Zuschlag 1276999: Avanti eProtokoll
Publiziert am: 20. Juli 2022
Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
Die Kantonspolizei Bern betreibt zur Entgegennahme von Notrufen sowie für die Einsatzdisposition der BORS-Einheiten von Polizei, Feuerwehr und Sanität das hochverfügbare Einsatzleitsystem AVANTI-ELS. Die Beschaffung dieses Systems erfolgte im Rahmen des Projekts GEKO Mitte der 1990er Jahre. Das System wurde anschliessend aufgrund neuer Bedürfnisse und Anforderungen mit weiteren Funktionalitäten ergänzt und neuen Anforderungen angepasst. Ursprünglich wurde AVANTI ELS von Hewlett Packard gestellt und betrieben. Die entsprechende Geschäftssparte wurde jedoch im Jahr 2015 von Hewlett Packard an die Swisscom verkauft, weshalb die Herstellerin und Lieferantin heute Swisscom ist. Der Prozess zur Rapportierung von den Aktivitäten der Rettungsdienste wird im Rahmen der Einführung des Service eProtokolls vollumfänglich digitalisiert. Es muss deshalb an die kantonale Alarmierungsplattform AVANTI-ELS angeschlossen werden. Unter den Voraussetzungen von Art. 21 Abs. 2 lit. c und e der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen 15. November 2019 (IVöB) können Aufträge unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn entweder aufgrund der technischen Besonderheiten des Auftrags bzw. aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums nur ein Anbieter in Frage kommt oder ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde. Die Avanti-ELS Plattform kann nur durch die Systemlieferantin weiterentwickelt werden. Eine Neubeschaffung des gesamten Einsatzleitsystems wäre in jedem Fall unverhältnismässig. Entsprechend liegen die Ausnahmegründe von Art. 21 Abs. 2 lit. c und e IVöB vor.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
20.07.2022
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Waisenhausplatz 32
3011 Bern
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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