Ausschreibung 1268137: 190051, F4 LSA, Ern. Teil GEVII - Los E44.2 LSA Perimeter ZH/SZ

Publiziert am: 17. Juni 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur

LEISTUNGEN UND MENGE:

Der Beauftragte ist für die Lieferung und Montage von 8 LSA (40V) mit der FESA-Logik inkl. Schnittstelle / Anbindung an die Fernüberwachung des Kt. ZH (OZS3) zuständig.
Zudem ist eine lokale Schnittstelle (parallel potentialfreie Kontakte) LSA ZH194 zur VL Westumfahrung zu erneuern.

Die Aussenanlagen inkl. Verkabelung werden i.d.R. vollständig erneuert. Der bestehende Stahlbau (Signalbrücken / Winkelmasten) wird mit wenigen Ausnahmen saniert, Normal- und Hochmasten werden ersetzt.

Weitere Leistungen:
- Projektleitung
- Koordination mit Dritten (Bau, EW, etc.)
- Dokumentation inkl. RPH
- Prüfungen (FAT, SAT, Abnahme, etc.)
- Tests ab VL Westumfahrung
- DAW

ABGRENZUNGEN (nicht Bestandteil):
- Tiefbauarbeiten
- öffentliche Beleuchtung
- Anpassungen Gebietsrechner inkl.
Lieferung der Kommunikationsmittel
- Wechselwegweisungen
- Anpassungen Verkehrslenkung NS


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 31720000: Elektromechanische Ausrüstung
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. Juni 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

5. Juli 2022 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 15.07.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 05.07.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

8. August 2022 Abgabetermin 00:00

Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst (inkl. Scan der Seiten mit Unterschrift). Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

15. August 2022 Offertöffnung

Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst (inkl. Scan der Seiten mit Unterschrift). Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Oktober 2022 Geplanter Projektstart
30. April 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1: PREIS
30% ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN;
15% • ZK 2.1: Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Verfügbarkeit
10% • ZK 2.2: Technische Auslegung und Qualität der Anlagen und eingesetzte Produkte
5% • ZK 2.3: Auftragsanalyse und Vorgehensvorschlag
30% ZK3: ORGANISATION
15% • ZK 3.1: Erfahrungen / Referenzen Schlüsselpersonen
10% • ZK 3.1.1: PL
5% • ZK 3.1.2: ML
10% • ZK 3.2: Projektorganisation Anbieter
5% • ZK 3.3: Risikobeurteilung mit den dazugehörigen Massnahmen

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind ausnahmsweise nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Fachliche Leistungsfähigkeit der Schlüsselperson PL
EK4: Verfügbarkeit Schlüsselpersonen
EK5: Leistungsanteil Subunternehmer

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1:
Firmenerfahrung/-referenz: 1x Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität aus dem gleichen Bereich

Zu EK2:
Nachweis Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz Auftrag

Zu EK3:
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichartiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich für die Schlüsselperson Projektleiter.

Zu EK4:
Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselperson Projektleiter während der Projektlaufzeit ist mit einer Aufwandschätzung und Ressourcenverteilung in Übereinstimmung mit dem Terminplan zu erbringen.
Die angebotene Schlüsselperson muss auch tatsächlich im Projekt eingesetzt werden. Ein Wechsel der Schlüsselperson kann nur mit ausdrücklicher Genehmigung des ASTRA erfolgen.

Zu EK5:
Maximal 70% der Leistungen darf über Subunternehmen erbracht werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Keine.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch