Ausschreibung 1265795: Aussenanzeigen und BeHig-Balkenanzeigen

Publiziert am: 17. Februar 2023

PostAuto AG

Im Rahmen des Projektes «Aussenanzeige und BehiG Balkenanzeige» sollen geeignete Anbieter evaluiert werden, welche die verschiedenen Anzeigen pro Los für die Fahrzeuge liefern können. Es handelt sich um Front-, Seiten- und Heckanzeigen für die
Linienbusse (Los 1) und BehiG Balkenanzeigen (Los 2).
Los 2 BehiG-Balkenanzeigen werden nur optional ausgeschrieben. Es wird ein Zuschlag erteilt und mit dem Zuschlagsempfänger ein Vertrag abgeschlossen. Jedoch ist aktuell noch offen, ob und wie viele Anzeigen dann auch bestellt werden.

Es sollen über die kommenden Jahre ca. 600 Fahrzeuge mit den Anzeigen ausgerüstet werden (siehe auch Beilage).

Den Anbietern steht es grundsätzlich frei, Angebote für ein Los oder für beide Lose einzureichen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 31711200: Elektronische Anzeigen
  • 30231300: Bildschirme
  • 48813000: Passagierinformationssystem
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Aussenanzeigen am Fahrzeug
    •Front-Aussenanzeige
    •Seiten-Aussenanzeige
    •Heck-Aussenanzeige gross
    •Heck-Aussenanzeige klein
    •Kabel

  • Lot 2:

    BehiG-Balkenanzeigen im Fahrzeug (Optional)
    •BehiG Balkenanzeige einseitig
    •BehiG Balkenanzeige doppelseitig
    •Halterung für einseitige Montage
    •Halterung für doppelseitige Montage
    •Kabel


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. Februar 2023 Publikationsdatum
17. Februar 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

18. April 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
17. März 2023 Frist für Fragen

Fragen des Anbieters zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 17.03.2023 zu stellen.
Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im Frageforum in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis am 03.04.2023. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

18. April 2023 Abgabetermin 12:00

Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig in digitaler Form im DecisonAdvisor hochgeladen sein;
Zu spät eingereichte oder unvollständig eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt.

PostAuto behält sich vor, dass Angebot bei Bedarf nachträglich in Papierform einzufordern.

18. April 2023 Offertöffnung

Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig in digitaler Form im DecisonAdvisor hochgeladen sein;
Zu spät eingereichte oder unvollständig eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt.

PostAuto behält sich vor, dass Angebot bei Bedarf nachträglich in Papierform einzufordern.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Aussenanzeigen am Fahrzeug •Front-Aussenanzeige •Seiten-Aussenanzeige •Heck-Aussenanzeige gross •Heck-Aussenanzeige klein •Kabel
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    einmalig um maximal zwölf Monate

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
55% Erfüllung der Anforderungen
40% Wirtschaftlichkeit (Preise)
5% Aufbau und Nachvollziehbarkeit des Angebotes



2: BehiG-Balkenanzeigen im Fahrzeug (Optional) •BehiG Balkenanzeige einseitig •BehiG Balkenanzeige doppelseitig •Halterung für einseitige Montage •Halterung für doppelseitige Montage •Kabel
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Los 2 BehiG-Balkenanzeigen werden nur optional ausgeschrieben. Es wird ein Zuschlag erteilt und mit dem Zuschlagsempfänger ein Vertrag abgeschlossen. Jedoch ist aktuell noch offen, ob und wie viele Anzeigen dann auch bestellt werden.
  • Projektdauer von bis
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    einmalig um maximal 12 Monate

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
55% Erfüllung der Anforderungen
40% Wirtschaftlichkeit (Preise)
5% Aufbau und Nachvollziehbarkeit des Angebotes



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

2.1 Nachweis der Teilnahmebedingungen/Selbstdeklaration
2.2 Nachweis zur Umsetzung von Sanktionen gegen Länder, Personen und Organisationen
2.3 Nachweise
2.4 Betreibungen / Konkurs- oder Nachlassverfahren
2.5 Sozialversicherungsbeiträge
2.6 Akzeptanz des Sozial- und Ethikkodex
2.7 Geheimhaltungsvereinbarung
2.8 Akzeptanz der AGB für den Kauf von Hardware
2.9 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
2.10 Informationssicherheit ISO 27002
2.11 Subunternehmer/Unterlieferanten
2.12 Qualitätsmanagement
2.13 Erreichbarkeit
2.14 Reaktionszeit
2.15 Sprachen
2.16 Referenzen
2.17 Testgeräte
2.18 Audits
2.19 SAP Ariba-Netzwerk

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

• Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Hardware (Ausgabe Juni 2021)
• Rahmenvertragsentwurf

Grundsätzliche Anforderungen:

Für die in der Schweiz zu erbringenden Leistungen vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche die am Ort der Leistung massgeblichen, Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen, die Melde- und Bewilligungspflichten nach dem Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit (BGSA) sowie die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit einhalten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen.
Für die im Ausland zu erbringenden Leistungen vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche mindestens die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nach Massgabe von Anhang 6 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) einhalten.
Der Auftraggeber vergibt einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche mindestens die am Ort der Leistung geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen einhalten; dazu gehören in der Schweiz die Bestimmungen des schweizerischen Umweltrechts und im Ausland die vom Bundesrat bezeichneten internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt.
Die Subunternehmer sind verpflichtet, die vorliegend beschriebenen Verfahrensgrundsätze einzuhalten. Diese Verpflichtungen sind in die Vereinbarungen zwischen den Anbietern und den Subunternehmern aufzunehmen.

Sonstige Angaben:

Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.

Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im Online-Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche im simap.ch als Anhang Nr. 07 publiziert ist.

Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.

Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Schweizerischen Post AG zu vernichten.

Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

PostAuto AG
Wankdorfallee 4
3030 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto-aabba@post.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1265795 Aussenanzeigen und BeHig-Balkenanzeigen