Abbruch 1267093: (20077) 402 IT-Dienstleistungen und Betrieb eSchKG

Publiziert am: 8. Juni 2022

Bundesamt für Justiz BJ, Fachbereich Rechtsinformatik

eSchKG spezifiziert eine Geschäftsarchitektur, die die Datenübertragung innerhalb des sogenannten eSchKG-Verbundes ermöglicht, und hat ein XML-Datenmodell bereitgestellt. Die dafür nötigen Standards werden regelmässig gepflegt und bedürfnisgerecht den aktuellen Anforderungen angepasst.
«Sanity Check» ist eine Internet-Anwendung, welche eine Qualitätsprüfung von XML-Dateien ermöglicht, die eSchKG-Daten enthalten. Sie ist ein Simulationstool (Webanwendung), welches den Herstellerinnen von Branchensoftware und Software für Betreibungsämter erlaubt, die einzelnen eSchKG-Sequenzen individuell durchzuspielen und zu testen (Qualitätsprüfung von XML-Dateien). Als Resultat einer Prüfserie werden die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammengefasst. Der Prüfbericht dient der Projektleitung als Nachweis, dass die getestete Anwendung eSchKG-konform umgesetzt und implementiert ist.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72212100: Entwicklung von branchenspezifischer Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Wartung und Pflege des eSchKG-Standards.
    Grundleistung: 1’050 h, 01.04.2021 - 31.12.2022.

Andere Sprachen:

Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
5. August 2020

Offizielles Publikationsorgan:
Simap

Reasons:

Bemerkung:

Abbruch gemäss Art. 30 Abs. 1 VöB. Das Beschaffungsprojekt wird nicht verwirklicht. Eine Neuausschreibung, Wiederholung und Neuauflage ist nicht vorgesehen.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Justiz BJ, Fachbereich Rechtsinformatik
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch