Ausschreibung 1280913: 080247, N01-40 EHS, Montageleitung für BSA Nachtarbeiten

Publiziert am: 19. August 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur

Das Bundesamt für Strassen ASTRA realisiert in Zusammenarbeit mit Kanton und Stadt Zürich das Gesamtprojekt Einhausung Schwamendingen.
Die Einhausung wird 940 m lang, ca. 30 m breit und 7 m hoch. Diese schliesst direkt an den 760 m langen Schöneichtunnel an. Mit der Verlängerung bis zum Autobahnkreuz Aubrugg verlängert sich dieser auf neu 1‘680 m. Der gesamte Tunnel muss deshalb sicherheits- und lüftungstechnisch aus- bzw. aufgerüstet werden.
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Weitere Informationen unter Ziff. 4.6


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Nationalstrassenabschnitt N01/40 im Abschnitt zwischen Aubrugg und Anschluss Zürich Unterstrass (Schweiz, Kanton Zürich, Stadt Zürich)

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71500000: Dienstleistungen im Bauwesen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. August 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

5. September 2022 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 15.09.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 05.09.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

28. September 2022 Abgabetermin 00:00

Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

5. Oktober 2022 Offertöffnung

Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Januar 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1: Aufgabenspezifische Kompetenzen und Referenzen aller vorgesehenen / eingesetzten Personen
50% ZK2: Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Eignung aller vorgesehenen / eingesetzten Personen
EK2: Verfügbarkeit aller vorgesehenen / eingesetzten Personen
EK3: Subunternehmer

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1:
Erfahrung und Kompetenzen aller vorgesehenen / eingesetzten Personen für die vorliegende Aufgabe: CV je Person inkl. kurze Begründung der Eignung (max. 3 Seiten)

Zu EK2:
Für alle vorgesehenen/eingesetzten Personen: Bestätigung, dass die erforderliche Verfügbarkeit während der gesamten Mandatsdauer gegeben ist.

Zu EK3:
Nachweis über Bestätigung, dass maximal 50% der Leistung durch Subunternehmer erbracht werden.

Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug, Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV, Bestätigung UVG-Versicherer, Steuerverwaltung, Versicherungsnachweise; allesamt nicht älter als 3 Monate

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Keine.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;

2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;

3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

4. Ausschluss, Vorbefassung:
Sämtliche Haupt- und Nebenunternehmer (gilt auch für allfällige Mutter-, Tochter- und Schwesterkonzerne bzw. Holdings) beim vorliegenden Projekt EHS (Werkvertragsnehmer; ARGE Partner und Mitglieder):
ABB AG
Arnold AG
Autcomp AG
Baumeler Leitungsbau AG
Certum Sicherheit AG
Forster Verkehrs- und Werbetechnik GmbH (Österreich)
Kaufmann AG, Goldau
Kull Elektro AG
Marti Technik AG
NÄGELE-CAPAUL communications AG, Triesen (FL), Zweigniederlassung Flims
Parcom Systems AG
Senn AG
Siemens Mobilty AG bzw. Yunex AG
Sopra Steria AG
Telematix AG
Zitron Nederland B.V. (Holland)
sowie die Ingenieur-Firmen (gilt auch für allfällige Mutter-, Tochter- und Schwesterkonzerne bzw. Holdings):
Ingenieurbureau A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt AG
Basler & Hofmann AG Ingenieure Planer und Berater
EBP Schweiz AG
Erb + Partner Ingenieurbüro AG
HBI Haerter AG
HDZ Elektroingenieure AG
Lombardi AG Beratende Ingenieur
sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.

5. (Bei BSA-Ausschreibungen bis 31.12.2026) Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.

6. Der Zuschlagsempfänger ist verpflichtet, beim SECO die entsprechenden Bewilligungen für die Nachtarbeiten einzuholen.
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--> Ziff. 2.6 (Fortsetzung)
Die Nationalstrasse bleibt während dem Bau unter Wahrung der Verkehrs- und Arbeitssicherheit vierspurig befahrbar. Für vereinzelte Arbeiten muss die Autobahn in der Nacht gesperrt werden.
Die vorliegend auszuschreibenden Dienstleistungen beinhalten die Unterstützung der Haupt-/ und örtlichen Bauleitung BSA während den Nachtarbeiten für die Bauphasen 5.0 bis 7.0 von Anfang 2023 bis Ende 2023.

Weiter beinhalten die Leistungen die Montageleitung der Haupt- und Nebenunternehmer in den BSA Fachbereichen FB1 Energieversorgung, FB2 Beleuchtung, FB3 Lüftung, FB4 Signalisation, FB5 Überwachungsanlagen, FB6 Kommunikation + Leittechnik, FB7 Kabelanlage (Infrastruktur) und FB8 Nebeneinrichtungen (Türe & Tore).
Die Montageleitung während der Abend- und Nachtarbeit ist direkt der Haupt- und örtlichen Bauleitung BSA unterstellt. Es ist etwa mit folgendem Leistungspensum zu rechnen:
- Dauer 5-6 Monate
- 4 bis 5 Nächte pro Woche
- 2 bis 3 Personen pro Nacht

Zwingende Anforderungen:
a) Erfahrung mit Infrastrukturanlagen Tiefbau, Untertagebau auf Nationalstrassentunnel, Bahnanlagen, Flugbetriebsflächen oder dergleichen.
b) Montageleitung von Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) oder elektromechanischer Anlagen oder dergleichen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1280913 080247, N01-40 EHS, Montageleitung für BSA Nachtarbeiten