Ausschreibung 1276337: (22128) 606 LSVA III - Nationaler NETS Anbieter (NNA)
Publiziert am: 16. August 2022
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Der durch das BAZG beauftragte Nationale NETS-Anbieter (NNA) wird das Grundangebot zur Erfassung der LSVA relevanten Fahrdaten für die Halter kostenlos sicherstellen. Der NNA hat die Pflicht zur Aufnahme und Ausrüstung von allen inländischen auszurüstenden Fahrzeugen der Halter, die diesen Dienst in Anspruch nehmen wollen. Ausländische Fahrzeuge müssen zur Nutzung des NNA durch das BAZG genehmigt werden. Der NNA darf keine zusätzlichen Dienstleistungen oder Produkte, basierend auf den für die LSVA erhobenen Fahrdaten oder unter Verwendung des Erfassungssystem im Fahrzeug (ESF), anbieten. Der Beschaffungsgegenstand ist die Dienstleistung des NNA, welche durch ein NNA Betreiberunternehmen erbracht wird. Die Aufgabe des NNA Betreiberunternehmens ist, das Grundangebot für die Erfassung und Lieferung der Fahrdaten für die definierten auszurüstenden Fahrzeuge sicherzustellen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Ganze Schweiz. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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16. August 2022 | Publikationsdatum | |
16. August 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Anhänge oder Webdokumente sind zum Teil in englischer Sprache verfasst. |
8. September 2022 | Frist für Fragen | Fragerunde 1: 08.09.2022 23:59 Uhr Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Stellt der Anbieter Fehler in den Ausschreibungsunterlagen fest, hat er seine entsprechenden Feststellungen auf gleichem Wege dem Auftraggeber zur Kenntnis zu bringen. Fragerunde 1 Fragerunde 2 |
15. November 2022 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 10.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
22. November 2022 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 10.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | ZK 1 Angebotspreis gemäss ausgefülltem Preisblatt (N-260) |
20% | ZK 2 Betriebskonzept (N-251) |
35% | ZK 3 Systemkonzept (N-252) |
6% | ZK 4 Risikomanagementplan (N-253) und Notfallplan (N-254) |
4% | ZK 5 Umsetzungsplan Test- und Abnahmespezifikation (N-255) |
Zulassungsbedingungen
Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom einem der Konsortialmitglieder zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Firmengrösse / Mindestumsatz
Der Anbieter verfügt über eine genügend grossen Mindestumsatz, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Mindestumsatz aus Leistungen der vorangegangenen drei Jahren. Der gemittelte Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Einreichung des Angebots muss mindestens CHF 6'000'000.- betragen. Bei Bietergemeinschaften gilt die Summe der Umsätze aller Mitglieder.
EK03
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
(Im Dokument N-300 wird der SPOC mit Namen, Vornamen, Kontaktdaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertretung aufgeführt.)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK04
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter setzt nur Schlüsselpersonen ein, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
EK05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK06
Akzeptanz der Vertragsentwürfe
Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe (Dokumente N-300 und N-301 vorliegender Ausschreibung) vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von maximal 5 Referenzen in den letzten 5 Jahren vor Eingabefrist nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Für jedes der maximal 5 Referenzprojekte ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular N-204 einzureichen. Werden mehr als 5 Referenzobjekte eingereicht, erfolgt keine Prüfung der Referenzobjekte bis der Anbieter nach Terminvorgabe des Auftraggebers die Anzahl der Referenzobjekte auf die geforderten max. 5 reduziert hat.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Mindestanforderungen an die Referenzprojekte sind in Ziffer 6.1 im Anhang N-101 definiert.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Zu beachten ist, dass die Rechtsgrundlagen und die Finanzierung zu vorliegendem Projekt noch durch das Parlament zu genehmigen sind (vgl. auch Ziff. 10.4.6 in Dokument N-100 – "NNA-Pflichtenheft"). Der Vertragsabschluss nach erfolgtem Zuschlag kann erst erfolgen, wenn die Revisionsvorlage zu den Rechtsgrundlagen vom Parlament angenommen wurde und die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Preise für Regiearbeiten sowie die Servicepreise können nach Ende des 3. Betriebsjahres gemäss Ziff. 11.6 des Dokumentes N-301 "NNA Betreibervertrag Entwurf" angepasst werden.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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