Ausschreibung 1291627: Korridorstudie N23 Grüneck - Arbon
Publiziert am: 18. Oktober 2022
Bundesamt für Strassen ASTRA
Die Korridorstudie betrifft die Nationalstrasse N23 (Grüneck - Meggenhus). Die ausgeschriebene Arbeit umfasst Leistungen im Bereich der Problem- und Verkehrsanalyse, der Konzeptentwicklung und
-bewertung, der Projektentwicklung und -bewertung sowie der Dokumentation und Unterstützung des Auftraggebers in seinen Projektleitungsfunktionen. Im Rahmen der Erarbeitung der Korridorstudie ist ein partizipatives Mitwirkungsverfahren durchzuführen. Der Auftragnehmer erbringt für die Beauftragten zur Führung des Partizipationsverfahrens die notwendigen technischen und inhaltlichen Unterlagen. Er begleitet die Partizipationsarbeit eng, auch im Austausch mit sämtlichen Beteiligten.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
ASTRA, 3063 Ittigen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
18. Oktober 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
8. November 2022 | Frist für Fragen | Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 15.11.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 08.11.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
30. November 2022 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 3 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. |
7. Dezember 2022 | Offertöffnung | Es sind 3 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. |
1. Februar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Januar 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35 % | ZK 3 AUFGABEN-ANALYSE |
30 % | ZK 1 GESAMTHEIT UND PLAUSIBILITÄT DER KOSTEN |
20 % | ZK 2 REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN |
10 % | ZK 4 BESCHREIBUNG DER HAUPTSÄCHLICHEN SPEZIFISCHEN HERAUSFORDERUNGEN DER AUFGABENSTELLUNG AUS SICHT AUFTRAGNEHMER UND VORSCHLÄGE ZUR BEWÄLTIGUNG |
5 % | ZK 5 VORSCHLAG DOKUMENTEN- UND DATEN-MANAGEMENT MIT SÄMTLICHEN PROJEKTBETEILIGTEN |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK 1: Erfahrungen und Referenzen der Firma / der Bietergemeinschaft
EK 2: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK 3: Qualitätssicherungssystem
EK 4: Sprache
EK 5: Selbstdeklarationen
Die Eignungsnachweise / Bestätigungen gemäss der vorgegebenen Angebotsunterlage müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
EK 1:
•2 Firmenreferenzen (je Firma im Falle von Bietergemeinschaften)
EK 2:
Einverständniserklärung zur Abgabe, falls Bewerber Zuschlagsempfänger wird: (je Firma im Falle von Bietergemeinschaften)
•Handelsregisterauszüge
•Betreibungsregisterauszüge
EK 3:
•Bescheinigung anerkanntes Qualitätssicherungssystems
EK 4:
•Zusicherung Sprachkenntnisse D der Schlüsselpersonen auf B2-Niveau des europäischen Referenzrahmens
EK 5:
•Bescheinigungen und Erklärungen zu Arbeitsschutz, Gleichbehandlung, Umweltrecht, Auftragsweitervergabe, Steuern- und Sozialabgaben
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Postfach
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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