Zuschlag 1296175: F22289 - Weiterentwicklung RoBIT Chatbot
Publiziert am: 11. November 2022
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Den Zuschlag erhält die Firma Innovation Process Technology AG gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB. Die Firma hat die für den RoBIT NextGen Chatbot die notwendige Expertise im Bereich AI, Machine Learning & Deep Learning bereits im einem Beratungsmandat zum Thema unter Beweis stellen können. Zeitliche Verzögerungen bei der Realisierung des RoBIT Chatbot hätten zur Folge, dass ein Mehrbedarf innerhalb der Support-Organisation anfallen würde und/oder Verzögerungen bei der Bearbeitung von Störungen und Kundenanfragen mit entsprechenden wirtschaftlichen Folgen in Kauf genommen werden müssten. Aufgrund des fortgeschrittenen Projektstandes und des daraus erworbenen Wissensstandes sowie durch die von ipt vorhandenen Synergien innerhalb der verschiedenen Cloudthemen der Bundesverwaltung auf strategischer wie technischer Ebene und der verfügbaren Expertise in diesem innovativen Bereich kann deshalb zum gegebenen Zeitpunkt nur die Firma Innovation Process Technology AG die Weiterentwicklung und Verfügbarkeit von RoBIT NextGen in der Übergangsphase sichergestellt werden. Die über diese Vergabe hinausgehenden Leistungen bezüglich RoBIT Chabot werden über eine neue offene Ausschreibung abgewickelt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
02.11.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag (01.01.2023 - 31.12.2024): CHF 1'077'000.00
- Optionen (01.06.2023 - 31.12.2024): CHF 215'400.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Campus Meielen, Eichenweg 3
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 13 41
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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