Vorankündigung 1270053: RFI "Digitale Signatur" für den Kanton Bern
Publiziert am: 17. Juni 2022
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)
Die Verwaltung des Kantons Bern gibt in ihrer Strategie das digitale Primat vor («Digital First») – die Be-hörden handeln, informieren und kommunizieren digital. Dies umfasst auch den Behördenverkehr ohne Handunterschriften. Das «Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern» (KAIO) als Dienstleistungserbringer etabliert dafür einen Basisdienst für das digitale Signieren von Dokumenten der Kantonsverwaltung. Dieser Basis-dienst soll sowohl das Signieren von individuellen Dokumenten als auch die Massenverarbeitung aus Fachapplikationen ermöglichen. Aktuell wird für die Kantonsverwaltung als grobe Schätzung von ca. 150'000 zu signierenden Dokumenten beginnend mit dem Jahr 2023 ausgegangen, bei welchen aktuell eine Form von Handunterschrift zur An-wendung gelangt. Bei einem zunehmenden Teil davon wird es sich um Verarbeitungen aus Fachapplikati-onen handeln. Aktuell sind Lösungsvarianten «on premise» oder «signing as a service» möglich.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Vorankündigung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
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Weitere Informationen
Dieser RFI richtet sich an Unternehmen, die Services für digitale Signaturen erbringen und die allgemeinen gesetzlichen Teilnahmebedingungen für öffentliche Beschaffungsverfahren erfüllen.
Wildhainweg 9
3012 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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