Zuschlag 1279949: (21269) 805 Leitung Forschungsprogramm «Geoenergie» des BFE

Publiziert am: 8. August 2022

Bundesamt für Energie BFE

Im Rahmen der WTO-Ausschreibung (Nr. 229977) gingen keine Angebote ein. Gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. a BöB hätte der Auftrag somit freihändig vergeben werden können. Da die Vergabestelle jedoch Kenntnis von drei möglichen Anbietern hatte, führte sie zur Förderung eines möglichst wirksamen Wettbewerbs ein Einladungsverfahren durch. Den Zuschlag erhält die GeoBeSt Srl (von Stefano Benato) da ihr Angebot in Bezug auf die Erfüllung der Zuschlagskriterien (namentlich langjährige Erfahrung in der Leitung und Ausführung von Forschungsprogrammen im betreffenden Fachbereich, nationale und internationale gute Vernetzung, sehr gute Präsentation) vollumfänglich überzeugte und in Verbindung mit der Angebotssumme gegenüber der Konkurrenz im Vorteil war.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
  • 73100000: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
  • 73200000: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
  • 73210000: Beratung im Bereich Forschung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

GeoBeSt Srl, Sarre (AO), IT
CHF 470,218 , Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

05.08.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 399'028.50
- Optionen: CHF 71'189.70
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
Telefon: +41 58 465 58 38
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch