Ausschreibung 1277793: VBV-System Wartung, Support und Softwarepflege 2023-2027
Publiziert am: 3. August 2022
Bundesamt für Strassen ASTRA
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Wartung und Softwarepflege für das System zum Sammeln, Verarbeiten, Weitergeben und Archivieren von Einzelfahrzeug Daten - VBV-System (Vehicle by Vehicle). Der Auftragnehmer übernimmt in Zusammenarbeit mit dem Betreiber die laufende Softwarepflege und Optimierungen des VBV-Systems und steht dem Auftraggeber für zusätzliche Dienstleistungen zur Verfügung.
Der Abruf der genauen Leistungen erfolgt mittels konkreten Aufträgen innerhalb dieses Vertrages.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Der Beauftragte erbringt seine Leistungen grundsätzlich von seinem Standort aus. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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3. August 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
19. August 2022 | Frist für Fragen | Bemerkungen: Fragen sind in deutscher oder französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 26.08.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 19.08.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
3. Oktober 2022 | Abgabetermin 00:00 | Die Frist für die Einreichung des Angebotes für den bisherigen Zuschlagsempfänger ist der 12.09.2022. Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
6. Oktober 2022 | Offertöffnung | Die Frist für die Einreichung des Angebotes für den bisherigen Zuschlagsempfänger ist der 12.09.2022. Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
1. Januar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Methodische und technische Leistungsfähigkeit
EK2: Kapazität
EK3: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK4: Lohngleichheit von Mann und Frau
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1:
1.1: Nachweis des Anbieteres einer erfolgreichen Wartung und Softwarepflege von einer in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr produktiv laufenden Anwendung mit vergleichbarem Volumen.
1.2: Nachweis des Anbieters einer erfolgreichen Wartung und Softwarepflege von einer in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr produktiv laufenden Anwendung mit vergleichbarer Technologie und Architektur.
1.3: Die Projektsprache ist Deutsch . Der Anbieter muss in der Lage sein, die zu liefernden Dokumente in deutscher Sprache korrekt erstellen zu können.
Der Verantwortliche Wartung, Support und Softwarepflege muss die Sprache Deutsch (mindestens Niveau C1) beherrschen.
Zu EK2:
Bestätigung in den Angebotsunterlagen, dass der mittlere Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2019 bis 2021) der Firma/Bietergemeinschaft grösser ist als der dreifache Jahresumsatz des Auftrages.
Zu EK3:
Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate;
Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland reichen eine vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes ein.
Zu EK4:
Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.
Anbieter mit mehr als 100 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 100 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link:
https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib-triage.html
Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ein Computer mit Zugriff auf den Sourcecode steht den Anbietern im ASTRA gegen Voranmeldung vom 15.08.2022 bis 19.08.2022 zur Einsichtnahme zur Verfügung. Jeder Anbieter darf das System einmal während maximal 4 Std. einsehen. Termine müssen 1 Woche im Voraus beantragt werden.
4. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Postfach
3003 Bern
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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