Ausschreibung 1279843: 070191, N03-70 KER – Los BSA 9 - Leittechnik Lüftungsanlage

Publiziert am: 12. August 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur

Das Los BSA 9 Leittechnik Lüftungsanlage umfasst Leistungen für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Lüftungsanlange
Planung, Produktion, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der kompletten Ausrüstung:
- 1 AS L (Anlagensteuerung)
- 10 LS SV (Lokalsteuerung inkl. Einspeise- und Abgangsfelder)
- 4 LS AV (Lokalsteuerung inkl. Einspeise- und Abgangsfelder)
- 2 LS FWV (Lokalsteuerung inkl. Einspeise- und Abgangsfelder)
- 5 Sichttrübe und 9 Strömungssensoren
- Erschliessung und Verkabelung sämtlicher Aggregate
- Rückbau und Entsorgung der bestehenden Steuerungen, Sensoriken und Verkabelungen


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45311000: Installation von Elektroanlagen
  • 31720000: Elektromechanische Ausrüstung
  • 31600000: Elektrische Ausrüstung
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. August 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

29. August 2022 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 08.09.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 29.08.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

21. September 2022 Abgabetermin 00:00

Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

28. September 2022 Offertöffnung

Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Dezember 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: ORGANISATION, SCHLÜSSELPERSONEN
10% - ZK1.1: Organisation
20% - ZK1.2: Ausbildung und Erfahrung Projektleiter und Verantwortlicher Leitsystem und Integration
30% ZK2: QUALITÄT, AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN
10% - ZK2.1: Aufgabenanalyse, Vorgehensvorschlag
10% - ZK2.2: Produkte / Technologie
10% - ZK2.3: Terminprogramm
40% ZK3: PREIS

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Referenz des Projektleiters
EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
EK5: Leistungsanteil Unterakkordanten

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten kann nicht auf das Angebot eingegangen werden:
Zu EK1: Technische Leistungsfähigkeit
Für den Anbieter: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Es müssen mindestens die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllt werden:
a) Fachbereiche Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) mit mindestens folgendem Fachbereich: FB3 (Lüftung, Teilanlage Leittechnik Lüftung und Teilanlage Abluft Anteil Steuerung und Verkabelung)
b) Neubau oder Sanierung der BSA-Anlagen eines Tunnelobjekts im Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen
c) Investitionsvolumen ≥ CHF 1.5 Mio. (∑ BSA-Bausumme der betreffenden Fachbereiche der Referenzobjekte)
d) Projekt abgeschlossen
Kann der Nachweis über die verlangten Teilanlagen nicht mit einer Referenz erbracht werden, kann maximal eine weitere Referenzen ergänzend beigebracht werden.

Zu EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages

Zu EK3: Referenz des Projektleiters
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich
Es müssen mindestens die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllt werden:
a) Fachbereiche Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) mit mindestens folgendem Fachbereich: FB3 (Lüftung)
b) Neubau oder Sanierung der BSA-Anlagen eines Tunnelobjekts im Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen.
c) Investitionsvolumen ≥ CHF 1 Mio. (∑ BSA-Bausumme der betreffenden Fachbereiche)
d) Projekt abgeschlossen

Zu EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
Nachweis der Verfügbarkeit des
Projektleiters. Mindestverfügbarkeit des Projektleiters: 50% Q1 2023 – Q2 2026
Mindestverfügbarkeit Verantwortlicher Leitsystem und Integration: 50% Q3 2023 – Q2 2025 / 50% Q1 2026 – Q3 2026

Zu EK5: Leistungsanteil Unterakkordanten
Maximal 70% der Leistung darf über Subunternehmer erbracht werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Keine.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
5. Die BSA Lose 9, 12, 13 und 27 werden zeitgleich ausgeschrieben. Falls Anbieter für mehrere BSA Lose ein Angebot abgeben, wodurch die geforderte Verfügbarkeit des eingesetzten Schlüsselpersonals nicht eingehalten werden kann, hat der Anbieter die Rangfolge der Präferenz der einzelnen BSA Lose anzugeben. Allfällige Zuschläge erfolgen anhand der Rangfolge der Präferenz. Bei widersprüchlichen Präferenzangaben in den einzelnen Angeboten liegt der Entscheid bei der Bauherrschaft.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch