Ausschreibung 1291943: (22010) 307 Infrastruktur Pre-Ingest und Access

Publiziert am: 19. Oktober 2022

Bundesamt für Kultur BAK, Schweizerische Nationalbibliothek NB

Der Anbieter für Los 1 stellt der Bedarfsstelle die Betriebsumgebungen für Pre-Ingest und Access in Form einer Dienstleistung bereit und betreibt sie. Die Betriebsumgebungen umfassen zwei virtuelle Umgebungen, einen Kubernetes-Cluster, File- und Objectstorage sowie die Netzanbindung.

Der Anbieter für Los 2 stellt der Bedarfsstelle einen File-Storage in den Räumlichkeiten der Bedarfsstelle zur Verfügung, den diese käuflich erwirbt. Zudem betreibt und erweitert er diesen nach Vorgaben der Bedarfsstelle.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweizerische Nationalbibliothek NB, Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 30211300: Computerplattformen
  • 30234000: Speichermedien
  • 72317000: Datenspeicherung
  • 48823000: Dateiverwalter
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Infrastruktur als Dienstleistung für Pre-Ingest und Access

  • Lot 2:

    On-Premise-Speicherlösung für Pre-Ingest

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. Oktober 2022 Publikationsdatum
19. Oktober 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

2. November 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

28. November 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

2. Dezember 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. Juli 2023 Geplanter Projektstart
30. Juni 2033 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Infrastruktur als Dienstleistung für Pre-Ingest und Access
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Der Anbieter für Los 1 stellt der Bedarfsstelle die Betriebsumgebungen für Pre-Ingest und Access in Form einer Dienstleistung bereit und betreibt sie. Die Betriebsumgebungen umfassen zwei virtuelle Umgebungen, einen Kubernetes-Cluster, File- und Objectstorage sowie die Netzanbindung.
  • Projektdauer von 01.07.2023 bis 30.06.2033
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Einzelverträge werden grundsätzlich auf die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Dies bedeutet, dass Einzelverträge über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden können. Bis max. 30.06.2035.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 Punkte / 5 % ZK01 Einsatz Business Continuity Management
150 Punkte / 150 % ZK02 Direkte Anbindung an Rechenzentren des BIT
100 Punkte / 10 % ZK03 Energieeffizienz des Rechenzentrums (PUE)
200 Punkte / 20 % ZK04 Qualitätsstufe des Rechenzentrums
500 Punkte / 50 % ZK05 Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: On-Premise-Speicherlösung für Pre-Ingest
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Der Anbieter für Los 2 stellt der Bedarfsstelle einen File-Storage in den Räumlichkeiten der Bedarfsstelle zur Verfügung, den diese käuflich erwirbt. Zudem betreibt und erweitert er diesen nach Vorgaben der Bedarfsstelle.
  • Projektdauer von 01.07.2023 bis 30.06.2033

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
300 Punkte / 30 % ZK06 Georedundante Lagerung des Backups
100 Punkte / 10 % ZK07 SSD Cache
600 Punkte / 60 % ZK08 Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

Allgemein (Los 1 und Los 2):

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK03
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), der bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK04
Sprachkenntnisse des Projektleiters
Der Anbieter ist bereit, einen Projektleiter einzusetzen, der in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher und französischer Sprache erstellen und abliefern kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse des Projektleiters.

EK05
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK06
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, das den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Einhaltung Informationssicherheit, Datenschutz und Urheberecht
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, im Rahmen der gesamten Leistungserbringung sämtliche Bestimmungen der Informatiksicherheit, des Datenschutzes und des Urheberrechts des Bundes einzuhalten gemäss:
- dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz [DSG] (SR 235.1);
- der Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG [VDSG] (SR 235.11);
- Verordnung über die Koordination der digitalen Transformation und die IKT-Lenkung in der Bundesverwaltung vom 25. November 2020 [VDTI] (SR 172.010.58);
- Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung vom 27. Mai 2020 [CyRV] (SR 120.73);
- Vorgaben des DTI vom 1. März 2022 zum IT-Grundschutz in der Bundesverwaltung [Si001] und dazugehörende Vorgaben;
- Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 [URG] (SR 231.1);
- Verordnung über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 26. April 1993 [URV] (SR 231.11).
Der Anbieter garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer und beigezogene Dritte zu überbinden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Nur Los 1:

EK08
Erfahrung Aufbau und Betrieb Infrastruktur Pre-Ingest
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag zum Aufbau und Betrieb der Infrastruktur für Pre-Ingest hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach, die jeweils sowohl ein abgeschlossenes Aufbauprojekt als auch einen zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung laufenden Betrieb nachweisen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 5 «Referenzen der Unternehmung») einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK09
Erfahrung Aufbau und Betrieb Infrastruktur Access
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag zum Aufbau und Betrieb der Infrastruktur für Access hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach, die sowohl ein abgeschlossenes Aufbauprojekt als auch einen zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung laufenden Betrieb nachweisen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 5 «Referenzen der Unternehmung») einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK10
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11
Akzeptanz der Vertragsentwürfe
Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe in den Anhängen 8, 9 und 10 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12
Firmensitz und Bearbeitungsort
Der Anbieter bestätigt, dass sein eigener Firmensitz sowie, falls er durch Drittunternehmen direkt oder indirekt kontrolliert wird, deren Firmensitz entweder in der Schweiz oder in einem Staat liegt, dessen Gesetzgebung einen angemessenen Datenschutz gewährleistet. Dasselbe gilt für eingesetzte Subunternehmen. Der Anbieter stellt zudem sicher, dass sowohl durch ihn als auch durch Dritte Zugriff auf die ihm anvertrauten Daten nur aus der Schweiz oder aus Staaten erfolgt, deren Gesetzgebung einen angemessenen Datenschutz gewährleistet (Art. 6 Abs. 1 DSG).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Auszug der Handelsregistereinträge des Anbieters sowie der Subunternehmer oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.

EK13
Standort der Infrastruktur (Datenschutz)
Der Anbieter bestätigt, dass sich die gesamte zur Datenbearbeitung benutzte Infrastruktur inklusive der Backup- oder Ausweichstandorte in der Schweiz oder einem Staat befindet, dessen Gesetzgebung einen angemessenen Daten-schutz gewährleistet (Art. 6 Abs. 1 DSG).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Auflistung der Standorte, an denen sich die Infrastruktur befindet.

EK14
Infrastruktureigentümer (Datenschutz)
Für den Fall, dass der Anbieter nicht (Allein-)Eigentümer der Infrastruktur ist, bestätigt er, dass der Firmensitz von (Mit-)Eigentümern sowie, falls sie durch Drittunternehmen direkt oder indirekt kontrolliert werden, deren Firmensitz ent-weder in der Schweiz oder in einem Staat liegt, dessen Gesetzgebung einen angemessenen Datenschutz gewährleistet (Art. 6 Abs. 1 DSG).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung sowie Angabe der Infrastruktureigentümer und Vorlage des Handelsregisterauszugs oder vergleichbarer, amtlicher Urkunde des Auslandes.

EK15
Standort der Infrastruktur (Urheberrecht)
Der Anbieter bestätigt, dass sich die für den Betrieb von Access verwendete Infrastruktur inklusive der Backup- oder Ausweichstandorte in der Schweiz oder einem Staat befindet, dessen Urheberrecht die identischen Schrankenbestimmungen für öffentliche sowie öffentlich zugängliche Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen, Sammlungen und Archive aufweist wie Art 24e URG.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Befindet sich der Standort der Infrastruktur nicht in der Schweiz, weist der Anbieter zusätzlich nach, dass das am Standort seiner Infrastruktur gültige Urheberrecht exakt dieselben Schrankenbestimmungen für öffentliche sowie öffentlich zugängliche Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen, Sammlungen und Archive aufweist wie Art 24e URG.

EK16
Zertifizierung Informatiksicherheit
Der Anbieter weist nach, dass er und allfällige Subunternehmer für den Betrieb der Infrastruktur über eine gültige ISO 27001:2013 Zertifizierung verfügt oder mit ISO 27001:2013 vergleichbare Massnahmen umgesetzt hat.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation (max. 3 A4-Seiten) oder entsprechendes Zertifikat.

EK17
Bereitstellung einer Supportorganisation
Der Anbieter muss über eine Supportorganisation verfügen, die
1. die in OP01 (Betrieb, Wartung, Support und Erweiterung der Infrastruktur Pre-Ingest, gemäss Pflichtenheft) und OP02 (Betrieb, Wartung, Support und Erweiterung der Infrastruktur Access, gemäss Pflichtenheft) definierten Parameter bezüglich Wartung und Support, Erreichbarkeit, Servicezeit, Reaktionszeit erfüllt und
2. die in OP01 (Betrieb, Wartung, Support und Erweiterung der Infrastruktur Pre-Ingest, gemäss Pflichtenheft) und OP02 (Betrieb, Wartung, Support und Erweiterung der Infrastruktur Access, gemäss Pflichtenheft) festgehaltenen Anforderungen zu Problemanalyse und Problembehebung einhält.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK18
Charakteristische Leistungen sind von der Anbieterin selbst zu erbringen
Mindestens die nachfolgenden Leistungen sind durch die Anbieterin selbst zu erbringen: Bereitstellung der Betriebsumgebungen für Pre-Ingest und Access sowie der dazugehörenden Serverinfrastruktur.
Sie dürfen nicht durch einen Subunternehmer erbracht werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Deklaration unter Angaben «Subunternehmer» im Anforderungskatalog.

Nur Los 2:

EK19
Erfahrung Aufbau und Betrieb On-Premise-Speicherlösung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag zum Aufbau und Betrieb der On-Premise-Speicherlösung hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach, die sowohl ein abgeschlossenes Aufbauprojekt als auch einen zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung laufenden Betrieb nachweisen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 5 «Referenzen der Unternehmung») einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK20
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK21
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 11 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK22
Charakteristische Leistungen
Charakteristische Leistungen sind von der Anbieterin selbst zu erbringen. Mindestens die nachfolgenden Leistungen sind durch die Anbieterin selbst zu erbringen: Betrieb der Speicherlösung in den Räumlichkeiten der Bedarfsstelle.
Sie dürfen nicht durch einen Subunternehmer erbracht werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Deklaration unter Angaben «Subunternehmer» im Anforderungskatalog.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Los 1: Infrastruktur als Dienstleistung für Pre-Ingest und Access
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)

Los 2: On-Premise-Speicherlösung für Pre-Ingest
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)

Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Kultur BAK, Schweizerische Nationalbibliothek NB
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1291943 (22010) 307 Infrastruktur Pre-Ingest und Access