Zuschlag 1283831: Rebranding & Communication

Publiziert am: 1. September 2022

Paul Scherrer Institut

Das Angebot von Scholtysik & Partnr AG erreichte bei den Zuschlagskriterien ZK 1 und in der Anbieterpräsentation für den eingereichten Umsetzungsvorschlag die maximale Punktzahl.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79340000: Werbe- und Marketingdienstleistungen
  • 79000000: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
1220 ZK 1.1 Projektplan
980 ZK 1.2 Arbeitsbeispiele
980 ZK 1.3 Einschätzung zu den Stärken und Schwächen der bereits erarbeiteten Analysen
490 ZK 1.4 Identifikation von Herausforderungen
1220 ZK 1.5 Erfahrung des Schlüsselteams
360 ZK 1.6 Ressourcenschonender Umgang
2500 ZK 2 Preise und Kosten
2000 ZK 3.1 Anbieterpräsentation: Erster Umsetzungsvorschlag für das künftige Logo des PSI
250 ZK 3.2 Anbieterpräsentation: Präsentationstechniken und Auftreten der Schlüsselpersonen

Berücksichtigte Anbieter

Scholtysik & Partner AG, Zürich

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 21.03.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 149 Tage

Datum des Zuschlags:

17.08.2022


Anzahl Angebote:

11


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Paul Scherrer Institut
Forschungsstrasse 111
5232 Villigen PSI
Telefon: 41 56 310 26 52
E-Mail-Adresse:  
karin.marbot@psi.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1283831 Rebranding & Communication