Ausschreibung 1291779: Korridorstudie N25 St.Gallen-Winkeln - Appenzell

Publiziert am: 18. Oktober 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA

Die Korridorstudie betrifft die Nationalstrasse N25 (St.Gallen-Winkeln - Appenzell). Die ausgeschriebene Arbeit umfasst Leistungen im Bereich der Problem- und Verkehrsanalyse, der Konzeptentwicklung und
-bewertung, der Projektent-wicklung und -bewertung sowie der Dokumentation und Unterstützung des Auftrag-gebers in seinen Projektleitungs-funktionen. Im Rahmen der Erarbeitung der Korridorstudie ist ein partizipatives Mitwirkungsverfahren durchzuführen. Der Auftragnehmer erbringt für die Beauftragten zur Führung des Partizipationsverfahrens die notwendigen technischen und inhaltlichen Unterlagen. Er begleitet die Partizipationsarbeit eng, auch im Austausch mit sämtlichen Beteiligten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

ASTRA, 3063 Ittigen

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71311210: Beratung im Bereich Straßenbau
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. Oktober 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

8. November 2022 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 15.11.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 08.11.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

30. November 2022 Abgabetermin 00:00

Es sind 3 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Standort: Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

7. Dezember 2022 Offertöffnung

Es sind 3 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Standort: Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Februar 2023 Geplanter Projektstart
31. Januar 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35 % ZK 3 AUFGABEN-ANALYSE
30 % ZK 1 GESAMTHEIT UND PLAUSIBILITÄT DER KOSTEN
20 % ZK 2 REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN
10 & ZK 4 BESCHREIBUNG DER HAUPTSÄCHLICHEN SPEZIFISCHEN HERAUSFORDERUNGEN DER AUFGABENSTELLUNG AUS SICHT AUFTRAGNEHMER UND VORSCHLÄGE ZUR BEWÄLTIGUNG

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK 1: Erfahrungen und Referenzen der Firma / der Bietergemeinschaft
EK 2: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK 3: Qualitätssicherungssystem
EK 4: Sprache
EK 5: Selbstdeklarationen

Geforderte Nachweise:

Die Eignungsnachweise / Bestätigungen gemäss der vorgegebenen Angebotsunterlage müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
EK 1:
•2 Firmenreferenzen (je Firma im Falle von Bietergemeinschaften)
EK 2:
Einverständniserklärung zur Abgabe, falls Bewerber Zuschlagsempfänger wird: (je Firma im Falle von Bietergemeinschaften)
•Handelsregisterauszüge
•Betreibungsregisterauszüge
EK 3:
•Bescheinigung anerkanntes Qualitätssicherungssystems
EK 4:
•Zusicherung Sprachkenntnisse D der Schlüsselpersonen auf B2-Niveau des europäischen Referenzrahmens
EK 5:
•Bescheinigungen und Erklärungen zu Arbeitsschutz, Gleichbehandlung, Umweltrecht, Auftragsweitervergabe, Steuern- und Sozialabgaben

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Postfach
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
ausschreibung-netze@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1291779 Korridorstudie N25 St.Gallen-Winkeln - Appenzell