Ausschreibung 1283845: 204028 - Demontage / Montage 132kV Ltg. Châtelard-Vernayaz
Publiziert am: 1. September 2022
Swissgrid AG
Montage- und Demontagearbeiten im Rahmen der Verlegung der 132kV Leitung Châtelard-Vernayaz auf dem Gebiet der Gemeinde Salvan.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
1. September 2022 | Publikationsdatum | |
1. September 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
30. September 2022 | Frist für Fragen | Zu dieser Ausschreibung werden Fragen nur dann beantwortet, wenn sie gemäss Verfahrensanweisung schriftlich und termingerecht eingereicht werden. |
20. Oktober 2022 | Abgabetermin 00:00 | Im Rahmen dieser Ausschreibung findet eine obligatorische Baustellenbegehung statt. Anbieter, die nicht an der Begehung teilnehmen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Details zur Baustellenbegehung finden sich in der Verfahrensanweisung. |
26. Oktober 2022 | Offertöffnung | Im Rahmen dieser Ausschreibung findet eine obligatorische Baustellenbegehung statt. Anbieter, die nicht an der Begehung teilnehmen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Details zur Baustellenbegehung finden sich in der Verfahrensanweisung. |
22. Februar 2023 | Geplanter Projektstart | |
1. September 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50 | Angebotspreis |
25 | Auftragsanalyse |
10 | Risikoanalyse |
5 | Referenzen des Chefmonteurs |
5 | Referenzen des stv. Chefmonteurs |
5 | Nachhaltige Entsorgung der demontierten Komponenten |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen dieser Ausschreibung findet eine obligatorische Baustellenbegehung statt. Anbieter, die nicht an der Begehung teilnehmen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Details zur Baustellenbegehung finden sich in der Verfahrensanweisung.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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