Ausschreibung 1288043: (22016) 570 Dienstleistungen Vectiles

Publiziert am: 3. Oktober 2022

Bundesamt für Landestopografie swisstopo, KOGIS / Kartografie

Los 1 umfasst die Bereitstellung von Geodatendiensten mit weltweiter Abdeckung im Sinne von Data-as-a-Service (DaaS):
- Vectortiles nach OpenStreetMap
- Vectortiles Höhenlinien
- Rastertiles Geländeschattierung
- Rastertiles Satelliten-/Luftbilder
- Vectortiles Landbedeckung (optionale Leistung)
- Geocoding (optionale Leistung)

Los 2 umfasst die Erbringung von Leistungen zur Unterstützung von swisstopo bei der Bereitstellung von swisstopo-eigenen Vectortiles-Produkten:
- Wartung bzw. Pflege, Support und Weiterentwicklung der bestehenden Processing-Pipeline
- Einräumen von Nutzungslizenzen für eine Multi-User-Mapping-Plattform zur Gestaltung von Styles
- Fachliche Unterstützungsleistungen bei der effizienten Umsetzung und Optimierung der Vectortiles-Produkte von swisstopo


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bundesamt für Landestopografie swisstopo, Seftigenstrasse 264, CH-3084 Wabern.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
  • 72319000: Datenbereitstellung
  • 72211000: Programmierung von System- und Anwendersoftware
  • 72212100: Entwicklung von branchenspezifischer Software
  • 72300000: Datendienste
  • 72410000: Diensteanbieter
  • 72416000: Anbieter von Anwendungen
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Bereitstellung von Vector- und Rastertiles-Geodatendiensten mit weltweiter Abdeckung als Online-Service und als Download für die Offline-Nutzung.

  • Lot 2:

    Initialisierungs-, Bereitstellungs- und dazugehörige weitere Leistungen betreffend Wartung bzw. Pflege, Support und Weiterentwicklung für swisstopo bei der Bereitstellung von Vectortiles-Produkten (Pipeline, Plattform, Knowhow).

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
3. Oktober 2022 Publikationsdatum
3. Oktober 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

17. Oktober 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

28. November 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. Dezember 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. Juli 2023 Geplanter Projektstart
30. Juni 2031 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Bereitstellung von Vector- und Rastertiles-Geodatendiensten mit weltweiter Abdeckung als Online-Service und als Download für die Offline-Nutzung.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Das Los 1 umfasst folgende Leistungen: - Bereitstellungs- und Initialleistungen (Grundauftrag GA1-1) - Bereitstellung von Vector- und Rastertiles-Geodatendiensten (Grundauftrag GA1-2, Optionen OP1-1 und OP1-2) - Bereitstellung eines Vectortiles-Geodatendienstes Landbedeckung (Optionen OP1-3, OP1-4 und OP1-5) - Bereitstellung eines Geocoding-Dienstes (Optionen OP1-6, OP1-7 und OP1-8) - Einräumung der verlangten Nutzungsberechtigungen
  • Projektdauer von 01.07.2023 bis 30.06.2031

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1-1 Preis
20% ZK1-2 Datenqualität/Räumliche Auflösung
20% ZK1-3 Datenaktualität
20% ZK1-4 Leistungsqualitäten Geodatendienste

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Initialisierungs-, Bereitstellungs- und dazugehörige weitere Leistungen betreffend Wartung bzw. Pflege, Support und Weiterentwicklung für swisstopo bei der Bereitstellung von Vectortiles-Produkten (Pipeline, Plattform, Knowhow).
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Das Los 2 umfasst folgende Leistungen: - Bereitstellungs- und Initialleistungen (Grundauftrag GA2-1) - Wartung bzw. Pflege, Support und Weiterentwicklung einer Processing-Pipeline zur Ableitung von schweizweiten Vectortiles (Grundauftrag GA2-2, Optionen OP2-1 und OP2-2) - Bereitstellung einer Multi-User-Mapping-Plattform zur Erstellung von Styles (Grundauftrag GA2-3, Optionen OP2-3 und OP2-4) - Fachliche Unterstützungsleistungen zu Vectortiles-Produkten (Optionen OP2-5, OP2-6, OP2-7 und OP2-8)
  • Projektdauer von 01.07.2023 bis 30.06.2031

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK2-1 Preis
30% ZK2-2 Erfahrungen der Mitarbeiter
30% ZK2-3 Referenzen

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

Allgemeine Eignungskriterien zu beiden Losen

EK0-1
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK0-2
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (Single Point of Contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann, sowie über einen Stellvertreter des SPOC.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK0-3
Sprachkenntnisse des Ansprechpartners
Die vom Anbieter eingesetzten Ansprechpartner (SPOC und dessen Stellvertreter, vgl. hierzu EK0-2) müssen in englischer oder deutscher Sprache (mündlich und schriftlich mind. B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen GER) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in englischer oder deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse des Ansprechpartners und dessen Stellvertreters in Englisch oder Deutsch auf mindestens Sprachniveau B2.
Das geforderte Sprachniveau kann wie folgt nachgewiesen werden:
- Sprache ist die Muttersprache des Ansprechpartners;
oder
- mindestens 1-jähriger Arbeits- oder Sprachaufenthalt im geforderten Sprachraum (Deutsch oder Englisch sind im jeweiligen Sprachraum offizielle Amts- und/oder Alltagssprache). Es ist ein entsprechendes Arbeitszeugnis, eine erfolgreiche Teilnahmebestätigung oder Vergleichbares einzureichen, aus der nachvollziehbar der Aufenthalt im Sprachraum hervorgeht;
oder
- entsprechende Arbeits- bzw. Firmensprache. Es ist ein Dokument einzureichen, aus dem nachvollziehbar die vorrangig angewendete Arbeits- bzw. Firmensprache hervorgeht;
oder
- Sprachdiplom auf Niveau B2 in Deutsch oder Englisch jeweils GER;
oder
- ein vergleichbarer Nachweis.

EK0-4
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK0-5
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK0-6
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss dem jeweiligen Vertrag.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK0-7
Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit
Der Anbieter verpflichtet sich, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten und die wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind.
Personendaten dürfen nur für den Zweck und im Umfang, in dem dies für die Erfüllung und Durchführung des Vertrages erforderlich ist, bearbeitet werden. In diesem Umfang und zu diesem Zweck dürfen Personendaten auch an ein mit dem Anbieter verbundenes Unternehmen im In- oder Ausland weitergegeben werden, sofern die Voraussetzungen gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung erfüllt sind.
Der Anbieter überbindet diese Verpflichtungen auf seine Mitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere zur Vertragserfüllung beigezogene Dritte.
Der Anbieter wird die Datenbearbeitung nur in Infrastrukturen (Rechenzentren) nach Massgabe der Bestimmungen für Datenbearbeitungen im Ausland gemäss „Swiss Transborder Data Flow Agreement (for outsourcing of data processing)“ vornehmen (vgl. dazu auch den Link https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/handel-und-wirtschaft/unternehmen/anmeldung-einer-datensammlung/mustervertrag-fuer-das-outsourcing-von-datenbearbeitungen-ins-au.html).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Spezifische Eignungskriterien zu Los 1

EK1-1
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 6 (Vertrag für die Erbringung von Leistungen bzw. Diensten im Bereich Vector- und Rastertiles-Geodaten mit weltweiter Abdeckung als Online-Dienst und als Download für die Offline-Nutzung) des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK1-2
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von mindestens 2 Referenzen in den letzten 3 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Nachweis anhand von mindestens zwei erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten in vergleichbaren Umfeld und Umfang in den letzten 3 Jahren (nicht älter als 2020). Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Hinweis
Es ist dem Anbieter erlaubt, gleiche Referenzen bei anderen Eignungskriterien, Technischen Spezifikationen oder Zuschlagskriterien zu nutzen und als Nachweis vorzulegen. Die spezifischen Anforderungen jedes einzelnen Eignungskriteriums, Technischen Spezifikation oder Zuschlagskriterium müssen klar und deutlich aus der Referenz hervorgehen und erfüllt werden, soweit die Referenz mehrfach als Nachweis dient. Es ist vom Anbieter jeweils klar und deutlich auf der Referenz anzumerken, auf welches bzw. welche Eignungskriterium/-en, Technischen Spezifikation/-en oder Zuschlagskriterium/-en sich die Referenz bezieht.

Spezifische Eignungskriterien zu Los 2

EK2-1
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 7 (Vertrag für die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Wartung bzw. Pflege, Support und Weiterentwicklung einer Vectortiles-Prozessierungspipeline und fachliche Unterstützungsleistungen bei Vectortiles-Produkten) des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK2-2
Schutz der Informatik- und Telekommunikationssysteme vor Angriffen
Der Anbieter verpflichtet sich, für die und bei der Vertragsabwicklung seine Informatik- und Telekommunikationssysteme (umfassend insbesondere Infrastruktursysteme, Netzwerke, Geräte und Anwendungen sowie Daten und Informationen) in seinem Verantwortungsbereich nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik mittels technisch und organisatorisch möglichen sowie wirtschaftlich zumutbaren Vorkehrungen vor Angriffen zu schützen (vgl. dazu auch Vertragsentwurf).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK2-3
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK2-4
Fachkompetenz im Bereich Webkartografie
Der Anbieter bestätigt und erbringt den Nachweis, dass er Mitarbeiter mit entsprechenden Kompetenzen im Bereich Webkartografie, insbesondere in Hinblick auf die Umsetzung der Style-Spezifikation für die Visualisierung von VTs sowie dem Einsatz von PostGIS, SQL, MapLibre GL und MBTiles, einsetzt.
Nachweis
Der Anbieter erbringt den Nachweis, indem er einen Lebenslauf von mindestens einem einzusetzenden Mitarbeiter beilegt, der die geforderten Erfahrungen nachvollziehbar belegt.
Es ist dem Anbieter erlaubt, diesen Nachweis bei anderen Kriterien zu nutzen und als Nachweis vorzulegen. Die spezifischen Anforderungen jedes einzelnen Kriteriums müssen klar und deutlich aus dem Nachweis hervorgehen und erfüllt werden, wenn er mehrfach verwendet wird. Es ist vom Anbieter jeweils klar und deutlich anzumerken, auf welches Kriterium sich der Nachweis bezieht.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Landestopografie swisstopo, KOGIS / Kartografie
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1288043 (22016) 570 Dienstleistungen Vectiles