Ausschreibung 1264061: (22014) 317 Support und Maintenance Profiling Light / ERST
Publiziert am: 20. Mai 2022
Bundesamt für Statistik BFS
Der gesuchte Anbieter ist für die Pflege, Wartung und den Support der beiden Anwendungen Profiling Light und ERST verantwortlich. Zudem kommen Stunden für Anpassungen und adaptive und korrektive Wartung für den Lifecycle über die gesamte Vertragsdauer hinzu.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die Dienstleistungserbringung erfolgt grundsätzlich bei der Zuschlagsempfängerin, nur bei Bedarf am Standort des BFS in Neuchâtel sowie des BIT im Raum Bern. Der Erfüllungsort an welchem Nutzen und Gefahr des Leistungsgegenstandes auf die Auftraggeberin übergeht, ist am Standort der Bedarfsstelle an folgender Adresse: Bundesamt für Statistik (BFS), Espace de l’Europe 10, CH - 2010 Neuchâtel. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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20. Mai 2022 | Publikationsdatum | |
20. Mai 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. Gegen Einreichung der unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung (vgl. Anhang 7) werden repräsentative Auszüge vom Source Code der Anwendung und eine Statistik des Ticket-Systems für die Jahre 2016-2022 zur Verfügung gestellt. Die Geheimhaltungsverpflichtung ist beim BBL unter der E-Mailadresse beschaffung.wto@bbl.admin.ch einzureichen. Der Anbieter erhält Zugang zu den vertraulichen Unterlagen nach Eingang und Kontrolle der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, diese Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes). |
9. Juni 2022 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
11. Juli 2022 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 11.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
15. Juli 2022 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 11.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
1. Oktober 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3000 Punkte | ZK 01 Angebotspreis |
1000 Punkte | ZK 02 Erfahrungen mit Erhebungen |
500 Punkte | ZK 03 Projekterfahrung in der Projektmethodik HERMES 5 |
1500 Punkte | ZK 04 Konzept und Organisation zu Pflege und Support von Profiling Light / ERST |
1000 Punkte | ZK 05 Qualitätssicherung und Testmethodologie in der Softwareentwicklung |
1500 Punkte | ZK 06 Zusammenarbeit mit einem externen Leistungserbringer |
1500 Punkte | ZK 07 Verbesserungs- oder Optimierungsmöglichkeiten |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität (Entwicklung einer Webapplikation inkl. Wartung, Support und adaptive und korrektive Wartung über mindestens 3 Jahre) vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach (Startdatum des Auftrags nach 01.01.2017).
Eine Referenz muss dabei die Branchenkenntnisse der öffentlichen Verwaltung oder Konzernorganisationen und Zusammenarbeit mit einem Betriebspartner beinhalten.
- Auftraggeber: Organisation Bundesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche Institution oder Konzernorganisationen
- Komplexität:
Einhaltung formaler Anforderungen eines grossen Rechenzentrums
- Produktive Laufzeit der Anwendung bei Offerteingabe: > 3 Monate
Nachweis
Die Referenzen sind im Referenzformular (Anhang Nr. 5) zu dokumentieren. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist, in Deutsch oder Französisch kommuniziert und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK05 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07 Akzeptanz der AGB
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB welche unter folgendem Link abrufbar sind: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08 Akzeptanz Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 8 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.
EK10 Entwicklungsumgebung
Der Anbieter bestätigt, die für die Wartungs- resp. Weiterentwicklungsarbeiten erforderliche Entwicklungsplattform inkl. Tools und Lizenzen sowie die Entwicklerarbeitsplätze zur Verfügung zu stellen und bestätigt, dass die Kosten hierfür in den Preisen inbegriffen sind.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK11 HERMES
Der Anbieter akzeptiert, dass die Entwicklungsarbeiten nach der Projektführungsmethode HERMES 5 geführt werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK12 Kenntnisse in Microsoft SQL Server
Nachweis anhand einer Referenz, dass der Anbieter über technische Kenntnisse in einem ähnlichen Projekt in Microsoft SQL Server verfügt.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Für das Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 5) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK13 Übernahmearbeiten Vertragsbeginn
Der Anbieter bestätigt, die bei einem Anbieterwechsel vorgesehenen eimaligen Übernahmearbeiten zum dazu vorgesehenen Abgeltungspreis (gemäss Informationen im Kapitel 5.3 und 5.5 im Pflichtenheft) durchzuführen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
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Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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