Ausschreibung 1284215: Aktualisierung und Weiterentwicklung nationale Risikoanalyse «KNS»

Publiziert am: 25. November 2022

BABS / armasuisse

Im November 2020 wurde die dritte Auflage der nationalen Risikoanalyse «Katastrophen und Notlagen Schweiz» KNS publiziert. Der Bericht beinhaltet eine Risikoanalyse mit 44 Gefährdungsszenarien. Zu den weiteren Produkten gehören der Gefährdungskatalog mit Gefährdungen aus den Bereichen «Natur», «Technik» und «Gesellschaft».
Infolge von Umwelteinflüssen, Trends und Entwicklungen verändern sich die Gefährdungen, welche die Schweizer Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen beeinträchtigen können. Eine regelmässige Überprüfung der Gefährdungslandkarte und der entsprechenden Risiken ist wichtig. Eine Neuauflage der Produkte wurde im Risikobericht 2020 für das Jahr 2025 angekündigt. Sämtliche Ergebnisse und Produkte sollen bis im Sommer 2025 in den je nach Lieferergebnis relevanten Sprachen vorliegen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Gemäss den Angaben in den Unterlagen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71621000: Technische Analysen oder Beratung
  • 75100000: Dienstleistungen der Verwaltung
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
  • 72500000: Datenverarbeitungsdienste
  • 71313000: Umwelttechnische Beratung
  • 72510000: Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
  • 71317210: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • IT: IT
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. November 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

3. Januar 2023 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

13. Januar 2023 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: 07.00 - 15.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

20. Januar 2023 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: 07.00 - 15.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. März 2023 Geplanter Projektstart
30. September 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

E1, Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).

E2,
a)Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 100 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 100 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.

E3, Lieferantenselbstdeklaration

E4, Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.

E5, Der Anbieter akzeptiert, dass als Erfüllungsort des Auftraggebers grundsätzlich "Raum Bern" oder Räumlichkeiten des Anbieters gelten. Ausnahmen sind in jedem Fall mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
Projektmeetings finden grundsätzlich in den Räumlichkeiten des Auftraggebers statt. Allfällige Ausnahmen müssen vorgängig im Projektteam besprochen werden.

E6, Der Anbieter akzeptiert, dass bei Arbeiten am Erfüllungsort oder in den Räumlichkeiten des Anbieters keine Spesen vergütet werden.
In Ausnahmefällen können von der Bedarfsstelle z.B. Reisen zu Lieferanten etc. veranlasst werden, dann gilt das Spesenreglement Bund. Diese Ausnahmen sind in jedem Fall mit der Bedarfsstelle vorgängig schriftlich zu vereinbaren.

E7, Bestätigung des Anbieters, jegliche Korrespondenz, Verhandlungen und Dokumentationen während der Geschäftsabwicklung (während der gesamten Vertragslaufzeit) in deutscher Sprache zu führen.

E8, Bestätigung des Anbieters, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen von der Bedarfsstelle ausgewählten, respektive definierten Partnern (Drittfirmen gem. Ziff. 2.3 der Beilage 2.0) im Gesamtprojekt.

E9, Bestätigung des Bewerbers, dass er die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere zu Datenschutz und Datensicherheit (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920153/index.html) kennt und einhält.

E10, Der Anbieter verfügt über die notwendigen Ressourcen, um den Auftrag, wie in den Leistungsanforderungen gefordert, erfüllen zu können. Der Anbieter muss für dieses Projekt mind. drei Personen zur Verfügung stellen, welche die Anforderungen gemäss Beilage 2.0 vollumfänglich erfüllen.

E11, Der Anbieter bestätigt, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Bewerber eingesetzten Personen werden durch die Bedarfsstelle beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Bewerber diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Bedarfsstelle, ob der Bewerber verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Bewerber ist jeweils für den Ersatz durch gleich qualifiziertes Personal verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

E12, Der Anbieter verfügt über ein gültiges Qualitätsmanagementsystem (QM-System) nach ISO 9001 oder vergleichbar.

E13, Nachweis der erfolgreichen Durchführung von Projekten im Bereich Gefährdungs- und Risikoanalysen.
Nachweis: Das Eignungskriterium gilt als erfüllt, wenn eine (1) vergleichbare Referenz hinsichtlich Umfangs und Komplexität beigelegt wird.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn:
-Die Referenz nicht älter als 8 Jahre (2015) ist;
-Öffentliche Hand oder Firma mit > ca. 100 Mitarbeitende als Auftraggeber
-Laufzeit des Projekts mindestens 12 Monate

E14, Der Anbieter bestätigt, dass er über Erfahrungen in den Disziplinen Webdesign, Projektkommunikation, Infographiken und Projektillustrationen verfügt.
Nachweis: Das Eignungskriterium gilt als erfüllt, wenn eine (1) vergleichbare Referenz hinsichtlich Umfangs und Komplexität beigelegt wird.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn:
-Die Referenz nicht älter als 8 Jahre (2015) ist;
-Öffentliche Hand oder Firma > ca. 100 Mitarbeitende als Auftraggeber;
-Laufzeit des Projekts mindestens 12 Monate;
-Projekt erfolgreich abgeschlossen ist.

E15, Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0.

E16, Bestätigung des Bewerbers sowie der von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Bundes.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

gemäss Ausschreibungsunterlagen

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

BABS / armasuisse
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch