Zuschlag 1280285: Publikation über die Absicht der freihändigen Vergabe eSubmiss
Publiziert am: 20. August 2022
Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Fachstelle Beschaffungswesen
Sachverhalt: Die Migration des Frameworks und die Erweiterung von Submiss durch eine andere Firma ausführen zu lassen, würde bei der Umsetzung erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen, da die Codierung für eine aussenstehende Firma nicht zwingend nachvollziehbar ist. Zudem würde ein Eingriff durch eine andere Firma die Stabilität der Software gefährden. Entscheid: Begründung:
SUBMISS wurde im Offenen Verfahren von der Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern ausgeschrieben und die ARGE: European Dynamics Swiss AG, Basel / European Dynamics Swiss AG, Maroussi, Athen, Griechenland erhielt am 28.09.2016 den Zuschlag. Submiss wurde auf dem Framework Angular JS umgesetzt, welches nun das Ende des Lebenszyklus erreicht hat und daher nicht mehr gewartet wird um die Zukunft von Submiss sicherzustellen, muss das Framework nun auf die neuste Angular -Version migriert werden. In diesem Zusammenhang hat sich die FaBe entschieden, auch die elektronische Offerteingabe umzusetzen.
Der Auftrag (eSubmiss) wird nach Art. 21 Abs. 2 Lit. e IVöB der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen der ARGE European Dynamics Swiss AG, Basel / European Dynamics Swiss AG, Maroussi, Athen, Griechenland freihändig zugeschlagen.
Ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
19.08.2022
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Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, in einem allfälligen Beschwerdeverfahren die Unterstellung des Rechtsgeschäfts unter die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen zu bestreiten, da der Schwellenwert für das Einladungsverfahren nicht erreicht wird (siehe Ziff. 3.2 hiervor).
Fachstelle Beschaffungswesen
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Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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