Ausschreibung 1254031: PID 214524 - Rahmenvereinbarung über Hochpräzisions-Stromzähler
Publiziert am: 11. April 2022
Swissgrid AG
Diese Ausschreibung enthält folgende Lose: Los Nr. 1: Kauf und Lieferung von Hochpräzisions-Stromzähler inkl. Zubehör (grosses Bündel) jeweils mit folgenden Leistungen: Die Leistungen sind detailliert im Dokument C100 bzw. C101 beschrieben und sind für beide Lose identisch.
Los Nr. 2: Kauf und Lieferung von Hochpräzisions-Stromzähler inkl. Zubehör (kleines Bündel)
- Prüfung inkl. Prüfzertifikat
- Konfiguration von Swissgrid vorgegebenen Spezifikationen
- Anbringen des Swissgrid-Aufklebers mit Zusatzinformationen
- Lieferung nach INCOTERMS 2020 DDP an Bestimmungsort
- Transportversicherung
- Verpackung
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Lots : |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
11. April 2022 | Publikationsdatum | |
11. April 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
2. Mai 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
2. Mai 2022 | Frist für Fragen | Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden nur schriftlich mittels des Formulars "02_Anbieterfragen_und_Antworten.docx" entgegengenommen. Siehe Kap. 3.3 der Verfahrensanweisung für detailliertere Informationen. |
7. Juni 2022 | Abgabetermin 00:00 | siehe Kap. 3.4 der Verfahrensanweisung |
10. Juni 2022 | Offertöffnung | siehe Kap. 3.4 der Verfahrensanweisung |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | ZK1-Preis (gemäss Verfahrensanweisung) |
30% | ZK2-Funktionalität (gemäss Verfahrensanweisung) |
25% | ZK3-Gerätebemusterung (gemäss Verfahrensanweisung) |
10% | ZK4-Garantiedauer (gemäss Verfahrensanweisung) |
Es gelten für beide Lose die gleichen Eignungskriterien wie auch technischen Muss-Kriterien, daher müssen diese bei Einreichung eines Angebotes für beide Lose nur einmal nachgewiesen werden.
Es gilt folgende Losbeschränkung:
Eine Anbieterin darf für beide Lose anbieten, kann jedoch nur für ein einziges Los den Zuschlag erhalten. Aus diesem Grund ist die Preisstellung und allfällige Skaleneffekte der Konditionen pro Los zu betrachten und nicht über beide Lose.
Grundsätzlich erhält pro Los die Anbieterin mit dem vorteilhaftesten Angebot (d.h. Erreichung der meisten Punkte) den Zuschlag. Es sei denn, dieselbe Anbieterin erreicht in beiden Losen die höchste Punktzahl. In diesem Fall erhält Sie automatisch das Los 1. Das dadurch verbleibende Los 2 geht an die Anbieterin mit dem zweitbesten Angebot im Los 2. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit der besseren Bewertung im ZK2 den Zuschlag für das jeweilige Los.
Detailliertere Informationen zu den Zuschlagskriterien sind in der Verfahrensanweisung unter dem Kap. 6.11 ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | ZK1-Preis (gemäss Verfahrensanweisung) |
30% | ZK2-Funktionalität (gemäss Verfahrensanweisung) |
25% | ZK3-Gerätebemusterung (gemäss Verfahrensanweisung) |
10% | ZK4-Garantiedauer (gemäss Verfahrensanweisung) |
Es gelten für beide Lose die gleichen Eignungskriterien wie auch technischen Muss-Kriterien, daher müssen diese bei Einreichung eines Angebotes für beide Lose nur einmal nachgewiesen werden.
Es gilt folgende Losbeschränkung:
Eine Anbieterin darf für beide Lose anbieten, kann jedoch nur für ein einziges Los den Zuschlag erhalten. Aus diesem Grund ist die Preisstellung und allfällige Skaleneffekte der Konditionen pro Los zu betrachten und nicht über beide Lose.
Grundsätzlich erhält pro Los die Anbieterin mit dem vorteilhaftesten Angebot (d.h. Erreichung der meisten Punkte) den Zuschlag. Es sei denn, dieselbe Anbieterin erreicht in beiden Losen die höchste Punktzahl. In diesem Fall erhält Sie automatisch das Los 1. Das dadurch verbleibende Los 2 geht an die Anbieterin mit dem zweitbesten Angebot im Los 2. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit der besseren Bewertung im ZK2 den Zuschlag für das jeweilige Los.
Detailliertere Informationen zu den Zuschlagskriterien sind in der Verfahrensanweisung unter dem Kap. 6.11 ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen, siehe Kap. 4.8 der Verfahrensanweisung
EK1: Ausfüllen der Selbstdeklaration
EK2: Akzeptanz der Rahmenvereinbarung
EK3: Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 oder ähnlich
EK4: Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder ähnlich
EK5: Points-of-Contact
EK6: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
EK7: Akzeptanz der Vergaberegelung
Detaillierte Informationen zu den Eignungskriterien sind im Kap. 6.9 der Verfahrensanweisung ersichtlich.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Swissgrid AG für Kaufverträge, Ausgabe 2013
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um eine "Vor-Submission" zur vertraglichen Abnahmevereinbarung über Hochpräzisions-Stromzähler inkl. Zubehör mit zwei Lieferanten. Diese dient einerseits der Sicherstellung, bei der Erneuerung von Anlagen oder Anlageteilen, die den Swissgrid Anforderungen entsprechenden Stromzähler zu verbauen und andererseits, soll damit die angestrebte Dual-Sourcing-Strategie umgesetzt werden. Die Swissgrid AG wird anschliessend pro Einzelauftrag selbst bestimmen, über welchen der beiden Rahmenvereinbarungen sie die Zähler inkl. Zubehör beschaffen wird, wobei sie jedoch auf eine verhältnismässige Verteilung gemäss den Losen, achten wird. Die Maximalmenge an Produkten über die Vertragslaufzeit ist unbestimmt, massgebend ist die maximale Vergabesumme pro Los. Detailliertere Informationen sind im Kap. 4.17 der Verfahrensanweisung und in der Vertragsurkunde A1 ersichtlich.
Es wird empfohlen zuerst das Dokument "01_Verfahrensanweisung.pdf" zu lesen und anschliessend die Dokumente "C100" und "C101". Danach die restlichen Ausschreibungsunterlagen konsultieren.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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