen in den Jahren 2023 und 2024.
  • Projektdauer von 01.05.2023 bis 31.12.2028
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Verlängerung des Auftrags je um 2 x 2 Jahre

    Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK01 Erfahrung / Beratungskompetenzen
30% ZK02 Aufgabenbeschrieb
20% ZK03 Preis



4: Los D - Nordwestschweiz/Mittelland: 5 Fachpersonen, voraussichtlich ca. 15 Impuls-Landschaftsberatungen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Damit die Gemeinden die Landschaftsberatungen zielorientiert abrufen können, sind die Impuls-Landschaftsberatungen in vier regionale Lose unterteilt. Die vorliegende Ausschreibung hat zum Zweck, geeignete Anbieter zu evaluieren, welche die nachfolgend beschriebenen Leistungen als Auftragnehmer ausführen können. Dauer aller Lose: ca. 50 jeweils maximal vier Arbeitstage dauernden Impuls- Landschaftsberatungen in den Jahren 2023 und 2024.
  • Projektdauer von 01.05.2023 bis 31.12.2028
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Verlängerung des Auftrags je um 2 x 2 Jahre

    Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK01 Erfahrung / Beratungskompetenzen
30% ZK02 Aufgabenbeschrieb
20% ZK03 Preis



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

ist nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 5 Jahr nach. Das Referenzprojekt soll Auskunft über das Vorhandensein der folgenden beiden erforderlichen Kompetenzen geben:
1. Landschaftsplanerisches Fachwissen: Kenntnisse der Landschafts- und Raumplanungsinstrumente sowie der entsprechenden rechtlichen Grundlagen, insbesondere auch hinsichtlich Fragen zu Frei- und Grünräumen.
2. Erfahrung in der Beratung von Gemeinden in landschaftlichen Fragestellungen, insbesondere mittels einer zielorientierten Herangehensweise.

EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben selber erfüllen zu können (Auftrag ad personam).

EK04 Sprachkenntnisse des Anbieters
Der Anbieter kann in der im jeweiligen Los hauptsächlich gesprochenen Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in ebendieser Sprache erstellen und abliefern. Zusätzliche Anforderung für den Erfahrungsaustausch: Deutsch und Französisch mindestens auf Stufe B2.

EK05 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021). Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen / Anpassungen / Derogationen) gemäss Anhang Nr. 1 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

EK06 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 1 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. Die Aufträge für Impuls-Landschaftsberatungen werden dann basierend auf diesem Rahmenvertrag im Abrufverfahren per E-Mail erteilt werden.

EK07 Sitzungsort
Bereitschaft, den Standort der Auftraggeberin als Sitzungsort zu akzeptieren (Bundesamt für Umwelt, BAFU, CH-3003 Bern).

EK08 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten
Alle Urheberrechte an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetzes wegen nicht übertragbar sind. Die Produkte werden durch die Anbieter am Ende der Impuls-Landschaftsberatung den beratenen Gemeinden zu deren freien Verfügung übergeben. Die Anbieter bringen zudem ein Exemplar des Schlussproduktes der zuständigen kantonalen Fachstellen für Landschaft und für Raumplanung zur Kenntnis.

EK09 Datenaustausch
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente und Pläne sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die ordnungsgemäss erstellten Daten kostenlos abzugeben. Das uneingeschränkte Copyright geht dabei an den Auftraggeber über. Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte dem Auftraggeber die verlangten Daten sowie die weiteren Dokumentationen sowohl in elektronischer als auch in Papierform abgegeben hat.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.

Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Biodiversität und Landschaft, Worblentalstrasse 68, Ittigen, CH-3003 Bern
Worblentalstrasse 68, Ittigen
3003 Bern
Telefon: -----
E-Mail-Adresse:  
bnl@bafu.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1296559 Übergangsphase Impuls-Landschaftsberatung 2022-24