Ausschreibung 1260803: 638 Ersatz Printing@bls

Publiziert am: 16. Mai 2022

BLS AG

Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die BLS AG einen Lieferanten, welcher einen professionellen und umfassenden Managed Printservice sicherstellt und die BLS mit wirtschaftlichen Hardwaregeräten, Software und Dienstleistungen beliefert.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Sämtliche Leistungen sind an den Standorten gemäss Bestellung zu erbringen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 30232110: Laserdrucker
  • 30232100: Drucker und Plotter
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. Mai 2022 Publikationsdatum
16. Mai 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

27. Juni 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
30. Mai 2022 Frist für Fragen

Fragen werden ausschliesslich über das elektronische Forum von SIMAP beantwortet (Einreichungsfrist gemäss Publikation).
Fragen, welche nach der Einreichungsfrist eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden über das SIMAP-Forum beantwortet.

27. Juni 2022 Abgabetermin 00:00

Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Bei Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist ebenfalls der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurteilung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. Rechtsgültig ist in jedem Fall die auf einem Memory Stick eingereichte elektronische Version. Bei Widersprüchen ist diese Grundlage für die Bewertung.

29. Juni 2022 Offertöffnung

Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Bei Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist ebenfalls der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurteilung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. Rechtsgültig ist in jedem Fall die auf einem Memory Stick eingereichte elektronische Version. Bei Widersprüchen ist diese Grundlage für die Bewertung.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK1 Preis
20% ZK2 Scanning-Qualität
20% ZK3 Akzeptanz Vertrag

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

EK 1 Handels- und Betreibungsregisterauszug
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK 2 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.

EK 3 Rechnungsstellung
Der Anbieter erklärt sich bereit, alle Rechnungen in Zusammenhang mit vorliegender Ausschreibung elektronisch per pdf einzureichen. Die hierfür notwendigen Angaben sind im Dokument "3.4 Vorgabe_Rechnungsstellung Lieferanten" aufgeführt.

EK 4 Ansprechpartner (SPOC)
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK 5 Austausch Schlüsselpersonen
Der Anbieter bestätigt, die Mitarbeitenden zentraler Ansprechstellen nur aus wichtigen Gründen (Kündigung, längere Krankheit etc.) und innerhalb annehmbarer Frist auszutauschen und diese durch mindestens gleichwertige Mitarbeitende (Erfahrung und Ausbildung) zu ersetzten.
Der Anbieter ist bereit, einen daraus entstehenden Einarbeitungsaufwand in Höhe von 10 Tagen zu übernehmen.

EK 6 Betriebshaftpflichtversicherung
Der Anbieter verfügt über eine Haftpflicht-Versicherung (bzw. bestätigt diese im Zuschlagsfall abzuschliessen) in der Höhe
von CHF 5 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen-, Sach- und daraus entstehenden Vermögensschäden.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen der BLS AG.

Nachverhandlungen:

keine

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen wird, keine auf welchen Rechtsmitteln auch immer beruhenden Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

BLS AG
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
E-Mail-Adresse:  
tabea.mueller2@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1260803 638 Ersatz Printing@bls