Ausschreibung 1261337: DAP4.0_Beschaffung3, Externe Dienstleistungen

Publiziert am: 11. Mai 2022

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatikdienste

Mit dem Projekt DAP4.0 (Digitaler Arbeitsplatz 4.0) soll die Bürokommunikationsplattform der Stadtverwaltung erneuert und der Standard-Büroarbeitsplatz auf den aktuellen technischen Stand gebracht werden. Die zu beschaffenden Dienstleistungen, die Hard- und Software erfolgt in 3 Beschaffungen und in mehreren Losen.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Informatikdienste Stadtverwaltung Bern, Bümplizstrasse 45, 3027 Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 71336000: Unterstützende technische Tätigkeiten
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 72611000: Technische Computerunterstützung
  • 72261000: Software-Unterstützung
  • 72212331: Entwicklung von Projektmanagementsoftware
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • IT: IT
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Der Mitarbeiter Client Design unterstützt den Teilprojektleiter in projektspezifischen und zusätzlich auch das Cleint Engineering Team in betrieblichen Belangen

  • Lot 2:

    Der Risk Manager zeichnet sich für die Beurteilung der Risiken im Rahmen des Projektes CLIMB verantwortlich. Er erarbeitet den Risikokatalog und entsprechende proaktive Massnahmen zur Risikominimierung.

  • Lot 3:

    . . . kürzen auf 250 Zeichen

  • Lot 4:

    Die Projektunterstützung Extern unterstützt den Projektleiter DAP4.0 bei den laufend anfallenden Aufgaben. In den Aufgabenbereich fallen projektspezifische Aufgaben organisatorischer und administrativer Art.

  • Lot 5:

    Das Teilprojekt Rollout hat die Verantwortung, dass alle Tätigkeiten im Zusammenhang eines Rollouts termingerecht ausgeführt werden. Dazu sind verschiedene Funktionen (Rollout, Floorwalker) erforderlich.


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
11. Mai 2022 Publikationsdatum
11. Mai 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

21. Juni 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
29. Mai 2022 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 03.06.2022 auf www.simap.ch.

21. Juni 2022 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "DAP4.0_Beschaffung3: Externe Dienstleistungen" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

24. Juni 2022 Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "DAP4.0_Beschaffung3: Externe Dienstleistungen" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Der Mitarbeiter Client Design unterstützt den Teilprojektleiter in projektspezifischen und zusätzlich auch das Cleint Engineering Team in betrieblichen Belangen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • ab Q4/2022
  • Projektdauer von bis
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Ab Q4/2022 für Engineering, Pilot und Test (Details gem. Pflichtenheft)

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Z1: Preis
40% Allgemeine und technische Anforderungen an die einzusetzenden Person/en und Dienstleistungen
20% Präsentation



2: Der Risk Manager zeichnet sich für die Beurteilung der Risiken im Rahmen des Projektes CLIMB verantwortlich. Er erarbeitet den Risikokatalog und entsprechende proaktive Massnahmen zur Risikominimierung.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    ab Q4/2022

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Z1: Preis
40% Allgemeine und technische Anforderungen an die einzusetzenden Person/en und Dienstleistungen
20% Präsentation



3: . . . kürzen auf 250 Zeichen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • ab Q4/2022
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Z1: Preis
40% Allgemeine und technische Anforderungen an die einzusetzenden Person/en und Dienstleistungen
20% Präsentation



4: Die Projektunterstützung Extern unterstützt den Projektleiter DAP4.0 bei den laufend anfallenden Aufgaben. In den Aufgabenbereich fallen projektspezifische Aufgaben organisatorischer und administrativer Art.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • ab Q4/2022
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Z1: Preis
40% Allgemeine und technische Anforderungen an die einzusetzenden Person/en und Dienstleistungen
20% Präsentation



5: Das Teilprojekt Rollout hat die Verantwortung, dass alle Tätigkeiten im Zusammenhang eines Rollouts termingerecht ausgeführt werden. Dazu sind verschiedene Funktionen (Rollout, Floorwalker) erforderlich.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • ab Q4/2022
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Z1: Preis
40% Allgemeine und technische Anforderungen an die einzusetzenden Person/en und Dienstleistungen
20% Präsentation



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen und sind über Subunternehmen einzubinden.

Eignungskriterien:

E3_1 Die Offerte der Anbieterin muss vollständig sein, inkl. der geforderten Beilagen.

E3_2 Anerkennung der AGB der SIK (http://www.sik.ch/agb.html;
Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen Ausgabe Januar 2015) sowie die im Pflichtenheft aufgeführten Vertragsbedingungen.

E3_3 Die Anbieterin verfügt über zwei nachweisbare, erfolgreiche Erfahrung in Projekten ähnlicher Grössenordnung und Komplexität in den letzten fünf Jahre.

E3_4 Einhalten der funktionalen Minimalanforderungen, insbesondere die Erfüllung der Muss-Anforderungen (Zuschlagskriterien).

E3_5 Die minimale Haftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegt bei 5 Mio. Franken.

E3_6 Die verlangte Verfügbarkeit und Kapazität ist gewährleistet

E3_7 Informatikdienstleistungen sind ein Kerngeschäft des Unternehmens (reine Personalvermittlungen sind nicht zugelassen)

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Siehe auch detaillierte Angaben im Pflichtenheft.

Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV:
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer
- Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge
- Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag)
- Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG
- Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach).

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter,
welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019).
Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen
der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende
Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne
Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die
Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses
Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der
Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das
öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der
Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden.
Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der
Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten.
Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich
auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet,
an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und
fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die
Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die
Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von
Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden
muss.

Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie
kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen.
In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich
(Art. 44 und 45 IVöB 2019).

Sonstige Angaben:

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut
3.0 = genügend
2.0 = teilweise ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

Mit der Offerteingabe sind 2 Referenzen in den letzten 5 Jahre mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt zum Ausschluss vom Verfahren.

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatikdienste
Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1261337 DAP4.0_Beschaffung3, Externe Dienstleistungen