Ausschreibung 1264989: Rahmenvertrag für Personenflussstudien, Dimensionierung und Sicherheit

Publiziert am: 3. Juni 2022

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Die Abteilung „Bahnzugang und Technische Gebäude (I-AEP-ENG-BZT-BAT)“ ist bei der SBB Infrastruktur verantwortlich für die Dimensionierung und Überprüfung der Publikumsanlagen sowie die Erarbeitung der Dimensionierungs- und Sicherheitsnachweise. Dabei sind neben der Sicherheit auf den Perrons auch Fragen zu Funktionalität und Komfort der Reisenden zu berücksichtigen.

Bei den Projekten ist zwischen den Nachweisen bei Anpassungen von bestehenden Anlagen und Dimensionierung von neuen Anlagen zu unterscheiden.

Detaillierter Projektbeschrieb gemäss B1 ( Projekt und Aufgabenbeschrieb)


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

ganze Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Los 1: 40% des Gesamtstundenvolumen vom 18'000 Stunden

  • Lot 2:

    Los 2: 35% des Gesamtstundenvolumen vom 18'000 Stunden

  • Lot 3:

    Los 3: 25% des Gesamtstundenvolumen vom 18'000 Stunden


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
3. Juni 2022 Publikationsdatum
3. Juni 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

16. Juni 2022 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

13. Juli 2022 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / Rahmenvertrag Personenflussstudien»

15. Juli 2022 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / Rahmenvertrag Personenflussstudien»

1. September 2022 Geplanter Projektstart
31. August 2027 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Los 1: 40% des Gesamtstundenvolumen vom 18'000 Stunden
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.09.2022 bis 31.08.2027

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



2: Los 2: 35% des Gesamtstundenvolumen vom 18'000 Stunden
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.09.2022 bis 31.08.2027

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



3: Los 3: 25% des Gesamtstundenvolumen vom 18'000 Stunden
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.09.2022 bis 31.08.2027

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2: Hinreichendes Qualitätsmanagement

Geforderte Nachweise:

Nachweise zu EK1:
2 Projektreferenzen für Personenflussanalysen und Sicherheitsnachweise (nach Methoden der Planungshilfe Publikumsanlagen VöV) in Publikumsanlagen im öffentlichen Verkehr (davon eine am Bahnhof) in den letzten 3 Jahren.

Nachweise zu EK2:
Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

Nachverhandlungen:

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.

Offizielles Publikationsorgan:

SIMAP

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
nadin.albertus@sbb.ch