Ausschreibung 1267429: (22074) 609 Dienstleistungen zu Atlassian Software Produkten
Publiziert am: 8. Juni 2022
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen drei fachlich versierte, bestens ausgewiesene externe Partner für die Erbringung von Dienstleistungen zu Atlassian Software Produkten und Drittanbieter Erweiterungen (bspw. Add-ons, Plugins) ermittelt werden. Der Leistungserbringer soll nach DevOps Ansatz den Betrieb und die SW-Entwicklung mit der Bereitstellung und Wartung der eingesetzten Atlassian Software Produkte (vgl. Pflichtenheft) unterstützen.
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: Beratung und Konzeption; Realisierung und Einführung; Wartung und Betrieb; Support und Applikationsmanagement.
Der einzelne Leistungsabruf erfolgt im Minitenderverfahren, wie es in Ziff. 4.2 des Rahmenvertrags «Prozess des Abrufverfahrens» geregelt ist.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Der Erbringungsort der Leistungen wird im jeweiligen Abruf bzw. Einzelvertrag geregelt. Auf Verlangen sind die Leistungen vor Ort zu erbringen, d. h. in den Räumen der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz, wenn ein Auftrag dies aus betrieblichen und kundenspezifischen Gründen erfordert. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung in der Regel im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation in Zollikofen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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8. Juni 2022 | Publikationsdatum | |
8. Juni 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
22. Juni 2022 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
28. Juli 2022 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
3. August 2022 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
7000 Punkte | ZK 1 Qualitative Kriterien |
1400 Punkte | - ZK 1.1 Erfahrung «Jira Software» |
1400 Punkte | - ZK 1.2 Erfahrung «Confluence» |
1400 Punkte | - ZK 1.3 Erfahrung «Bitbucket» |
800 Punkte | - ZK 1.4 Erfahrung weitere Atlassian Software Produkte |
1000 Punkte | - ZK 1.5 Atlassian Certified Expert |
1000 Punkte | - ZK 1.6 Erfahrung in Managed Services |
3000 Punkte | ZK 2 Maximaler Stundensatz für die Leistungserbringung |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK 01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis:
Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
Als Nachweis ist die schriftliche Bestätigung der genannten Bedingungen im Antwortfeld Anhang 1 erforderlich.
EK 02: Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Falls zutreffend, SPOC und Stellvertretung im Bemerkungsfeld Anhang 1 eintragen:
Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
Als Nachweis ist die schriftliche Zustimmung der genannten Bedingungen im Antwortfeld Anhang 1 erforderlich.
EK 03: Auftragsrechtliche Kompetenzen
Der Anbieter bestätigt, dass die von ihm eingesetzten Mitarbeiter oder der für den Auftrag zuständigen SPOC über die notwendigen Vertretungsbefugnisse verfügen, um periodische Leistungsvereinbarungen (bspw. Forecast eines Sprint Planning) gemäss Kap. 3.2.2 des Pflichtenhefts im Namen der Firma abzuschliessen.
Erfüllt der Anbieter die geforderten Bedingungen betreffend der auftragsrechtlichen Kompetenzen?
Nachweis:
Als Nachweis ist die schriftliche Bestätigung der genannten Bedingungen im Antwortfeld Anhang 1 erforderlich.
EK 04: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in der deutschen Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen erstellen und abliefern können sowie auf Verlangen der Anforderung zu entsprechen, Schlüsselpersonen einzusetzen, die auch gute Kenntnisse (mindestens Niveau B2) der französischen oder englischen Sprache aufweisen.
Nachweis:
Als Nachweis ist die schriftliche Bestätigung der genannten Bedingungen im Antwortfeld Anhang 1 erforderlich.
EK 05: Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Als Nachweis ist die schriftliche Bestätigung der genannten Bedingungen im Antwortfeld Anhang 1 erforderlich.
EK 06: Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Als Nachweis ist die schriftliche Bestätigung der genannten Bedingungen im Antwortfeld Anhang 1 erforderlich.
EK 07: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Als Nachweis ist die schriftliche Bestätigung der genannten Bedingungen im Antwortfeld Anhang 1 erforderlich.
EK 08: Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Als Nachweis ist die schriftliche Bestätigung der genannten Bedingungen im Antwortfeld Anhang 1 erforderlich.
EK 09: Personelle Ressourcen
Der Anbieter weist nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche im Umfang von mindestens 400 Stellenprozente verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Pflichtenhefts zu erfüllen.
Mindestanforderungen an die Verfügbarkeit:
- System Engineer der Kompetenzstufe Senior gemäss S3 swissICT im Umfang von 200 Stellenprozenten
- System Engineer der Kompetenzstufe Expert gemäss S4 swissICT im Umfang von 200 Stellenprozenten
Nachweis
Als Nachweis ist die schriftliche Bestätigung der genannten Bedingungen im Antwortfeld Anhang 1 und die Einreichung des ausgefüllten Formulars "Personelle Ressourcen" aus Anhang 5 erforderlich.
EK 10: Erfahrung Atlassian SW Produkte
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Aufbau, Integration und Wartung in den nachfolgend genannten Atlassian Software Produkten:
- Jira Software
- Confluence
- Bitbucket
Die Erfahrung ist mittels 3 Projektreferenzen nachzuweisen.
Die eingereichten Referenzen müssen alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Referenzen von Subunternehmer inkl. Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
- Das Ende des Projekts/Auftrags darf nicht länger als 2018 zurückliegen.
- Das eingesetzte Software Produkt wurde produktiv eingeführt.
Nachweis:
Als Nachweis ist die schriftliche Bestätigung der genannten Bedingungen im Antwortfeld Anhang 1 und die Einreichung der Projektreferenzen (Anhang 4) erforderlich. Die formellen Anforderungen aus dem Referenzblatt (Tabellenblatt Anleitung) sind zu beachten.
Wichtiger Hinweis: Für die Erfüllung des EK müssen 3 Referenzen eingereicht werden. Diese Referenzen dürfen nicht zur Erfüllung anderer Kriterien verwendet werden. Die entsprechenden Referenznummern sind im Feld "Bemerkung" Anhang 1 aufzuführen.
EK 11: Atlassian Partnerschaft
Der Anbieter ist ein ausgewiesener Solution Partner von Atlassian (https://partnerdirectory.atlassian.com).
Erfüllt der Anbieter die geforderten Bedingungen betreffend Atlassian Partnerschaft?
Nachweis:
Als Nachweis ist die schriftliche Bestätigung der genannten Bedingungen im Antwortfeld Anhang 1 erforderlich.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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