Ausschreibung 1288069: (22147) 704 IT-Dienstleistungen für Projekte der ALV 2023- 2028

Publiziert am: 28. September 2022

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Mit der vorliegenden Ausschreibung werden in 8 spezifizierten Arbeitsgebieten (Losen) mehrere Auftragnehmer pro Los gesucht, welche die beschriebenen Leistungen über die Dauer des Rahmenvertrages nach Bedarf erbringen können. Die zu realisierenden Projekte können zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nur teilweise bestimmt werden. Infolge dieser Ausgangslage vereinbaren die Parteien einen Rahmenvertrag.
Auf Basis der abgeschlossenen Rahmenverträge erfolgen die Ausschreibung und der Abruf von konkreten, projektbezogenen und verbindlichen Leistungen in Form von Aufträgen (Einzelverträgen).

Die Auftragnehmerinnen übernehmen die Verantwortung und die entsprechende Haftung für die in den Einzelverträgen vereinbarten Leistungen. Angebote als Personalverleih sind somit von dieser Ausschreibung ausgeschlossen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung
Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Projekt- und Teilprojektleitung
    Anzahl Zuschläge: 5
    Maximales Kostendach CHF 18’500’000

  • Lot 2:

    Projektmanagement Office
    Anzahl Zuschläge: 4
    Maximales Kostendach CHF 6'500’000

  • Lot 3:

    Business Engineering
    Anzahl Zuschläge: 4
    Maximales Kostendach CHF 2'000’000

  • Lot 4:

    Business Analyse / Requirements Engineering
    Anzahl Zuschläge: 4
    Maximales Kostendach CHF 7'000’000

  • Lot 5:

    IT-Architektur
    Anzahl Zuschläge: 5
    Maximales Kostendach CHF 8'500’000

  • Lot 6:

    Testmanagement und Testing
    Anzahl Zuschläge: 4
    Maximales Kostendach CHF 6'000’000

  • Lot 7:

    Operatives Qualitäts- und Risikomanagement auf Stufe Projektleitung
    Anzahl Zuschläge: 4
    Maximales Kostendach CHF 2'500’000

  • Lot 8:

    Softwarecode-Qualitätsmanagement
    Anzahl Zuschläge: 4
    Maximales Kostendach CHF 4'000'000

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
28. September 2022 Publikationsdatum
28. September 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

12. Oktober 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

7. November 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

11. November 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. Mai 2023 Geplanter Projektstart
30. April 2028 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Projekt- und Teilprojektleitung Anzahl Zuschläge: 5 Maximales Kostendach CHF 18’500’000
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.05.2023 bis 30.04.2028

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% Qualitätsanforderungen
30% Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Projektmanagement Office Anzahl Zuschläge: 4 Maximales Kostendach CHF 6'500’000
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.05.2023 bis 30.04.2028

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% Qualitätsanforderungen
40% Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Business Engineering Anzahl Zuschläge: 4 Maximales Kostendach CHF 2'000’000
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.05.2023 bis 30.04.2028

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% Qualitätsanforderungen
30% Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



4: Business Analyse / Requirements Engineering Anzahl Zuschläge: 4 Maximales Kostendach CHF 7'000’000
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.05.2023 bis 30.04.2028

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% Qualitätsanforderungen
30% Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 7 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



5: IT-Architektur Anzahl Zuschläge: 5 Maximales Kostendach CHF 8'500’000
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.05.2023 bis 30.04.2028

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% Qualitätsanforderungen
30% Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 8 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



6: Testmanagement und Testing Anzahl Zuschläge: 4 Maximales Kostendach CHF 6'000’000
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.05.2023 bis 30.04.2028

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% Qualitätsanforderungen
30% Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 9 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



7: Operatives Qualitäts- und Risikomanagement auf Stufe Projektleitung Anzahl Zuschläge: 4 Maximales Kostendach CHF 2'500’000
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.05.2023 bis 30.04.2028

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% Qualitätsanforderungen
30% Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 10 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



8: Softwarecode-Qualitätsmanagement Anzahl Zuschläge: 4 Maximales Kostendach CHF 4'000'000
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.05.2023 bis 30.04.2028

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% Qualitätsanforderungen
40% Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 11 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

Los 1:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung Anbieter
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im entsprechenden Arbeitsgebiet, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach.
Projekte sind dann vergleichbar, wenn kumulativ folgende Punkte erfüllt sind:
- Dauer des Projektes mind. 12 Monate; Das Projekt kann zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung noch nicht abgeschlossen sein, jedoch muss das Mandat für das Projekt seit mehr als 12 Monaten laufen.
- Projektabschluss nicht früher als 2018
- mehrere involvierte Organisationen oder Organisationseinheiten
- Vertragsform: Auftrag oder Werk, kein Personalverleih
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 12) einzureichen. Verweis auf Referenzobjekt Nr. im Feld "Bemerkung".
Mindestens 1 Referenzprojekt muss vom Anbieter selber stammen.
Die Referenzprojekte des Anbieters dürfen auch in den Zuschlagskriterien referenziert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft und Leistungsbeschrieb (Anhang 2) umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Für zwei Mitarbeitende des Anbieters, die zur Erfüllung von Aufträgen zur Verfügung stehen, sind je folgende Dokumente beizulegen:
- Beruflicher Lebenslauf, aus dem eindeutig ersichtlich ist, dass die Person einem Projektleiter Kompetenzstufe S2 Professional (mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet) oder höher entspricht.
- Zertifikat HERMES 5 Advanced
- Nachweis, dass die Person bereits ein Projekt mit mindestens 24 Monaten Laufzeit und mindestens 20 Mitarbeitenden (in der Projektorganisation) erfolgreich abgeschlossen hat. Ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 12). Verweis auf Referenzobjekt Nr. im Feld "Bemerkung".
- Nachweis der deutschen und französischen Sprachkenntnisse
Die eingesetzten Mitarbeitenden müssen in deutscher und französischer Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren können.
Eine der beiden Sprachen muss mindestens Niveau C1 (gem. Gemeinsamem europäischem Referenzrahmen GER) oder höher haben. Als Nachweise gelten Muttersprache oder mind. 2-jähriger Aufenthalt im deutschen oder französischen Sprachgebiet im CV ersichtlich oder Sprachzertifikat auf entsprechendem Niveau.
In der jeweils anderen Sprache Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau B2. Nachweis mittels Sprachzertifikat auf Niveau B2 oder höher oder im CV ersichtlich.
Mindestens 1 Person muss beim Anbieter selbst angestellt sein.

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 13 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Haftung
Der Anbieter bestätigt, dass er die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge übernehmen wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Führung von Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, dass er über direkte Vorgesetzte verfügt, welche die eingesetzten Mitarbeitenden führen und fachlich beraten. Die Qualifikation und die Verfügbarkeit der Vorgesetzten ist innert 10 Tagen auf Aufforderung durch die Beschaffungsstelle nachzuweisen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11 Infrastruktur
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Ausführung der jeweiligen Aufträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellt und bei Einsätzen beim Kunden eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.). Vorbehalten bleibt der vorhabensbedingte Einsatz vor Ort (z.B. Meetings, Abklärungen) und/oder Einsatz der IT-Infrastruktur aus technischen Gründen (z.B. Zugriff auf interne Applikationen od. Projektablagen).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Rollenkonflikt
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen eines Abrufverfahrens aus dieser Ausschreibung auf die Einreichung eines Angebots verzichten wird, sofern er zu diesem Zeitpunkt im betroffenen Vorhaben bereits involviert ist und die beiden Rollen zu einem Konflikt führen würden. Die Bedarfsstelle definiert ggf. solche Konflikte in der Angebotsanfrage.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Los 2:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung Anbieter
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im entsprechenden Arbeitsgebiet, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach.
Projekte sind dann vergleichbar, wenn kumulativ folgende Punkte erfüllt sind:
- Dauer des Projektes mind. 12 Monate; Das Projekt kann zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung noch nicht abgeschlossen sein, jedoch muss das Mandat für das Projekt seit mehr als 12 Monaten laufen.
- Projektabschluss nicht früher als 2018
- mehrere involvierte Organisationen oder Organisationseinheiten
- Vertragsform: Auftrag oder Werk, kein Personalverleih
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 12) einzureichen. Verweis auf Referenzobjekt Nr. im Feld "Bemerkung".
Mindestens 1 Referenzprojekt muss vom Anbieter selber stammen.
Die Referenzprojekte des Anbieters dürfen auch in den Zuschlagskriterien referenziert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft und Leistungsbeschrieb (Anhang 2) umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Für zwei Mitarbeitende des Anbieters, die zur Erfüllung von Aufträgen zur Verfügung stehen, sind je folgende Dokumente beizulegen:
- Beruflicher Lebenslauf, aus dem eindeutig ersichtlich ist, dass die Person einem Projektmanagement-Officer mit Kompetenzstufe S2 Professional (mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet) oder höher entspricht.
- Zertifikat HERMES 5 Foundation oder höher
- Deutsch oder Französisch als Muttersprache oder mind. 2-jähriger Aufenthalt im jeweiligen Sprachgebiet im CV ersichtlich oder Sprachzertifikat auf Niveau C1 (gem. Gemeinsamem europäischem Referenzrahmen GER) oder höher.
Mindestens 1 Person muss beim Anbieter selbst angestellt sein.

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 13 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Haftung
Der Anbieter bestätigt, dass er die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge übernehmen wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Führung von Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, dass er über direkte Vorgesetzte verfügt, welche die eingesetzten Mitarbeitenden führen und fachlich beraten. Die Qualifikation und die Verfügbarkeit der Vorgesetzten ist innert 10 Tagen auf Aufforderung durch die Beschaffungsstelle nachzuweisen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11 Infrastruktur
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Ausführung der jeweiligen Aufträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellt und bei Einsätzen beim Kunden eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.). Vorbehalten bleibt der vorhabensbedingte Einsatz vor Ort (z.B. Meetings, Abklärungen) und/oder Einsatz der IT-Infrastruktur aus technischen Gründen (z.B. Zugriff auf interne Applikationen od. Projektablagen).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Rollenkonflikt
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen eines Abrufverfahrens aus dieser Ausschreibung auf die Einreichung eines Angebots verzichten wird, sofern er zu diesem Zeitpunkt im betroffenen Vorhaben bereits involviert ist und die beiden Rollen zu einem Konflikt führen würden. Die Bedarfsstelle definiert ggf. solche Konflikte in der Angebotsanfrage.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Los 3:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung Anbieter
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im entsprechenden Arbeitsgebiet, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach.
Projekte sind dann vergleichbar, wenn kumulativ folgende Punkte erfüllt sind:
- Dauer des Projektes mind. 12 Monate; Das Projekt kann zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung noch nicht abgeschlossen sein, jedoch muss das Mandat für das Projekt seit mehr als 12 Monaten laufen.
- Projektabschluss nicht früher als 2018
- mehrere involvierte Organisationen oder Organisationseinheiten
- Vertragsform: Auftrag oder Werk, kein Personalverleih
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 12) einzureichen. Verweis auf Referenzobjekt Nr. im Feld "Bemerkung".
Mindestens 1 Referenzprojekt muss vom Anbieter selber stammen.
Die Referenzprojekte des Anbieters dürfen auch in den Zuschlagskriterien referenziert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft und Leistungsbeschrieb (Anhang 2) umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Für zwei Mitarbeitende des Anbieters, die zur Erfüllung von Aufträgen zur Verfügung stehen, sind je folgende Dokumente beizulegen:
- Beruflicher Lebenslauf, aus dem eindeutig ersichtlich ist, dass die Person einem Business-Engineer mit Kompetenzstufe S2 Professional (mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet) oder höher entspricht.
- Zertifikat HERMES 5 Foundation oder höher
- Nachweis der deutschen und französischen Sprachkenntnisse
Die eingesetzten Mitarbeitenden müssen in deutscher und französischer Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren können.
Eine der beiden Sprachen muss mindestens Niveau C1 (gem. Gemeinsamem europäischem Referenzrahmen GER) oder höher haben. Als Nachweise gelten Muttersprache oder mind. 2-jähriger Aufenthalt im deutschen oder französischen Sprachgebiet im CV ersichtlich oder Sprachzertifikat auf entsprechendem Niveau.
In der jeweils anderen Sprache Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau B2. Nachweis mittels Sprachzertifikat auf Niveau B2 oder höher oder im CV ersichtlich.
Mindestens 1 Person muss beim Anbieter selbst angestellt sein.

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 13 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Haftung
Der Anbieter bestätigt, dass er die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge übernehmen wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Führung von Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, dass er über direkte Vorgesetzte verfügt, welche die eingesetzten Mitarbeitenden führen und fachlich beraten. Die Qualifikation und die Verfügbarkeit der Vorgesetzten ist innert 10 Tagen auf Aufforderung durch die Beschaffungsstelle nachzuweisen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11 Infrastruktur
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Ausführung der jeweiligen Aufträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellt und bei Einsätzen beim Kunden eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.). Vorbehalten bleibt der vorhabensbedingte Einsatz vor Ort (z.B. Meetings, Abklärungen) und/oder Einsatz der IT-Infrastruktur aus technischen Gründen (z.B. Zugriff auf interne Applikationen od. Projektablagen).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Rollenkonflikt
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen eines Abrufverfahrens aus dieser Ausschreibung auf die Einreichung eines Angebots verzichten wird, sofern er zu diesem Zeitpunkt im betroffenen Vorhaben bereits involviert ist und die beiden Rollen zu einem Konflikt führen würden. Die Bedarfsstelle definiert ggf. solche Konflikte in der Angebotsanfrage.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Los 4:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung Anbieter
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im entsprechenden Arbeitsgebiet, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach.
Projekte sind dann vergleichbar, wenn kumulativ folgende Punkte erfüllt sind:
- Dauer des Projektes mind. 12 Monate; Das Projekt kann zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung noch nicht abgeschlossen sein, jedoch muss das Mandat für das Projekt seit mehr als 12 Monaten laufen.
- Projektabschluss nicht früher als 2018
- mehrere involvierte Organisationen oder Organisationseinheiten
- Vertragsform: Auftrag oder Werk, kein Personalverleih
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 12) einzureichen. Verweis auf Referenzobjekt Nr. im Feld "Bemerkung".
Mindestens 1 Referenzprojekt muss vom Anbieter selber stammen.
Die Referenzprojekte des Anbieters dürfen auch in den Zuschlagskriterien referenziert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft und Leistungsbeschrieb (Anhang 2) umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Für zwei Mitarbeitende des Anbieters, die zur Erfüllung von Aufträgen zur Verfügung stehen, sind je folgende Dokumente beizulegen:
- Beruflicher Lebenslauf, aus dem eindeutig ersichtlich ist, dass die Person einem Business Analysten / Requirements Engineer mit Kompetenzstufe S2 Professional (mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet) oder höher entspricht.
- Zertifikat HERMES 5 Foundation oder höher
- Nachweis der deutschen und französischen Sprachkenntnisse
Die eingesetzten Mitarbeitenden müssen in deutscher und französischer Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren können.
Eine der beiden Sprachen muss mindestens Niveau C1 (gem. Gemeinsamem europäischem Referenzrahmen GER) oder höher haben. Als Nachweise gelten Muttersprache oder mind. 2-jähriger Aufenthalt im deutschen oder französischen Sprachgebiet im CV ersichtlich oder Sprachzertifikat auf entsprechendem Niveau.
In der jeweils anderen Sprache Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau B2. Nachweis mittels Sprachzertifikat auf Niveau B2 oder höher oder im CV ersichtlich.
Mindestens 1 Person muss beim Anbieter selbst angestellt sein.

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 13 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Haftung
Der Anbieter bestätigt, dass er die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge übernehmen wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Führung von Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, dass er über direkte Vorgesetzte verfügt, welche die eingesetzten Mitarbeitenden führen und fachlich beraten. Die Qualifikation und die Verfügbarkeit der Vorgesetzten ist innert 10 Tagen auf Aufforderung durch die Beschaffungsstelle nachzuweisen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11 Infrastruktur
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Ausführung der jeweiligen Aufträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellt und bei Einsätzen beim Kunden eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.). Vorbehalten bleibt der vorhabensbedingte Einsatz vor Ort (z.B. Meetings, Abklärungen) und/oder Einsatz der IT-Infrastruktur aus technischen Gründen (z.B. Zugriff auf interne Applikationen od. Projektablagen).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Rollenkonflikt
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen eines Abrufverfahrens aus dieser Ausschreibung auf die Einreichung eines Angebots verzichten wird, sofern er zu diesem Zeitpunkt im betroffenen Vorhaben bereits involviert ist und die beiden Rollen zu einem Konflikt führen würden. Die Bedarfsstelle definiert ggf. solche Konflikte in der Angebotsanfrage.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Los 5:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung Anbieter
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im entsprechenden Arbeitsgebiet, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach.
Projekte sind dann vergleichbar, wenn kumulativ folgende Punkte erfüllt sind:
- Dauer des Projektes mind. 12 Monate; Das Projekt kann zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung noch nicht abgeschlossen sein, jedoch muss das Mandat für das Projekt seit mehr als 12 Monaten laufen.
- Projektabschluss nicht früher als 2018
- mehrere involvierte Organisationen oder Organisationseinheiten
- Vertragsform: Auftrag oder Werk, kein Personalverleih
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 12) einzureichen. Verweis auf Referenzobjekt Nr. im Feld "Bemerkung".
Mindestens 1 Referenzprojekt muss vom Anbieter selber stammen.
Die Referenzprojekte des Anbieters dürfen auch in den Zuschlagskriterien referenziert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft und Leistungsbeschrieb (Anhang 2) umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Für zwei Mitarbeitende des Anbieters, die zur Erfüllung von Aufträgen zur Verfügung stehen, sind je folgende Dokumente beizulegen:
- Beruflicher Lebenslauf, aus dem eindeutig ersichtlich ist, dass die Person einem IT-Architekten mit Kompetenzstufe S2 Professional (mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet) oder höher entspricht.
- Zertifikat HERMES 5 Foundation oder höher
- Nachweis der deutschen und französischen Sprachkenntnisse
Die eingesetzten Mitarbeitenden müssen in deutscher und französischer Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren können.
Eine der beiden Sprachen muss mindestens Niveau C1 (gem. Gemeinsamem europäischem Referenzrahmen GER) oder höher haben. Als Nachweise gelten Muttersprache oder mind. 2-jähriger Aufenthalt im deutschen oder französischen Sprachgebiet im CV ersichtlich oder Sprachzertifikat auf entsprechendem Niveau.
In der jeweils anderen Sprache Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau B2. Nachweis mittels Sprachzertifikat auf Niveau B2 oder höher oder im CV ersichtlich.
Mindestens 1 Person muss beim Anbieter selbst angestellt sein.

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 13 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Haftung
Der Anbieter bestätigt, dass er die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge übernehmen wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Führung von Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, dass er über direkte Vorgesetzte verfügt, welche die eingesetzten Mitarbeitenden führen und fachlich beraten. Die Qualifikation und die Verfügbarkeit der Vorgesetzten ist innert 10 Tagen auf Aufforderung durch die Beschaffungsstelle nachzuweisen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11 Infrastruktur
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Ausführung der jeweiligen Aufträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellt und bei Einsätzen beim Kunden eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.). Vorbehalten bleibt der vorhabensbedingte Einsatz vor Ort (z.B. Meetings, Abklärungen) und/oder Einsatz der IT-Infrastruktur aus technischen Gründen (z.B. Zugriff auf interne Applikationen od. Projektablagen).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Rollenkonflikt
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen eines Abrufverfahrens aus dieser Ausschreibung auf die Einreichung eines Angebots verzichten wird, sofern er zu diesem Zeitpunkt im betroffenen Vorhaben bereits involviert ist und die beiden Rollen zu einem Konflikt führen würden. Die Bedarfsstelle definiert ggf. solche Konflikte in der Angebotsanfrage.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Los 6:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung Anbieter
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im entsprechenden Arbeitsgebiet, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach.
Projekte sind dann vergleichbar, wenn kumulativ folgende Punkte erfüllt sind:
- Dauer des Projektes mind. 12 Monate; Das Projekt kann zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung noch nicht abgeschlossen sein, jedoch muss das Mandat für das Projekt seit mehr als 12 Monaten laufen.
- Projektabschluss nicht früher als 2018
- mehrere involvierte Organisationen oder Organisationseinheiten
- Vertragsform: Auftrag oder Werk, kein Personalverleih
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 12) einzureichen. Verweis auf Referenzobjekt Nr. im Feld "Bemerkung".
Mindestens 1 Referenzprojekt muss vom Anbieter selber stammen.
Die Referenzprojekte des Anbieters dürfen auch in den Zuschlagskriterien referenziert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK03a Personelle Ressourcen Testmanagement
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft und Leistungsbeschrieb (Anhang 2) umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Für einen Mitarbeitenden des Anbieters, der zur Erfüllung von Aufträgen als Testmanager zur Verfügung steht, sind folgende Dokumente beizulegen:
- Beruflicher Lebenslauf, aus dem eindeutig ersichtlich ist, dass die Person einem Testmanager mit Kompetenzstufe S2 Professional (mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet) oder höher entspricht.
- Zertifikat HERMES 5 Foundation oder höher
- ISTQB Zertifikat Advanced Level oder höher oder gleichwertiges Zertifikat
- Nachweis der deutschen und französischen Sprachkenntnisse
Der eingesetzte Mitarbeitende muss in deutscher und französischer Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren können.
Eine der beiden Sprachen muss mindestens Niveau C1 (gem. Gemeinsamem europäischem Referenzrahmen GER) oder höher haben. Als Nachweise gelten Muttersprache oder mind. 2-jähriger Aufenthalt im deutschen oder französischen Sprachgebiet im CV ersichtlich oder Sprachzertifikat auf entsprechendem Niveau.
In der jeweils anderen Sprache Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau B1. Nachweis mittels Sprachzertifikat auf Niveau B1 oder höher oder im CV ersichtlich.
Der angebotene Mitarbeitende darf nicht für EK03b angeboten werden.
Mindestens 1 Person (aus EK03a oder EK03b) muss beim Anbieter selbst angestellt sein.

EK03b Personelle Ressourcen Tester
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Für einen Mitarbeitenden des Anbieters, der zur Erfüllung von Aufträgen als Tester zur Verfügung steht, sind folgende Dokumente beizulegen:
- Beruflicher Lebenslauf, aus dem eindeutig ersichtlich ist, dass die Person einem Tester mit Kompetenzstufe S2 Professional (mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet) oder höher entspricht.
- Zertifikat HERMES 5 Foundation oder höher
- ISTQB Zertifikat Foundation Level oder höher oder gleichwertiges Zertifikat
- Nachweis der deutschen, französischen und englischen Sprachkenntnisse
Der eingesetzte Mitarbeitende muss in deutscher oder französischer Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren können.
Eine der beiden Sprachen muss mindestens Niveau C1 (gem. Gemeinsamem europäischem Referenzrahmen GER) oder höher haben. Als Nachweise gelten Muttersprache oder mind. 2-jähriger Aufenthalt im deutschen oder französischen Sprachgebiet im CV ersichtlich oder Sprachzertifikat auf entsprechendem Niveau.
In der jeweils anderen Sprache oder Englisch müssen die Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau B1 oder höher sein. Nachweis mittels Sprachzertifikat oder im CV ersichtlich.
Der angebotene Mitarbeitende darf nicht für EK03a angeboten werden.
Mindestens 1 Person (aus EK03a oder EK03b) muss beim Anbieter selbst angestellt sein.

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 13 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Haftung
Der Anbieter bestätigt, dass er die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge übernehmen wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Führung von Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, dass er über direkte Vorgesetzte verfügt, welche die eingesetzten Mitarbeitenden führen und fachlich beraten. Die Qualifikation und die Verfügbarkeit der Vorgesetzten ist innert 10 Tagen auf Aufforderung durch die Beschaffungsstelle nachzuweisen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11 Infrastruktur
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Ausführung der jeweiligen Aufträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellt und bei Einsätzen beim Kunden eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.). Vorbehalten bleibt der vorhabensbedingte Einsatz vor Ort (z.B. Meetings, Abklärungen) und/oder Einsatz der IT-Infrastruktur aus technischen Gründen (z.B. Zugriff auf interne Applikationen od. Projektablagen).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Rollenkonflikt
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen eines Abrufverfahrens aus dieser Ausschreibung auf die Einreichung eines Angebots verzichten wird, sofern er zu diesem Zeitpunkt im betroffenen Vorhaben bereits involviert ist und die beiden Rollen zu einem Konflikt führen würden. Die Bedarfsstelle definiert ggf. solche Konflikte in der Angebotsanfrage.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Los 7:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung Anbieter
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im entsprechenden Arbeitsgebiet, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach.
Projekte sind dann vergleichbar, wenn kumulativ folgende Punkte erfüllt sind:
- Dauer des Projektes mind. 12 Monate; Das Projekt kann zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung noch nicht abgeschlossen sein, jedoch muss das Mandat für das Projekt seit mehr als 12 Monaten laufen.
- Projektabschluss nicht früher als 2018
- mehrere involvierte Organisationen oder Organisationseinheiten
- Vertragsform: Auftrag oder Werk, kein Personalverleih
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 12) einzureichen. Verweis auf Referenzobjekt Nr. im Feld "Bemerkung".
Mindestens 1 Referenzprojekt muss vom Anbieter selber stammen.
Die Referenzprojekte des Anbieters dürfen auch in den Zuschlagskriterien referenziert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK03a Personelle Ressourcen Risikomanagement
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft und Leistungsbeschrieb (Anhang 2) umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Für einen Mitarbeitenden des Anbieters, der zur Erfüllung von Aufträgen als Risikomanager zur Verfügung steht, sind folgende Dokumente beizulegen:
- Beruflicher Lebenslauf, aus dem eindeutig ersichtlich ist, dass die Person einem Riskmanager mit Kompetenzstufe S2 Professional (mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet) oder höher entspricht.
- Zertifikat HERMES 5 Foundation oder höher
- Nachweis einer Ausbildung im Bereich IT-Risikomanagement
- Nachweis der deutschen und französischen Sprachkenntnisse
Der eingesetzte Mitarbeitende muss in deutscher und französischer Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren können.
Eine der beiden Sprachen muss mindestens Niveau C1 (gem. Gemeinsamem europäischem Referenzrahmen GER) oder höher haben. Als Nachweise gelten Muttersprache oder mind. 2-jähriger Aufenthalt im deutschen oder französischen Sprachgebiet im CV ersichtlich oder Sprachzertifikat auf entsprechendem Niveau.
In der jeweils anderen Sprache Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau B2. Nachweis mittels Sprachzertifikat auf Niveau B2 oder höher oder im CV ersichtlich.
Der angebotene Mitarbeitende darf nicht für EK03b angeboten werden.
Mindestens 1 Person (aus EK03a oder EK03b) muss beim Anbieter selbst angestellt sein.

EK03b Personelle Ressourcen Qualitätsmanagement
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Für einen Mitarbeitenden des Anbieters, der zur Erfüllung von Aufträgen als Qualitätsmanager zur Verfügung steht, sind folgende Dokumente beizulegen:
- Beruflicher Lebenslauf, aus dem eindeutig ersichtlich ist, dass die Person einem Qualitätsmanager mit Kompetenzstufe S2 Professional (mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet) oder höher entspricht.
- Zertifikat HERMES 5 Foundation oder höher
- Nachweis einer Ausbildung im Bereich IT-Qualitätsmanagement
- Nachweis der deutschen und französischen Sprachkenntnisse
Der eingesetzte Mitarbeitende muss in deutscher und französischer Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren können.
Eine der beiden Sprachen muss mindestens Niveau C1 (gem. Gemeinsamem europäischem Referenzrahmen GER) oder höher haben. Als Nachweise gelten Muttersprache oder mind. 2-jähriger Aufenthalt im deutschen oder französischen Sprachgebiet im CV ersichtlich oder Sprachzertifikat auf entsprechendem Niveau.
In der jeweils anderen Sprache Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau B2. Nachweis mittels Sprachzertifikat auf Niveau B2 oder höher oder im CV ersichtlich.
Der angebotene Mitarbeitende darf nicht für EK03a angeboten werden.
Mindestens 1 Person (aus EK03a oder EK03b) muss beim Anbieter selbst angestellt sein.

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 13 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Haftung
Der Anbieter bestätigt, dass er die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge übernehmen wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Führung von Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, dass er über direkte Vorgesetzte verfügt, welche die eingesetzten Mitarbeitenden führen und fachlich beraten. Die Qualifikation und die Verfügbarkeit der Vorgesetzten ist innert 10 Tagen auf Aufforderung durch die Beschaffungsstelle nachzuweisen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11 Infrastruktur
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Ausführung der jeweiligen Aufträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellt und bei Einsätzen beim Kunden eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.). Vorbehalten bleibt der vorhabensbedingte Einsatz vor Ort (z.B. Meetings, Abklärungen) und/oder Einsatz der IT-Infrastruktur aus technischen Gründen (z.B. Zugriff auf interne Applikationen od. Projektablagen).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Rollenkonflikt
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen eines Abrufverfahrens aus dieser Ausschreibung auf die Einreichung eines Angebots verzichten wird, sofern er zu diesem Zeitpunkt im betroffenen Vorhaben bereits involviert ist und die beiden Rollen zu einem Konflikt führen würden. Die Bedarfsstelle definiert ggf. solche Konflikte in der Angebotsanfrage.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Los 8:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung Anbieter
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten im entsprechenden Arbeitsgebiet, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach.
Projekte sind dann vergleichbar, wenn kumulativ folgende Punkte erfüllt sind:
- Dauer des Projektes mind. 12 Monate; Das Projekt kann zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung noch nicht abgeschlossen sein, jedoch muss das Mandat für das Projekt seit mehr als 12 Monaten laufen.
- Projektabschluss nicht früher als 2018
- Vertragsform: Auftrag oder Werk, kein Personalverleih
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 12) einzureichen. Verweis auf Referenzobjekt Nr. im Feld "Bemerkung".
Mindestens 1 Referenzprojekt muss vom Anbieter selber stammen.
Die Referenzprojekte des Anbieters dürfen auch in den Zuschlagskriterien referenziert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK03 Personelle Ressourcen Softwarecode Qualitätsmanagement
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft und Leistungsbeschrieb (Anhang 2) umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Für einen Mitarbeitenden des Anbieters, der zur Erfüllung von Aufträgen als Softwarecode Qualitätsmanager zur Verfügung steht, sind folgende Dokumente beizulegen:
- Beruflicher Lebenslauf, aus dem eindeutig ersichtlich ist, dass die Person einem Softwarecode-Qualitätsmanager mit Kompetenzstufe S2 Professional (mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet) oder höher entspricht.
- Nachweis der deutschen, französischen und englischen Sprachkenntnisse
Der eingesetzte Mitarbeitende muss in deutscher oder französischer Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren können.
Eine der beiden Sprachen muss mindestens Niveau C1 (gem. Gemeinsamem europäischem Referenzrahmen GER) oder höher haben. Als Nachweise gelten Muttersprache oder mind. 2-jähriger Aufenthalt im deutschen oder französischen Sprachgebiet im CV ersichtlich oder Sprachzertifikat auf entsprechendem Niveau.
In der jeweils anderen Sprache oder Englisch müssen die Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau B1 oder höher sein. Nachweis mittels Sprachzertifikat oder im CV ersichtlich.
Der Mitarbeitende muss beim Anbieter selbst angestellt sein.

EK04 Normanwendung
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit und in der Lage ist, die Softwarequalität basierend auf ISO-25010 oder dem SIG/TÜViT Qualitätsmodell (TÜVIT Trusted Product Maintainability) zu prüfen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK06 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 13 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Haftung
Der Anbieter bestätigt, dass er die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge übernehmen wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11 Führung von Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, dass er über direkte Vorgesetzte verfügt, welche die eingesetzten Mitarbeitenden führen und fachlich beraten. Die Qualifikation und die Verfügbarkeit der Vorgesetzten ist innert 10 Tagen auf Aufforderung durch die Beschaffungsstelle nachzuweisen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Infrastruktur
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Ausführung der jeweiligen Aufträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellt und bei Einsätzen beim Kunden eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.). Vorbehalten bleibt der vorhabensbedingte Einsatz vor Ort (z.B. Meetings, Abklärungen) und/oder Einsatz der IT-Infrastruktur aus technischen Gründen (z.B. Zugriff auf interne Applikationen od. Projektablagen).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13 Rollenkonflikt
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen eines Abrufverfahrens aus dieser Ausschreibung auf die Einreichung eines Angebots verzichten wird, sofern er zu diesem Zeitpunkt im betroffenen Vorhaben bereits involviert ist und die beiden Rollen zu einem Konflikt führen würden. Die Bedarfsstelle definiert ggf. solche Konflikte in der Angebotsanfrage.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch