Zuschlag 1257309: ePolice Cybercrime
Publiziert am: 27. April 2022
PTI Schweiz
Am 30. August 2017 hat der Verein HPI Suisse ePolice die Bereitstellung und den Betrieb der Serviceplattform Suisse ePolice neu ausgeschrieben (Simap-Nr. 982645). Der Zuschlag ging mit Verfügung vom 18.12.2017 an die Bedag Informatik AG (Simap-Publikation 1001723). Mit Absorptionsfusion wurde der Verein HPI Suisse ePolice (übernommener Verein) in den Verein HPI Applikationen (übernehmender Verein) überführt. Der Verein HPI Applikationen änderte anschliessend seine Statuten und wurde in "Verein PTI" umbenannt. Dadurch ging auch der abgeschlossene Vertrag bzgl. ePolice auf den Verein PTI über. Mit der Gründung der PTI Schweiz 1.1.2021 wurden die Verträge vom Verein PTI übernommen. Unter den Voraussetzungen von Art. 21 Abs. 2 lit. e der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen 15. November 2019 (IVöB) können Aufträge unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde Bei der vorliegenden Beschaffung geht es um eine Erweiterung der Plattform Suisse ePolice. Diese muss bzw. kann nur von der ursprünglichen Anbieterin umgesetzt werden, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenem Material sowie die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Der zusätzliche Service basiert auf dem Standard-Framework der bestehenden Suisse ePolice Plattform. Entsprechend muss die Leistung an die Zuschlagsempfängerin vergeben werden.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
27.04.2022
-
Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
-
Speichergasse 6
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...