Zuschlag 1279541: E-Mitwirkung des Kantons Bern 2023-2026
Publiziert am: 22. August 2022
Staatskanzlei des Kantons Bern
Die Gründe für die freihändige Vergabe sind folgende: Der vorliegende Auftrag an Konova AG ist auf vier Jahre befristet. Parallel zur Nutzung der E-Mitwirkung-Plattform wird der Kanton Bern den gesamtkantonalen digitalen Vernehmlassungsprozess grundsätzlich überprüfen, die bisherigen Erfahrungen aus den Pilotprojekten des AGR sowie des vorliegenden Auftrags auswerten und eine Nachfolgelösung öffentlich ausschreiben, wenn dannzumal Wettbewerb möglich ist.
Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c IVöB 2019 kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist: Aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Alternative.
Diese Voraussetzung ist hier aus den folgenden Gründen erfüllt:
Das digitale Vernehmlassungstool von Konova AG wird von verschiedenen anderen Behörden (u.a. Gemeinden, Kantone) genutzt und hat sich in letzter Zeit zu einem Standardtool für Mitwirkungen und Vernehmlassungen der Behörden in der Schweiz entwickelt. Diese Art der digitalen Bevölkerungsmitwirkung stellt somit zurzeit eine technische Besonderheit in der schweizerischen Vernehmlassungsdemokratie dar. Es hat sich gezeigt, dass zurzeit am Markt keine andere Lösung angeboten wird, welche den beschriebenen Anforderungen des Kantons (siehe Ziff. 2.6) genügt oder eine angemessene Alternative darstellt. Entsprechend liegen die Ausnahmegründe von Art. 21 Abs. 2 Bst. c IVöB vor.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
22.08.2022
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Postgasse 68
3000 Bern
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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