Ausschreibung 1262037: 1255 Gleisabschlüsse

Publiziert am: 23. Juni 2022

BLS AG

Die BLS unterhält auf ihrem Netz rund 200 Gleisabschlüsse.
Jedes Jahr sind im Rahmen von Fahrbahnerneuerungen und Multiprojekten Gleisabschlüsse zu ersetzen, damit die Systemverfügbarkeit gewährleistet werden kann.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Anbieter für den Ab-ruf der voraussichtlich geplanten Bedarfe der Gleisabschluesse für die Jahre 2023, 2024 und 2025 mit Option auf Verlängerung um zwei Jahre für 2026 und 2027 . Diese Unterlage dient den Anbieterinnen als Grundlage für die Erstellung des Angebots.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34940000: Eisenbahnmaterial
  • 34946200: Oberbaumaterial für Eisenbahnen
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. Juni 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

12. Juli 2022 Frist für Fragen

Fragen werden bis 19.07.2022 über das SIMAP-Forum beantwortet.

11. August 2022 Abgabetermin 00:00

None

16. August 2022 Offertöffnung

None

1. Januar 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% Gesamte Wirtschaftlichkeit
30% Lösungskonzept
10% Diverses

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

EK 1.1 Hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung
Die Lieferantin ist verpflichtet, für ihre aus dem vorliegenden Rahmenvertrag gegenüber der Bestellerin und Dritten resultierende Haftung ausreichend versichert zu sein. Die entsprechende Versicherungsdeckung muss ab Vertragsabschluss über die gesamte Vertragsdauer aufrechterhalten bleiben und CHF 10 Mio. pro Versicherungsfall betragen. Die Haftpflichtversicherung muss die Haftung der Lieferantin für Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden unter diesem Rahmenvertrag abdecken.

EK 1.2 Handels- und Betreibungsregisterauszug
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können

EK 2.1 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und rechtsgültig zu unterzeichnen.

EK 2.2 Sprache
Die Kommunikation ist während der gesamten Projekt- und Vertragsdauer Deutsch (Verhandlungssprache, Korrespondenz, Vertrag, Projektsprache).

EK 2.3 Qualitätsmanagement
Der Anbieter verfügt über ein unternehmensbezogenen Qualitätsmanagementsystems, z.B. ISO 9001 oder vergleichbar.

EK 2.4 Umweltmanagementsystem
Der Anbieter verfügt über ein Umweltmanagementsystem, bspw. ISO14001 oder ein vergleichbares. Der Nachweis der Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen.

EK 2.5 Verhaltenskodex Lieferanten
Das Dokument Verhaltenskodex Lieferanten ist rechtsgültig zu unterzeichnen.

EK 3.1 Referenzen
Anhand von 2 Referenzen ist plausibel und nach-vollziehbar aufzuzeigen, dass das angebotene, resp. ein vergleichbares Produkt erfolgreich eingebaut wurde.

EK 3.2 Sicherstellung Betrieb
Der Anbieter stellt sicher, dass die Betriebsbetreuung für die Dauer gemäss Dokument Nr. 4.1 sichergestellt ist

EK 3.3 Ansprechperson
Der Anbieter stellt der BLS einen Single Point of Contact zur Verfügung, welcher der BLS im Zusammenhang mit dem Projekt während der gesamten Vertragsdauer zur Verfügung steht.

ZPV 1.1 Reglemente und Normen
Sämtliche Reglemente und Normen werden gemäss Pflichtenheft eingehalten.

Gemäss Pflichtenheft Ziffer 3.3

ZPV 1.2 Zulassung
Alle erforderlichen Nachweise im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahren müssen erbracht werden können.

Gemäss Pflichtenheft Ziffer 4.1

ZPV 1.3 Zertifikate

Die Herstellerin muss ein Schweisszertifikat nach EN 1090 besitzen.
Gemäss Pflichtenheft Ziffer 4.2

ZPV 1.4 Funktionale & technische Anforderungen
Sämtliche funktionale, nicht-funktionale und technische Anforderungen werden erfüllt.

Gemäss Pflichtenheft Ziffer 4.3, 4.4

ZPV 1.5 Weitere Anforderungen
Sämtliche weiteren Anforderungen werden erfüllt.

Gemäss Pflichtenheft Ziffer 5

Geforderte Nachweise:

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen
der BLS AG.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen oder wiederholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

BLS AG
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
E-Mail-Adresse:  
martin.heiniger@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1262037 1255 Gleisabschlüsse