Zuschlag 1269475: 1269475

Publiziert am: 22. Juni 2022

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

Unter den Voraussetzungen von Art. 21 Abs. 2 lit. c des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vom 21. Juni 2019 (BöB) können Aufträge unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben werden, wenn aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums nur eine Anbieterin in Frage kommt, und es keine angemessene Alternative gibt.
Die Firma Worldline, welche im Jahr 2015 der Zuschlag der WTO-Ausschreibung «Finanzdienstleister» (WTO Projektnummer 117573) erhalten hat, kann die Akzeptanz der Kredit-karte American Express in der Schweiz nicht anbieten. Dies kann nur die Firma Swisscard AECS GmbH als einzige Vertretung der Firma American Express in der Schweiz. Darum ergeht der Zuschlag gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB an die Swisscard AECS GmbH.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 66000000: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Swisscard AECS GmbH, Horgen
CHF 2,556,620 , Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

20.06.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 und 4 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftliche Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St.Gallen, er-
hoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag 01.06.2022 bis 31.12.2023, CHF 422'702.00
- Option 01.01.2024 bis 31.12.2026, CHF 2'133'918.00
Alle Preise inkl. MwSt. 7.7%


Kontakt

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Taubenstrasse
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
lsvait@bazg.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1269475 1269475