Zuschlag 1260099: Wartung und Ersatz von RL/GK Verkehrsüberwachungsanlagen
Publiziert am: 8. September 2022
Kantonspolizei Bern
Die Kantonspolizei hat im Jahr 2015 ein offenes Verfahren zur Beschaffung von Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen durchgeführt. Der Zuschlag wurde mit Verfügung vom 19. November 2015 der Bredar AG erteilt. Die gestützt auf die Ausschreibung beschafften Anlagen sind aktuell noch in Betrieb und müssen bis zum Ende des Lebenszyklus weiter gewartet werden. Die vorliegende Beschaffung betrifft die Wartungsdienstleitungen an den bestehenden Anlagen des Anbieters sowie den Ersatz von zwei Anlagen in Aarwangen im Zeitraum von 2022 bis 2026. Das Beschaffungsvolumen sieht zudem eine Reserve für unvorhergesehene Leistungen, wie beispielsweise Ausfälle, im genannten Zeitraum vor. Gemäss Art. 21 Abs. 2 IVöB kann ein Auftrag unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig vom Schwellenwert ohne Ausschreibung freihändig vergeben werden. Vorliegender Auftrag umfasst sämtliche Wartungsleistungen an den durch den Anbieter gelieferten RL/GK-Anlagen. Der Wartungsvertrag umfasst neben der Wartung auch die Reparatur der bestehenden Geräte sowie die jeweilige Aktualisierung der bestehenden Software. Sowohl hard- wie auch softwareseitig muss die Wartung und Reparatur zwingend dem Hersteller und Lieferanten der Geräte überlassen werden. Aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags kommt nur ein Anbieter in Frage und es gibt keine angemessene Alternative. In Bezug auf den geplanten Ersatz der zwei Anlagen würde ein Wechsel des Anbieters zudem erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Somit gelangen die Ausnahmegründe gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c und e IVöB 2019 zur Anwendung.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
02.09.2022
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation auf Simap mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Waisenhausplatz 32
3011 Bern
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