Ausschreibung 1291581: Fachsupport FA BSA / AKS-CH 2023-2031
Publiziert am: 12. Oktober 2022
Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Digital Services, Bereich Unternehmensarchitektur und Standards IT/OT
Die Aufgabe des Fachsupports FA BSA/AKS-CH besteht in der Betreuung der fachlichen Fragen bei den Erfassungen der Daten der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen sowie der AKS-CH. Dies beinhaltet Hilfestellungen zur Erfassung, Fragenbeantwortung der Anwender, Nachführung von Fachkatalogen, Aufarbeitung von Anträgen zur Systemanpassung, Qualitätsüberwachung und Schulung der Anwender. Der Fachsupport ist Anlaufstelle für fachliche Anwenderfragen der Fachapplikation und hilft mit bei der Wartung und Störungsbehebung in Zusammenarbeit mit dem Softwarelieferanten und dem Provider (BIT).
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die vorgegebenen Orte der Leistungserbringung werden im Pflichtenheft verbindlich geregelt. Ca. 80% beim Auftragnehmer; ca. 10% am Hauptsitz des ASTRA in Ittigen; ca. 10% an Filialstandorten oder Standorten von Gebietseinheiten. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. Oktober 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
28. Oktober 2022 | Frist für Fragen | Bemerkungen: Fragen sind in deutscher oder französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 04.11.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 28.10.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
12. Dezember 2022 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
15. Dezember 2022 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
1. Juni 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Mai 2031 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30 % | ZK1: PREIS |
30 % | ZK2: ERFAHRUNG UND KOMPETENZEN DES TEAMS (Gewichtung 30%), unterteilt in ZK2.1 und ZK 2.2: ZK2.1: Leiter Fachsupport: Die Aus- und Weiterbildung wird im Zusammenhang mit der vorgesehenen Rolle analysiert und in die Bewertung integriert. 2 Referenzen als verantwortlicher Leiter Fachsupport in einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr produktiv laufenden SW-Applikation im vergleichbaren Fachgebiet und mit vergleichbarer Komplexität (Gewichtung 20%); ZK2.2: Stv. Leiter Fachsupport: Die Aus- und Weiterbildung wird im Zusammenhang mit der vorgesehenen Rolle analysiert und in die Bewertung integriert. 2 Referenzen als verantwortlicher Leiter Fachsupport in einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr produktiv laufenden SW-Applikation im vergleichbaren Fachgebiet und mit vergleichbarer Komplexität (Gewichtung 10%). |
30 % | ZK3: AUFTRAGSANALYSE UND ORGANISATION (Gewichtung 30%), unterteilt in ZK3.1 und ZK3.2; ZK3.1 Auftragsanalyse (Gewichtung 20%): Dabei ist zwingend auf die folgenden Punkte einzugehen: Auftragsverständnis, Chancen, Risiken und daraus abgeleitete besondere Herausforderungen, Massnahmen zur Meisterung der besonderen Herausforderungen inkl. Instrumente zur Durchsetzung der Massnahmen, Aufgabenbezogenes Qualitätsmanagement ZK3.2 Organisation und Verfügbarkeit (Gewichtung 10%): Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen während den nächsten 3 Jahren durch Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung aufgrund von weiteren Projekten. Aufzeigen der Aufbauorganisation. |
10 % | ZK4: PRÄSENTATION: Gesamtbeurteilung des Angebotes der unter ZK 2-3 aufgeführten Punkte. Die Präsentation ist durch die Schlüsselpersonen in den Projektsprachen Deutsch oder Französisch zu halten. Die Teilnahme von am Projekt nicht beteiligten Mitarbeitenden des Anbieters ist ausgeschlossen. Das ASTRA behält sich vor, nur diejenigen Anbieter zur Präsentation einzuladen, welche gemäss Zwischenstand vor der Präsentation noch eine Chance auf den Zuschlag haben. Die Präsentation findet im Zeitraum vom 02.01.2023 bis 06.01.2023 in den Räumlichkeiten des ASTRA statt. Die Präsentation dauert insgesamt maximal eine Stunde (Begrüssung 5‘, Präsentation 30‘, Fragen Vergabestelle 25‘). Die Einladungen erfolgen per E-Mail spätestens 5 Tage vor dem Präsentationstermin. |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Methodische und technische Leistungsfähigkeit
EK2: Kapazität
EK3: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK4: Lohngleichheit von Mann und Frau
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1:
1.1: Nachweis einer erfolgreichen Fachsupport-Leitung von einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr produktiv laufenden
Referenz im Bereich BSA Ausrüstung
von Infrastruktur und/oder Industrieanlagen.
1.2: Erfahrungsnachweis von einer Schlüsselpersonen in: BSA-Thematik und BSA-Umfeld, AKS-CH Thematik sowie Wartung von IT-Systemen.
Falls nicht alle Bereiche mit einem Referenzprojekt abgedeckt werden können, dürfen maximal drei Referenzprojekte angegeben werden.
1.3: Die Projektsprache ist Deutsch.
Zu erstellenden Dokumente sind in Deutsch, Französisch und Italienisch zu verfassen.
Der Fachsupport FA BSA muss Anfragen telefonisch und via E-Mail in Deutsch, Französisch und Italienisch entgegennehmen und beantworten können.
Der Leiter Fachsupport muss die Sprache Deutsch (mindestens Niveau C1) beherrschen.
Eine Schlüsselperson muss die Sprache Französisch (mindestens Niveau B2) beherrschen.
Die Sprache Italienisch (mindestens Niveau B2) muss sichergestellt sein.
Zu EK2:
Bestätigung in den Angebotsunterlagen, dass der mittlere Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2019 bis 2021) der Firma/Bietergemeinschaft grösser ist als der dreifache Jahresumsatz des Auftrages.
Zu EK3:
Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate;
Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland reichen eine vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes ein.
Zu EK4:
Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.
Anbieter mit mehr als 100 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 100 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link:
https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib-triage.html
Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Es findet keine Begehung statt.
Der öffentliche Auftraggeber vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, die die in den Ausschreibungsunterlagen und in den Rechtsvorschriften festgelegten Teilnahmebedingungen erfüllen. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf Arbeitnehmerschutz, Arbeitsbedingungen, gleiche Entlöhnung von Frauen und Männern und Umweltrecht sowie wettbewerbskonformes und korruptionsfreies Verhalten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Ausschluss, Vorbefassung: Techdata AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
5. Ein Computer mit Zugriff auf die FA BSA (Testumgebung) steht den Anbietern im ASTRA gegen Voranmeldung vom 24.10.2022 bis 28.10.2022 zur Einsichtnahme zur Verfügung. Jeder Anbieter darf das System einmal während maximal 4 Std. einsehen. Termine müssen 1 Woche im Voraus beantragt werden.
6. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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3003 Bern
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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