Ausschreibung 1293705: (22285) 101 Data Warehouse
Publiziert am: 26. Oktober 2022
Parlamentsbibliothek
Beschafft wird ein Data Warehouse zur Auswertung von Daten über das Schweizer Parlament. Als Technologie ist die Microsoft-Produktpalette vorgegeben (Microsoft SQL Server und Power BI). Das System wird lokal betrieben, mit Ausnahme der Nutzung von Power BI Services. Die Lizenzen werden von den PD gestellt und gehören nicht zum Ausschreibungsgegenstand. Der Betrieb der Infrastruktur (Server-Cluster) wird durch die PD sichergestellt und gepflegt, der Zuschlagsempfänger stellt die Pflege auf Ebene der DWH-Applikation sicher.
Die Grundleistung wird in zwei Etappen ausgeliefert. Am 30.06.2023 müssen Basisfunktionen gemäss der Beschreibung der Grundleistung 01 (vgl. dazu Pflichtenheft Ziff. 3.3.2 «Basispaket») zur Verfügung stehen, am 31.10.2023 das gesamte Werk. Die Optionen laufen bei Bezug max. bis zum 30.06.2033.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Parlamentsbibliothek, Parlamentsdienste, CH-3003 Bern. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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26. Oktober 2022 | Publikationsdatum | |
26. Oktober 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
8. November 2022 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
6. Dezember 2022 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
9. Dezember 2022 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
1. Februar 2023 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2033 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | ZK 1 Preis |
10% | ZK 2 Qualität der Referenzen |
25% | ZK 3 Detailanforderungen |
15% | ZK 4 Qualifikationen Projektteam |
15% | ZK 5 Präsentation |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK03
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC) und einen Stellvertreter, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK04
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können. Gefordert wird Sprachkompetenz auf dem Niveau C1 (fachkundige Sprachkenntnisse) in Deutsch gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen im Anhang 4 Formular Schlüsselpersonen.
EK05
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter Personensicherheitsprüfung (www.aios.ch) zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK06
Akzeptanz der AGB
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021), Anhang 13
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021), Anhang 12
- Ergänzende AGB der Parlamentsdienste, Anhang 14
- Weisung über die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie und über den Informationsschutz in den Parlamentsdiensten (Ausgabe April 2015), Anhang 15
- Richtlinie Informationssicherheit in Projekten (Ausgabe Oktober 2014), Anhang 16
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB/Dokumente.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07
Akzeptanz der Vertragsentwürfe
Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe inkl. Anhänge und Beilagen in Anhang 17 – 22 und 24 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Sitzungsort
Der Anbieter bestätigt, den Standort der Parlamentsdienste als regelmässigen Sitzungsort zu akzeptieren und dort an den vereinbarten Sitzungen und Meetings teilzunehmen.
Sitzungen werden nach Bedarf und gemäss Notwendigkeit zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09
Subunternehmer
Allfällige Subunternehmer sind hier explizit aufzuführen. Der Anbieter ist gegenüber dem Auftraggeber im Falle eines Zuschlags Generalunternehmer und alleiniger Verantwortlicher für die Leistungserbringung. Er stellt sicher, dass allfällige Subunternehmer ebenfalls die formulierten Bedingungen vollumfänglich einhalten.
Nachweis
Aufführen der Subunternehmer.
EK10
Ersatz von Mitarbeitenden
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitenden bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit, etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021), Anhang 13
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021), Anhang 12
- Ergänzende AGB der Parlamentsdienste, Anhang 14
- Weisung über die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie und über den Informationsschutz in den Parlamentsdiensten (Ausgabe April 2015), Anhang 15
- Richtlinie Informationssicherheit in Projekten (Ausgabe Oktober 2014), Anhang 16
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Parlamentsdienste
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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