Ausschreibung 1286557: 2077 / Sanierung Ortsdurchfahrt Frutigen

Publiziert am: 15. September 2022

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Baumeisterarbeiten; Erneuerung des bestehenden Strassenkörpers, Erstellung Bushaltestellen, Ersatz der Engstligenbrücke, Ersatz Stützmauer, Ersatz und Neubau Werkleitungen, Ersatz und Neubau Entwässerungsleitungen. Hauptmengen: Abbruch Beläge 23'000 m2, Fundationsschicht 10’000 m3, Randabschlüsse 4'100 m1, Bituminöse Beläge 8'200 t, Entwässerungs-, Kanalisationsleitungen 1’500 m1, Kabelschutzrohre 2'100 m1, Betonvolumen Stützmauern 200 m3, Betonvolumen Brücke 280 m3, Betonvolumen Pfahlfundation 100 m3


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. September 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

5. Oktober 2022 Frist für Fragen

Fragen sind bis 05.10.2022 unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Nach diesem Termin werden eintreffende Fragen nicht mehr beantwortet. Sie werden bis am 12.10.2022 unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet.

28. Oktober 2022 Abgabetermin 00:00

Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt.

1. November 2022 Offertöffnung

Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt.

1. Februar 2023 Geplanter Projektstart
30. November 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1: Angebotspreis
30% ZK2: Fachkompetenz Schlüsselpersonal
10% ZK2.1: Bauführer
10% ZK2.2: Polier Strassenbau
10% ZK2.3: Polier Kunstbauten
20% ZK3: Auftragsanalyse
10% ZK3.1: Analyse Bauprogramm
5% ZK 3.2: Analyse Bauablauf und -Logistik
5% ZK 3.3: Analyse Beeinträchtigung Direktanstösser

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen, die Federführung ist auszuweisen.

Eignungskriterien:

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien im Dokument B, Besondere Bestimmungen, Art. 223.
EK1: -Fachkompetenz Unternehmung: 3 Referenzobjekte mit folgenden Anforderungen: 1 vergleichbares, erfolgreich realisiertes Referenzobjekt einer Ortsdurchfahrt mit Strassen- und Werkleitungsbau. − Bauen unter Verkehr (1-spurig im Baustellen-bereich)
− Abrechnungssumme > CHF 2 Mio. exkl. MwSt. − Technische Leitung beim Anbieter, auch bei ARGE 1 Referenzobjekt für Bohrpfahlarbeiten − Abrechnungssumme > CHF 0.5 Mio. exkl. MwSt. 1 Referenzobjekt für Brückenersatz unter Verkehr, mit mehreren Bauphasen. − Abrechnungssumme > CHF 0.5 Mio. exkl. MwSt. Bei mind. einem dieser Referenzobjekte sind Intensivbauphasen mit Nachtarbeiten vorzuweisen. Folgende Bedingungen sind für alle Referenzprojekte zu erfüllen:
− Die Bauabnahme erfolgte nach dem 01.01.2013, der Abschluss des Projektes ist spätestens im Sommer 2022 vorgesehen.
− Bei Referenzprojekten, welche in einer Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wurden, muss der hier vorgesehene federführende Partner die technische Federführung innegehabt haben. Bei Referenzprojekten, welche in einer Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wurden, muss der Leistungsanteil der hier anbietenden ARGE-Partner mindestens 60% der ausgeführten Arbeiten umfassen. Falls die ARGE-Partner gleichberechtigt sind, müssen beide Firmen die Referenzen erbringen.
EK2: Leistungsfähigkeit: Der Anbieter verfügt über die erforderlichen Ressourcen zur Einhaltung des vorgegebenen Bauprogramms. Der jährliche Umsatz der Unternehmung im entsprechenden Fachbereich hat > CHF 20 Mio. zu betragen und ist von jedem Anbieter respektive Mitglied einer ARGE mit einem Leistungsanteil von
mindestens 25% zu belegen.
EK3: Qualitätsmanagement: Nachweis mit Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertiges System (Bietergemeinschaften für jede beteiligte Firma) oder Nachweis über ein eigenes prozessorientiertes QM-System.
EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen: Kapazität der Schlüsselpersonen: Der Unternehmer sichert für die folgenden Schlüsselpersonen folgende Verfügbarkeiten während den entsprechenden Hauptarbeiten zu:
Bauführer: mind. 40%
Polier: 100%

Geforderte Nachweise:

- Selbstdeklaration
- Selbstdeklaration gem. Art. 29c der Verordnung über Massnahmen mit der Situation in der Ukraine

Zusätzliche Informationen

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit gewährleisten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Schorenstrasse 39
3645 Gwatt (Thun)
E-Mail-Adresse:  
info.tbaoik1@be.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1286557 2077 / Sanierung Ortsdurchfahrt Frutigen