Zuschlag 1285805: Betriebsdienstleistungen Abraxas
Publiziert am: 15. September 2022
PTI Schweiz
Für die teilweise äusserst sensitiven PTI-Systeme und dort bearbeiteten Daten bestehen erhöhte Anforderungen an die Datenhoheit und Datensicherheit. Sensitive PTI-Systeme, werden sofern keine anderen Gründe vorliegen, in einem staatlichen Rechenzentrum (RZ) gehostet. So wird der Erhalt der Datenhoheit einerseits sichergestellt und andererseits kann nur dadurch die Kontrolle der physischen Datensicherheit durch die öffentliche Hand, mit dem Erhalt der Datenhoheit auch in besonderen und ausserordentlichen Lagen sowie der Unabhängigkeit von privaten Akteuren bei die Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben gewährleistet werden. Die Kapo ZH bietet PTI-Schweiz hierfür eine moderne RZ-Infrastruktur an. Für den umfassenden Betrieb der Systeme ist allerdings eine Drittfirma beizuziehen, welche weitergehende Betriebsleistungen im Kapo ZH RZ (exklusiv) erbringen darf. Zu diesem Zweck (Infrastrukturleistungen bis und mit IAM) hat die Kapo ZH im Jahr 2021 eine Ausschreibung durchgeführt, welche die Zuschlagsempfängerin, ein staatlich beherrschter, privatwirtschaftlich organisierter IT-Dienstleistungserbringer, gewonnen hat. Die Kombination aus dem RZ-Betreiber Kapo ZH und dem Dienstleister Abraxas ist für PTI zurzeit der einzige Partner, welche die geforderten Leistungen eines modernen, leistungsfähigen staatlichen Rechenzentrum und die dazu notwendigen Betriebsleistungen erbringen kann und darf. Ein Auftraggeber darf gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c IVöB einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums nur ein Anbieter in Frage kommt und es keine angemessene Alternative gibt. Aufgrund des Leistungsbezuges bei der Kantonspolizei Zürich kommt daher nur die Zuschlagsempfängerin als Leistungserbringerin in Frage.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
14.09.2022
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Speichergasse 6
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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