Ausschreibung 1275887: Interkantonale Beschaffung einer IT-Lösung

Publiziert am: 22. Juli 2022

Volkswirtschaftsdepartement Kanton Schwyz Amt für Landwirschaft

Gemeinsame Beschaffung einer neuen einheitlichen kantonalen IT-Lösung zum Vollzug der landwirtschaftsrelevanten Gesetzgebung von Bund und Kantonen (Direktzahlungen, Naturschutz, Veterinärwesen, Umwelt- und Gewässerschutz) durch den federführenden Kanton Schwyz für 12 Kantone. Die neue IT-Lösung soll weiteren Kantonen offenstehen.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schwyz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
22. Juli 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen können auch bei:
Volkswirtschaftsdepartement Kanton Schwyz
Amt für Landwirtschaft
Hirschistrasse 15
6430 Schwyz
bezogen werden.

5. August 2022 Frist für Fragen

None

17. Oktober 2022 Abgabetermin 12:00

Die Angebotsunterlagen sind gedruckt in 2-facher Ausführung und in elektronischer Form (1 Exemplar auf USB-Stick) in verschlossenem Umschlag, versehen mit der Aufschrift "Offerte Interkantonale Beschaffung einer IT-Lösung" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einreichen.

18. Oktober 2022 Offertöffnung

Die Angebotsunterlagen sind gedruckt in 2-facher Ausführung und in elektronischer Form (1 Exemplar auf USB-Stick) in verschlossenem Umschlag, versehen mit der Aufschrift "Offerte Interkantonale Beschaffung einer IT-Lösung" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einreichen.

17. April 2023 Geplanter Projektstart
16. April 2033 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 % Preis
35 % Erfüllungsgrad der Anforderungen (Funktional)
25 % Erfüllungsgrad der Anforderungen (Nicht Funktional)
10 % Beurteilung der Angebotspräsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Arbeits- und Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.

Eignungskriterien:

EK-01 Die Anbieterin bestätigt, dass sie mit der landwirtschaftsrelevanten Rechtsordnung des Bundes in den Bereichen Direktzahlungen, Naturschutz, Veterinärwesen, Umwelt- und Gewässerschutz spätestens bis zum Zuschlag vertraut ist.
EK-02 Die Anbieterin ist gestützt auf EK-01 fähig selbständig Spezifikationen für verschiedenste Themen zu erstellen (z.B. angepasste Agrarplanungen, neue gesetzliche Grundlagen etc.). Bei ändernden Anforderungen, z.B. von Seiten Bund oder Kanton, wird von der Anbieterin erwartet, dass sie selbständig aufgrund der Angaben des Auftraggebers einen Vorschlag (Spezifikation) für die Anpassungen im offerierten System erarbeiten kann. Diese Kenntnisse sind über den gesamten Lebenszyklus des Systems zu gewährleisten und dem Auftraggeber jederzeit vorgängig zur Verfügung zu stellen.
EK-03 Die Anbieterin verfügt über ausgeprägte Erfahrungen bei der Spezifikation (Business Analyse, Requirements), Implementierung und dem Unterhalt von komplexen, modular aufgebauten Systemen mit vielen verschiedenen Schnittstellen zu Drittsystemen. Die Anbieterin ist fähig solche Systeme über längere Zeit stets aktuell zu halten, weiterzuentwickeln und anzupassen, ohne dass die Releasefähigkeit eingeschränkt wird.
EK-04 Die Anbieterin muss über nachweisbare Erfahrung in der Realisierung und Betrieb von landwirtschaftsrelevanten IT-Systeme verfügen. Dazu muss sie mindestens zwei eigene Referenzen oder Referenzen des zuständigen Subunternehmens nachweisen; davon mindestens eine Referenz in der öffentlichen Verwaltung aus der Schweiz.
Die Referenzen müssen sich auf im Betrieb befindliche Systeme der Anbieterin beziehen. Die Referenzen sind in Beilage F zu erfassen.
Die beiden Referenzen werden auch für die Bewertung des entsprechenden Zuschlagskriteriums herangezogen."
EK-05 Die Anbieterin weist nach, dass sie mit ausreichend eigenen Ressourcen oder Ressourcen von Subunternehmern in der Lage ist, an der angebotenen Lösung Weiterentwicklungen und Dienstleistungen vorzunehmen und diese geforderten Arbeiten im definierten Zeitraum jederzeit zu erbringen vermag.
EK-06 Die Anbieterin bestätigt, dass sie die gesetzlichen Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit einhält.
EK-07 Die Anbieterin bestätigt, dass sie die AGB SIK (Ausgabe Januar 2020) in Beilage B vollumfänglich, uneingeschränkt und vorbehaltlos akzeptiert.
EK-08 Die Kommunikation mit den Schlüsselmitarbeitenden der Anbieterin während dem Projekt und dem Betrieb erfolgt ausschliesslich in deutscher Sprache. Alle relevanten Ansprechpersonen der Anbieterin müssen schriftlich und mündlich einwandfrei in deutscher Sprache mit dem Kunden kommunizieren können. Alle Projektergebnisse, Dokumente und Dokumentationen müssen in deutscher Sprache verfasst und Meetings sowie Präsentationen sind ebenfalls auf Deutsch abzuhalten. Das AFL kann Personal des Anbieters oder dessen Subunternehmen zurückweisen, wenn sie diesen Anforderungen nicht genügen, worauf die Anbieterin für gleichwertigen Ersatz zu sorgen hat.
EK-09 Die Anbieterin bestätigt, dass sie über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügt oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig verfügt.
EK-10 Die Eigenleistung der Anbieterin muss mindestens 40% der offerierten Gesamtleistung sein
EK-11 Projektteam
Die Anbieterin muss in der Realisierung (inkl. Erarbeitung Detailkonzepte, Pilotphase, Rollout und Migration) dieselben oder vergleichbare Spezialisten einsetzen, die auch in der Angebots- und Verifikationsphase eine tragende Rolle spielen."
EK-12 Die Anbieterin weist Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand der beigefügten Bilanzen und Erfolgsrechnungen der letzten drei Jahre nach.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Die Auftragsvergabe erfolgt vorbehältlich der Kreditbewilligung und der Zustimmung für den Submissionszuschlag durch die Regierungen der 12 Kantone.

Nachverhandlungen:

Es werden keine Begehungen durchgeführt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Einsichtnahme:

Offizielles Publikationsorgan:

Amtsblatt

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (Art. 15 IVöB).


Kontakt

Volkswirtschaftsdepartement Kanton Schwyz Amt für Landwirschaft
Hirschistrasse 15
6431 Schwyz
E-Mail-Adresse:  
afl@sz.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1275887 Interkantonale Beschaffung einer IT-Lösung