Ausschreibung 1283219: N16 -Upn.Tavannes-Bözingenfeld - Lot 307 - Radio TP3 (ID 82

Publiziert am: 1. September 2022

Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac

Die Ausschreibung betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der unten aufgelisteten Anlagen für den Autobahnabschnitt N16 zwischen den Anschlüssen La Heutte und Biel-Nord (absteigende Fahrbahn). Dieser Abschnitt umfasst auch die Tunnel T4, T6 und T8 sowie 2 Fluchtstollen (T4, T6) und die technischen Zentralen.

• Funkkommunikationssysteme
- Anlagesteuerung
- Antenne und Strahlungskabel


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45312330: Installation von Rundfunkantennen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
1. September 2022 Publikationsdatum
1. September 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Ausschliesslich auf www.simap.ch

Das vollständige Dossier kann auf SIMAP bis zur Frist für die Einreichung des Angebots heruntergeladen werden (§ 1.4).

21. Oktober 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
19. September 2022 Frist für Fragen

Die Fragen müssen in deutscher, französischer, italienischer Sprache auf anonymer Art im Forum Simap (www.simap.ch) der entsprechenden Ausschreibung gestellt werden. Die Antworten werden ausschliesslich über diese Plattform bis zum 28.09.2022 beantwortet. Das Herunterladen der Antworten liegt unter der Verantwortung des Anbieters. Es wird keine Warnung gesendet. Fragen die nach der Eingabefrist eingereicht werden, werden nicht beantwortet.

21. Oktober 2022 Abgabetermin 23:59

Vollständiges Dossier in Papierform und elektronisch auf einem USB-Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertunterlagen».
Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.2, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingegangen. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.

24. Oktober 2022 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform und elektronisch auf einem USB-Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertunterlagen».
Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.2, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingegangen. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.

25. Januar 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Unter folgenden Bedingungen zugelassen:
-Die Bietergemeinschaft ist unter einer einfachen Gesellschaft eingegangen.
-Die Bietergemeinschaft zeigt auf, welches Mitglied das Projekt leitet, wer die technische Verantwortung und die finanzielle Führung übernimmt.
-Die Bietergemeinschaft erwähnt die Mitwirkung in % von jedem Mitglied. Die Subunter-nehmer werden in dieser Aufteilung nicht berücksichtigt.
-Kein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kann weder im Angebot noch während der Aus-führung der Leistungen als Subunternehmer in Betracht gezogen werden.
-Nach der Abgabe des Angebots kann die Aufteilung der Mitglieder nicht mehr ange-passt werden.
-Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Das nicht respektieren der erwähnten Bedingungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die nachfolgende Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

Technische Fähigkeiten

Wirtschaftliche und finanzielle Fähigkeiten des Anbieters

Schlüsselpersonen

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann. Der Anbieter muss als Beweis die Liste der Angebotsunterlagen benutzen.

1 TECHNISCHE FÄHIGKEITEN

EK1.1 Referenz des Subunternehmers
Ein bereits realisiertes Referenzobjekt mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Zusätzlich mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen und Name des Bauherrn. Für die realisierten Arbeiten in einem Konsortium muss die Firma den prozentualen Anteil seiner Gesamtarbeit angeben. Das Unternehmen erwähnt die Arbeiten, die sie als Subunternehmen realisiert. Diese Informationen müssen in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sein.

EK1.2 Subunternehmer
maximum 70% der Leistungen kann durch Subunternehmer erbracht werden

2 WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE FÄHIGKEITEN DES ANBIETERS

EK2.1 Jahresumsatz

Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EK2.2 einzreichende Dokumente
Dokumente die mit an Angebotsunterlagen eingereicht werden müssen:

-Selbstdeklaration des Anbieters
- Auszug des Handelsregisters des Anbieters, allenfalls für alle Mitglieder der Partnergesellschaft. Für Firmen die ihren Hauptsitz im Ausland haben, gleichwertige Bescheinigungen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Monaten sein (Stichdatum: Abgabe des Angebots)

EK2.3 einzureichende Dokumente nach Offertenabgabe
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- Bescheinigung des Konkursamtes als Beweis das sich die Firma nicht in Liquidation befindet
- Auszug des Betreibungsamtes (nicht älter als 3 Monaten nach Einreichung des Angebotes
- Nachweis der Zahlungen von AHV, IV, EO, ALV, IV sowie SUVA und ESTV
- Nachweis der Zahlungen an die Pensionskasse (BVG)
- Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung für Schäden und Deckungssummen wie im Vertragsentwurf angegeben.

3 SCHLÜSSELPERSONEN

EK3.1 Referenz der Schlüsselperson

Eine Referenz der Schlüsselpersonen (*) in einer gleichen oder stellvertretenden Funktion eines bereit realisierten Projekts mit vergleichbarer Komplexität und im selben Fachbereich mit den Angaben des Zeitraums, der Globalkosten, der erbrachten Leistungen und des auskunftsberechtigten Bauherrn.

(*) Für die Befähigung einer Schlüsselperson: Die Person die die Funktion des Bauleiters (Verantwortlicher) hat wird als Schlüsselperson wahrgenommen.

EK3.2 Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson grösser oder gleich als die erforderliche Verfügbarkeit während der Dauer des Projekts. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Auslastung innerhalb der Firma und an den übrigen Projekten.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Eine Begehung vor Ort ist nicht vorgesehen

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbiete-rinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeits-bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1) Zuschlagskriterien

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
ZK1 PREIS [40%]

Beweiselemente:
- Preisliste, Kostenvoranschlag

Beurteilungselement:
Der für die Bewertung berücksichtigte Preis ist der Angebotsbetrag mit Rabatt, ohne Skonto und ohne Mehrwertsteuer, nach Kontrolle durch den Vertreter des Bauherrs und Korrektur von Rechenfehlern.

Die Preisbewertung wird nach der folgenden Methode durchgeführt:
Die maximale Punktzahl (5) erhält das revidierte Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote, deren Preis 50 % oder mehr über dem niedrigsten Angebot liegt, werden mit 0 bewertet, dazwischen ist die Bewertung linear und berücksichtigt Hundertstel.

ZK2 ORGANISATION [30%]

Beweiselemente:
- Organigramm
- Risikoanalyse
- CV und Diplomen der Schlüsselperson

Beurteilungselement:
Organigramm
- Richtigkeit und Angemessenheit der Organisation

Risikoanalyse:
- Richtigkeit des Risikos zur Realisierung des Projektes
- Angemessenheit der adäquaten Massnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung der Risiken sowie der Verantwortlichen der Massnahmen

Schlüsselperson:
- Vorgesehene führende Person und Projektleiter im Organigramm des Subunternehmers:
- Aus- und Weiterbildung in Bezug auf die vom Projekt betroffenen Bereiche.
- Erfahrung: Anzahl der Erfahrungsjahre im betroffenen Bereich, Referenzen von vergleichbaren Arbeiten in gleicher Funktion.
- Beherrschung der französischen Sprache

Für alle Beweise:
- Klarheit der Dokumente

ZK3 QUALITÄT UND AUSFÜHRUNG DER AUSRÜSTUNG [30%]

Beweiselemente:
- Technische Zusammenfassung und Nachhaltigkeitsanalyse
- Technische Fragebögen
- Technische Datenblätter des Herstellers
- Programm der Arbeiten
- Referenzen eines Auftrags mit ähnlicher Komplexität

Beurteilungselement:
- Angemessenheit der für die Vertragserfüllung vorgeschlagenen technischen Lösungen und Analyse der Nachhaltigkeit
- Organisation der verschiedenen Arbeitsphasen und Identifizierung von Schnittstellen
- Angemessenheit der Referenzprojekte
- Qualität und Klarheit der Dokumente

Bewertung anderen Zuschlagskriterien als den Preis:
0) Nicht beurteilbar /==/ keine Angabe
1) Unvollständig /==/ ungenügende, unvollständige Angaben
2) Nicht ausreichend /==/ Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3) Gut, normal /==/ den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4) Sehr gut /==/ Überschreitung der Anforderungen der Ausschreibung
5) Ausgezeichnet /==/ Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung. Die Maximalpunktzahl ist: 5 (Höchste Note) x 100 = 500 Punkte

2) Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3) Vorbehalt
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

4) Ausschluss, Vorbefassung
Keine.

5) Bereinigung der Angebote
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor Angebote unter strikter Berücksichtigung der Bedingungen gemäss Artikel 39 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu berichtigen (SR 172.056.1 – BöB).

6) Bewertung der Angebote
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac
Place de la Gare 7
1470 Estavayer-le-Lac
Telefon: +41 58 461 87 11
E-Mail-Adresse:  
marchespublics.estavayer@astra.admin.ch